BMU lehnt Strommengenübertragung auf Biblis A ab
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat heute den Antrag des Essener Energiekonzerns RWE AG, Strommengen des stillgelegten Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich auf das Atomkraftwerk Biblis A zu übertragen, endgültig abgelehnt. Der Antrag widerspreche dem Atomgesetz, das eine Übertragung nur auf bestimmte, im Gesetz namentlich genannte Reaktoren vorsieht, erklärte das Ministerium (BMU) zur Begründung. RWE hatte bereits im März Rechtsmittel angekündigt, sollte der Antrag nicht durchkommen.
Das Atomgesetz gestattet RWE, insgesamt 107,25 TWh Atomstrom, die dem still gelegten Meiler Mülheim-Kärlich zugebilligt wurden, in anderen Atomkraftwerke zu produzieren. Die in Frage kommenden Reaktoren werden in einer Fußnote der Anlage 3 einzeln aufgeführt. Es sind dies Emsland, Neckarwestheim 2, Isar 2, Gundremmingen B und C sowie – mit Einschränkungen - Biblis B. Biblis A kommt als Empfänger also nicht in Frage.
Vorausschauenderweise hatte RWE im September 2006 nicht nur eine Übertragung von Reststrommengen auf Biblis A beantragt. Für den Fall einer Ablehnung wurde "hilfsweise" darum ersucht, Strommengen vom Atomkraftwerk Emsland in Lingen auf Biblis A zu übertragen. So könnte der Mülheim-Kärlicher Reststrom erst auf das Kraftwerk Emsland und rein rechnerisch von dort auf Biblis A übergehen. Über diesen Hilfsantrag hat das BMU aber noch nicht entschieden.
Der Hilfsantrag erfordert eine vergleichende Sicherheitsanalyse, da Biblis A älter ist als der Meiler im Emsland. In einem diesbezüglichen Rechtsgutachten des Frankfurter Staats- und Verwaltungsrechtlers Prof. Dr. Joachim Wieland konstatiert der Autor, das BMU dürfe einer Übertragung von einem jüngeren auf ein älteres Atomkraftwerk nur dann zustimmen, wenn "die beabsichtigte betriebswirtschaftliche Optimierung nicht zu Lasten der Sicherheit geht". RWE habe den benötigten Bericht zum technischen Stand von Biblis A erst am 22. März 2007 übersandt, weswegen die Prüfung noch andauere, so das BMU weiter.
Das BMU hat RWE bereits Anfang März einen Entscheidungsentwurf übersandt, um dem Konzern Gelegenheit für eine Stellungnahme einzuräumen. Die Antwort der RWE-Anwälte hat das BMU nicht dazu gebracht, dem Antrag doch noch zuzustimmen. Auch hat RWE schon drei Wochen, bevor das BMU seine endgültige Entscheidung bekannt gab, beim Verwaltungsgerichtshof Kassel Klage dagegen eingereicht.
Das Atomgesetz gestattet RWE, insgesamt 107,25 TWh Atomstrom, die dem still gelegten Meiler Mülheim-Kärlich zugebilligt wurden, in anderen Atomkraftwerke zu produzieren. Die in Frage kommenden Reaktoren werden in einer Fußnote der Anlage 3 einzeln aufgeführt. Es sind dies Emsland, Neckarwestheim 2, Isar 2, Gundremmingen B und C sowie – mit Einschränkungen - Biblis B. Biblis A kommt als Empfänger also nicht in Frage.
Vorausschauenderweise hatte RWE im September 2006 nicht nur eine Übertragung von Reststrommengen auf Biblis A beantragt. Für den Fall einer Ablehnung wurde "hilfsweise" darum ersucht, Strommengen vom Atomkraftwerk Emsland in Lingen auf Biblis A zu übertragen. So könnte der Mülheim-Kärlicher Reststrom erst auf das Kraftwerk Emsland und rein rechnerisch von dort auf Biblis A übergehen. Über diesen Hilfsantrag hat das BMU aber noch nicht entschieden.
Der Hilfsantrag erfordert eine vergleichende Sicherheitsanalyse, da Biblis A älter ist als der Meiler im Emsland. In einem diesbezüglichen Rechtsgutachten des Frankfurter Staats- und Verwaltungsrechtlers Prof. Dr. Joachim Wieland konstatiert der Autor, das BMU dürfe einer Übertragung von einem jüngeren auf ein älteres Atomkraftwerk nur dann zustimmen, wenn "die beabsichtigte betriebswirtschaftliche Optimierung nicht zu Lasten der Sicherheit geht". RWE habe den benötigten Bericht zum technischen Stand von Biblis A erst am 22. März 2007 übersandt, weswegen die Prüfung noch andauere, so das BMU weiter.
Das BMU hat RWE bereits Anfang März einen Entscheidungsentwurf übersandt, um dem Konzern Gelegenheit für eine Stellungnahme einzuräumen. Die Antwort der RWE-Anwälte hat das BMU nicht dazu gebracht, dem Antrag doch noch zuzustimmen. Auch hat RWE schon drei Wochen, bevor das BMU seine endgültige Entscheidung bekannt gab, beim Verwaltungsgerichtshof Kassel Klage dagegen eingereicht.