Strompreise der Grundversorgung nicht mehr reguliert
Von den rund 900 Stromversorgern in Deutschland wird Medienberichten zufolge etwa ein Zehntel zum 1. Juli 2007 die Preise für ihren Allgemeinen Tarif erhöhen. Möglich wird das, weil die "Bundestarifordnung Elektrizität" zu diesem Termin ausläuft. Dann müssen die Stromtarife nicht mehr von den Wirtschaftsministerien der Länder genehmigt werden, sondern werden vom Markt bestimmt. So hofft es zumindest der Gesetzgeber.
Für die Verbraucher bedeutet dies, sie müssen mehr als bisher die Preise der verschiedenen Stromanbieter vergleichen und am Besten wechseln, um überhöhten Strompreisen zu entgehen. Eine gesetzliche Deckelung der Endpreise können sie nicht mehr erwarten, weswegen nun für viele ein Strompreisschub ins Haus steht. Die Verbraucherzentralen und der Verband der Energieverbraucher empfehlen denjenigen, die nicht wechseln können oder wollen, gegen ungerechtfertigte Strompreiserhöhungen Beschwerde einzulegen und den zusätzlichen Betrag nicht zu bezahlen.
Nur die Netzentgelte, die immerhin durchschnittlich über ein Drittel des Strompreises ausmachen, werden weiterhin von der Bundesnetzagentur oder den zuständigen Landesbehörden geprüft und genehmigt. Das bleibt notwendig, weil der kostengünstige Zugang zu den Stromnetzen entscheidend ist für den Erfolg neuer Stromanbieter. Die Bundesnetzagentur hat bisher fast jeden Gebührenantrag der Netzbetreiber gekürzt, weil sie die den Konkurrenten in Rechnung gestellten Netzkosten als zu hoch ansah.
Die Pläne der EU-Kommission, notfalls über eine Enteignung der jetzigen Netzbetreiber für faire Netzdurchleitungsgebühren zu sorgen, sind jedenfalls noch nicht vom Tisch. Die EU sieht es als Wettbewerbshindernis an, dass die vier großen Stromkonzerne in Deutschland nicht nur den allermeisten Strom produzieren und verkaufen, sondern auch die Verteilnetze unter ihrer Kontrolle haben.
Bundeswirtschaftsminister Michael Glos verwies in einer Pressemitteilung auf das jüngst im Bundesrat bestätigte Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch. Es soll auch im Bereich der Energieversorgung den Kartellbehörden die Arbeit erleichtern, die Unternehmen mit besonderer Marktmacht missbräuchlich überhöhte Preise nachweisen wollen. Das Gesetz sieht vor, zukünftig müssen die Unternehmen beweisen, dass sie ihre Preise am Markt bilden.
Glos lobte auch die neue Verordnung für den Netzanschluss von Kraftwerken als Instrument, um Kraftwerksinvestitionen zu erleichtern und so die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Die Verordnung werde in Kürze in Kraft treten.
Für die Verbraucher bedeutet dies, sie müssen mehr als bisher die Preise der verschiedenen Stromanbieter vergleichen und am Besten wechseln, um überhöhten Strompreisen zu entgehen. Eine gesetzliche Deckelung der Endpreise können sie nicht mehr erwarten, weswegen nun für viele ein Strompreisschub ins Haus steht. Die Verbraucherzentralen und der Verband der Energieverbraucher empfehlen denjenigen, die nicht wechseln können oder wollen, gegen ungerechtfertigte Strompreiserhöhungen Beschwerde einzulegen und den zusätzlichen Betrag nicht zu bezahlen.
Nur die Netzentgelte, die immerhin durchschnittlich über ein Drittel des Strompreises ausmachen, werden weiterhin von der Bundesnetzagentur oder den zuständigen Landesbehörden geprüft und genehmigt. Das bleibt notwendig, weil der kostengünstige Zugang zu den Stromnetzen entscheidend ist für den Erfolg neuer Stromanbieter. Die Bundesnetzagentur hat bisher fast jeden Gebührenantrag der Netzbetreiber gekürzt, weil sie die den Konkurrenten in Rechnung gestellten Netzkosten als zu hoch ansah.
Die Pläne der EU-Kommission, notfalls über eine Enteignung der jetzigen Netzbetreiber für faire Netzdurchleitungsgebühren zu sorgen, sind jedenfalls noch nicht vom Tisch. Die EU sieht es als Wettbewerbshindernis an, dass die vier großen Stromkonzerne in Deutschland nicht nur den allermeisten Strom produzieren und verkaufen, sondern auch die Verteilnetze unter ihrer Kontrolle haben.
Bundeswirtschaftsminister Michael Glos verwies in einer Pressemitteilung auf das jüngst im Bundesrat bestätigte Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch. Es soll auch im Bereich der Energieversorgung den Kartellbehörden die Arbeit erleichtern, die Unternehmen mit besonderer Marktmacht missbräuchlich überhöhte Preise nachweisen wollen. Das Gesetz sieht vor, zukünftig müssen die Unternehmen beweisen, dass sie ihre Preise am Markt bilden.
Glos lobte auch die neue Verordnung für den Netzanschluss von Kraftwerken als Instrument, um Kraftwerksinvestitionen zu erleichtern und so die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Die Verordnung werde in Kürze in Kraft treten.