Verbände streiten um angemessene Netzregulierung
Um den Entwurf für die neue Kraftwerks-Netzanschluss-Verordnung, die das Bundeskabinett Ende April beschlossen hat, gibt es Streit. Während der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) den Entwurf als "gute Basis" bezeichnete, halten die Branchenverbände der Stromversorger die Anforderungen für viele Netzbetreiber für "nicht erreichbar".
Der Entwurf sieht eine zehnjährige Durchleitungsgarantie für Kraftwerke vor, die bis Ende 2007 einen Netzanschluss beantragt haben und bis Ende 2012 am Netz sind. Außerdem soll eine Anreizregulierung kommen, was auf einen Vorschlag der Bundesnetzagentur zurückgeht. Demnach soll die Effizienz der Netzbetreiber künftig am Branchenprimus gemessen werden, die Netzentgelte entsprechend gekürzt. Über einen Zeitraum von acht Jahren soll so eine Produktivitätssteigerung von 1,5 Prozent jährlich erreicht werden.
Der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW), der Verband der Netzbetreiber (VDN) sowie der Verband der Verbundunternehmen und Regionalen Energieversorger (VRE), stören sich vor allem an der geplanten Anreizregulierung. Strom- und Gasnetzbetreiber müssen sich zukünftig einem simulierten Wettbewerb mit dem Besten und nicht mit einem Gruppendurchschnitt als Maßstab stellen. Sie hatten für eine Orientierung am Durchschnitt plädiert.
"Die geplante Anreizregulierung würde die Netzbetreiber überfordern und letztlich dem Wirtschaftsstandort Deutschland schaden", fasste VDEW-Präsident Werner Brinker die Stellungnahme der Energiewirtschaft zum Entwurf der Verordnung zusammen. Die Vorgaben der Verordnung seien für viele gerade kleinere Netzbetreiber nicht erreichbar. Für diesen Fall sieht die Verordnung aber eine "Härtefallregelung" vor.
Dem VIK geht der Regulierungsvorschlag teilweise noch nicht weit genug. Er kritisiert "noch erhebliche Sicherheitselemente zum Vorteil der Netzbetreiber, die den erstrebten Wettbewerbsdruck auf die Strom- und Gasnetze deutlich abschwächen könnten". Insgesamt könnte die Verordnung aber zu sinkenden Belastungen für die Strom- und Gaskunden führen und sei aus Sicht des VIK deshalb positiv zu bewerten.
Der Entwurf sieht eine zehnjährige Durchleitungsgarantie für Kraftwerke vor, die bis Ende 2007 einen Netzanschluss beantragt haben und bis Ende 2012 am Netz sind. Außerdem soll eine Anreizregulierung kommen, was auf einen Vorschlag der Bundesnetzagentur zurückgeht. Demnach soll die Effizienz der Netzbetreiber künftig am Branchenprimus gemessen werden, die Netzentgelte entsprechend gekürzt. Über einen Zeitraum von acht Jahren soll so eine Produktivitätssteigerung von 1,5 Prozent jährlich erreicht werden.
Der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW), der Verband der Netzbetreiber (VDN) sowie der Verband der Verbundunternehmen und Regionalen Energieversorger (VRE), stören sich vor allem an der geplanten Anreizregulierung. Strom- und Gasnetzbetreiber müssen sich zukünftig einem simulierten Wettbewerb mit dem Besten und nicht mit einem Gruppendurchschnitt als Maßstab stellen. Sie hatten für eine Orientierung am Durchschnitt plädiert.
"Die geplante Anreizregulierung würde die Netzbetreiber überfordern und letztlich dem Wirtschaftsstandort Deutschland schaden", fasste VDEW-Präsident Werner Brinker die Stellungnahme der Energiewirtschaft zum Entwurf der Verordnung zusammen. Die Vorgaben der Verordnung seien für viele gerade kleinere Netzbetreiber nicht erreichbar. Für diesen Fall sieht die Verordnung aber eine "Härtefallregelung" vor.
Dem VIK geht der Regulierungsvorschlag teilweise noch nicht weit genug. Er kritisiert "noch erhebliche Sicherheitselemente zum Vorteil der Netzbetreiber, die den erstrebten Wettbewerbsdruck auf die Strom- und Gasnetze deutlich abschwächen könnten". Insgesamt könnte die Verordnung aber zu sinkenden Belastungen für die Strom- und Gaskunden führen und sei aus Sicht des VIK deshalb positiv zu bewerten.