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OLG entscheidet gegen E.ons Expansionspläne
Die E.on AG darf sich nicht an den Stadtwerken Eschwege beteiligen. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf, nachdem der Konzern gegen eine entsprechende Untersagung des Bundeskartellamts geklagt hatte. E.on wollte insgesamt einen Anteil von 33 Prozent an dem Regionalversorger erwerben. Das Bundeskartellamt begrüßte die Entscheidung, die weit reichende Auswirkungen auf die Stromwirtschaft in Deutschland haben werde.
Im Zentrum des Rechtsstreits standen zwei Fragen, die das Bundeskartellamt mit "Ja" beantwortet hat: Werden die Strommärkte in Deutschland noch durch ein marktmächtiges Duopol der beiden großen Energiekonzerne E.on und RWE beherrscht? Bemühen sich beide Konzerne, ihre Marktmacht durch die gemeinsame Strategie, sukzessive Beteiligungen an Stadtwerken zu erwerben, auszubauen und die Märkte abzuschotten?
Das Bundeskartellamt vertritt die Auffassung, E.on und RWE kontrollieren gemeinsam weitgehend die Erzeugung und Verteilung von Strom in Deutschland. Es beruft sich dabei auf zwei bundesweite Erhebungen, die es zu den Machtverhältnissen auf den Strommärkten durchgeführt hatte. Danach werden mehr als 60 Prozent der in Deutschland von Industrie und Haushalten nachgefragten Strommengen unmittelbar von den Konzernen E.on und RWE selbst erzeugt, importiert und verteilt. Mit dieser Position kontrollieren sie auch den Weg des Strom hin zu den Verbrauchern, also die Verteilung über die Stromnetze.
Durch die mit den Beteiligungserwerben an Stadtwerken verbundene Absatzsicherung würde die marktbeherrschende Stellung beider Konzerne weiter verstärkt und im Ergebnis auch die Bemühungen um die Wettbewerb fördernden Wirkungen einer Durchleitung in regulierten Stromnetzen zunichte gemacht, so das Bundeskartellamt. Deshalb hat es E.on die Beteiligung an den Stadtwerken Eschwege untersagt.
Der Präsident des Bundeskartellamtes Bernhard Heitzer erklärte dazu, "wer die Produktion und die direkte Belieferung des Endverbrauchers über die Stadtwerke kontrolliert, legt auch – trotz Regulierung – fest, was in den Netzen passiert." Das Amt sieht sich durch das Urteil in seinem Vorgehen gegen die Versuche von E.on und RWE, sich zusätzliche Marktmacht zu sichern, bestätigt.
Im Zentrum des Rechtsstreits standen zwei Fragen, die das Bundeskartellamt mit "Ja" beantwortet hat: Werden die Strommärkte in Deutschland noch durch ein marktmächtiges Duopol der beiden großen Energiekonzerne E.on und RWE beherrscht? Bemühen sich beide Konzerne, ihre Marktmacht durch die gemeinsame Strategie, sukzessive Beteiligungen an Stadtwerken zu erwerben, auszubauen und die Märkte abzuschotten?
Das Bundeskartellamt vertritt die Auffassung, E.on und RWE kontrollieren gemeinsam weitgehend die Erzeugung und Verteilung von Strom in Deutschland. Es beruft sich dabei auf zwei bundesweite Erhebungen, die es zu den Machtverhältnissen auf den Strommärkten durchgeführt hatte. Danach werden mehr als 60 Prozent der in Deutschland von Industrie und Haushalten nachgefragten Strommengen unmittelbar von den Konzernen E.on und RWE selbst erzeugt, importiert und verteilt. Mit dieser Position kontrollieren sie auch den Weg des Strom hin zu den Verbrauchern, also die Verteilung über die Stromnetze.
Durch die mit den Beteiligungserwerben an Stadtwerken verbundene Absatzsicherung würde die marktbeherrschende Stellung beider Konzerne weiter verstärkt und im Ergebnis auch die Bemühungen um die Wettbewerb fördernden Wirkungen einer Durchleitung in regulierten Stromnetzen zunichte gemacht, so das Bundeskartellamt. Deshalb hat es E.on die Beteiligung an den Stadtwerken Eschwege untersagt.
Der Präsident des Bundeskartellamtes Bernhard Heitzer erklärte dazu, "wer die Produktion und die direkte Belieferung des Endverbrauchers über die Stadtwerke kontrolliert, legt auch – trotz Regulierung – fest, was in den Netzen passiert." Das Amt sieht sich durch das Urteil in seinem Vorgehen gegen die Versuche von E.on und RWE, sich zusätzliche Marktmacht zu sichern, bestätigt.