Geplante Anreizregulierung wird abgemildert
Die Preise für die Netzdurchleitung werden nicht so schnell sinken wie ursprünglich geplant. Die Verordnung zur Netzregulierung soll zu Gunsten kleinerer Betreiber von Strom- und Gasnetzen noch einmal verändert werden. Wie das Handelsblatt berichtet, wird das Bundeskabinett die Anreizregulierung voraussichtlich an entscheidenden Stellen entschärfen. Damit kommt die Regierung den Netzbetreibern entgegen, die sich heftig gegen die Anreizregulierung gewehrt haben.
So soll die Anreizregulierung zeitlich gestreckt werden. Statt zwei Regulierungsperioden von jeweils vier Jahren wird nun jede Regulierungsperiode fünf Jahre dauern. Außerdem müssen die Betreiber in den ersten fünf Jahren nur noch eine Effizienzsteigerung von 1,25 Prozent erreichen. Ursprünglich waren 1,5 Prozent pro Jahr in der ersten Regulierungsperiode vorgesehen, so das Handelsblatt unter Berufung auf Wirtschaftsstaatssekretär Joachim Wuermeling.
Außerdem wird die Zahl der Netzbetreiber, die einem vereinfachten Regulierungsverfahren unterliegen, deutlich steigen. Nun sollen alle Unternehmen das vereinfachte Verfahren nutzen dürfen, die weniger als 30 000 Kunden haben. Damit bleiben ihnen verschiedene Dokumentations- und Nachweispflichten gegenüber den Regulierern erspart. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums betrifft das künftig 75 Prozent aller Unternehmen, die allerdings nur für die Versorgung von 25 Prozent der Verbraucher zuständig sind.
Die Anreizregulierung soll die bisherige individuelle Prüfung und Genehmigung der Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur ersetzen. Das Bundeswirtschaftsministerium will die Werte des effizientesten Netzbetreibers zum Benchmark machen und davon ausgehend die Effizienz-Steigerungsraten berechnen. Daran werde man auch festhalten, betonte Wirtschaftsstaatssekretär Joachim Wuermeling gegenüber dem Handelsblatt.
Während vor allem die kommunalen Versorger fürchten, durch zu hohe Effizienzvorgaben zum Verkauf ihrer Netze gezwungen zu werden, wollen die Stromanbieter ohne eigenes Netz, wozu die meisten neuen Anbieter zählen, die Netzkosten möglichst bald sinken sehen. Die Netzentgelte machen einen beträchtlichen Anteil der Strom- und Gaspreise aus und werden von den Stromversorgern auch dazu genutzt, Konkurrenten aus ihren Netzen fernzuhalten, so ein Argument für die Regulierung. Die Netzbetreiber führen dagegen die sehr unterschiedlichen Netzstrukturen vor allem in den Kommunen ins Feld, aufgrund derer gleichmäßige Effizienzsteigerungen aller deutschen Netze kaum möglich seien.
Anreizregulierung bedeutet, den Strom- und Gasnetzbetreibern wird von den Regulierungsbehörden ein Benchmark vorgegeben, das sie mindestens erreichen müssen. Im Falle der Netze ist dieses Benchmark eine Preisobergrenze. Wer das Benchmark nicht einhalten kann, riskiert Verluste. Ein Unternehmen, welches das Benchmark übertrifft, kann dagegen überdurchschnittlichen Gewinn erzielen. Damit der Anreiz zur Effizienzsteigerung erhalten bleibt, wird das Benchmark pro Regulierungsperiode verschärft.
So soll die Anreizregulierung zeitlich gestreckt werden. Statt zwei Regulierungsperioden von jeweils vier Jahren wird nun jede Regulierungsperiode fünf Jahre dauern. Außerdem müssen die Betreiber in den ersten fünf Jahren nur noch eine Effizienzsteigerung von 1,25 Prozent erreichen. Ursprünglich waren 1,5 Prozent pro Jahr in der ersten Regulierungsperiode vorgesehen, so das Handelsblatt unter Berufung auf Wirtschaftsstaatssekretär Joachim Wuermeling.
Außerdem wird die Zahl der Netzbetreiber, die einem vereinfachten Regulierungsverfahren unterliegen, deutlich steigen. Nun sollen alle Unternehmen das vereinfachte Verfahren nutzen dürfen, die weniger als 30 000 Kunden haben. Damit bleiben ihnen verschiedene Dokumentations- und Nachweispflichten gegenüber den Regulierern erspart. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums betrifft das künftig 75 Prozent aller Unternehmen, die allerdings nur für die Versorgung von 25 Prozent der Verbraucher zuständig sind.
Die Anreizregulierung soll die bisherige individuelle Prüfung und Genehmigung der Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur ersetzen. Das Bundeswirtschaftsministerium will die Werte des effizientesten Netzbetreibers zum Benchmark machen und davon ausgehend die Effizienz-Steigerungsraten berechnen. Daran werde man auch festhalten, betonte Wirtschaftsstaatssekretär Joachim Wuermeling gegenüber dem Handelsblatt.
Während vor allem die kommunalen Versorger fürchten, durch zu hohe Effizienzvorgaben zum Verkauf ihrer Netze gezwungen zu werden, wollen die Stromanbieter ohne eigenes Netz, wozu die meisten neuen Anbieter zählen, die Netzkosten möglichst bald sinken sehen. Die Netzentgelte machen einen beträchtlichen Anteil der Strom- und Gaspreise aus und werden von den Stromversorgern auch dazu genutzt, Konkurrenten aus ihren Netzen fernzuhalten, so ein Argument für die Regulierung. Die Netzbetreiber führen dagegen die sehr unterschiedlichen Netzstrukturen vor allem in den Kommunen ins Feld, aufgrund derer gleichmäßige Effizienzsteigerungen aller deutschen Netze kaum möglich seien.
Anreizregulierung bedeutet, den Strom- und Gasnetzbetreibern wird von den Regulierungsbehörden ein Benchmark vorgegeben, das sie mindestens erreichen müssen. Im Falle der Netze ist dieses Benchmark eine Preisobergrenze. Wer das Benchmark nicht einhalten kann, riskiert Verluste. Ein Unternehmen, welches das Benchmark übertrifft, kann dagegen überdurchschnittlichen Gewinn erzielen. Damit der Anreiz zur Effizienzsteigerung erhalten bleibt, wird das Benchmark pro Regulierungsperiode verschärft.