UBA: Windkraft braucht Bürokratieabbau
Der Ausbau der klimafreundlichen Windenergienutzung an Land und auf See kann nur gelingen, falls sich die rechtlichen und organisatorischen Bedingungen deutlich verbessern – dies ergab das Forschungsprojekt „Umweltstrategie zur Windenergienutzung an Land und auf See“ im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA).
Der Ausbau der Windenergie an Land gerät ins Stocken, auf See kommt sie nur schleppend in Gang, so die Analyse. Derzeit hat die Windenergie einen Anteil von circa fünf Prozent an der Stromerzeugung. Fachleute gehen davon aus, dass bei gleichzeitiger Steigerung der Effizienz der Stromerzeugung und -nutzung bis zum Jahr 2020 die Windenergie einen Anteil von über 14 Prozent, langfristig sogar von über 35 Prozent an der Stromerzeugung erreichen kann. Das UBA erwartet, dass die Windenergienutzung an Land bis zum Jahr 2020 keiner Förderung mehr bedarf, weil sie dann mit dem Strom aus konventionellen Kraftwerken am Markt konkurrieren kann. Seit Beginn der Neunziger Jahre sind die Stromgestehungskosten aus Windkraft um etwa 60 Prozent gesunken.
Das so genannte Repowering – der Ersatz vieler Altanlagen durch wenige moderne Windräder mit höherer Leistung – sei bisher noch durch wirtschaftliche Hemmnisse und ein komplexes Zulassungsverfahren behindert. Dabei trage es zum umweltverträglichen Ausbau der Windenergienutzung in besonderem Maße bei, so das UBA. Mit dem Repowering könnte eine sorgfältigen Auswahl der neuen Standorte frühere Fehlentwicklungen korrigieren.
Die Zulassungsverfahren müssten vereinfacht werden, fordert das UBA. Bisher sind für den Bau einer Kabeltrasse je nach Bundesland fünf bis sieben Genehmigungen bei den Ländern und beim Bund einzuholen. Hinzu kommen die nur begrenzt verfügbaren, möglichen Verlaufswege. Dies lasse eine Bündelung einzelner Windparkanbindungen an das Stromnetz sinnvoll erscheinen, um die Genehmigungen zu beschleunigen. Auch sollten die Kommunen verstärkt geeignete Gebiete ausweisen, in denen Windräder grundsätzlich zulässig sind.
Den Forschungsbericht zur Entwicklung einer Umweltstrategie für die Windenergienutzung an Land und auf See kann man im Internet nachlesen.
Der Ausbau der Windenergie an Land gerät ins Stocken, auf See kommt sie nur schleppend in Gang, so die Analyse. Derzeit hat die Windenergie einen Anteil von circa fünf Prozent an der Stromerzeugung. Fachleute gehen davon aus, dass bei gleichzeitiger Steigerung der Effizienz der Stromerzeugung und -nutzung bis zum Jahr 2020 die Windenergie einen Anteil von über 14 Prozent, langfristig sogar von über 35 Prozent an der Stromerzeugung erreichen kann. Das UBA erwartet, dass die Windenergienutzung an Land bis zum Jahr 2020 keiner Förderung mehr bedarf, weil sie dann mit dem Strom aus konventionellen Kraftwerken am Markt konkurrieren kann. Seit Beginn der Neunziger Jahre sind die Stromgestehungskosten aus Windkraft um etwa 60 Prozent gesunken.
Das so genannte Repowering – der Ersatz vieler Altanlagen durch wenige moderne Windräder mit höherer Leistung – sei bisher noch durch wirtschaftliche Hemmnisse und ein komplexes Zulassungsverfahren behindert. Dabei trage es zum umweltverträglichen Ausbau der Windenergienutzung in besonderem Maße bei, so das UBA. Mit dem Repowering könnte eine sorgfältigen Auswahl der neuen Standorte frühere Fehlentwicklungen korrigieren.
Die Zulassungsverfahren müssten vereinfacht werden, fordert das UBA. Bisher sind für den Bau einer Kabeltrasse je nach Bundesland fünf bis sieben Genehmigungen bei den Ländern und beim Bund einzuholen. Hinzu kommen die nur begrenzt verfügbaren, möglichen Verlaufswege. Dies lasse eine Bündelung einzelner Windparkanbindungen an das Stromnetz sinnvoll erscheinen, um die Genehmigungen zu beschleunigen. Auch sollten die Kommunen verstärkt geeignete Gebiete ausweisen, in denen Windräder grundsätzlich zulässig sind.
Den Forschungsbericht zur Entwicklung einer Umweltstrategie für die Windenergienutzung an Land und auf See kann man im Internet nachlesen.