Bundesregierung:"nein" zum Braunkohleprivileg bleibt
Auch nachdem der Bundesrat verschiedene Änderungen an der geplanten Neuregelung des Emissionshandels verlangt hat, hält die Bundesregierung nach Aussage von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel an ihrem ursprünglichen Entwurf fest. Wie sein Ministerium der Presse mitteilte, hält er "eine Bevorzugung der Braunkohle gegenüber anderen Energieträgern weder klimapolitisch sinnvoll noch energiepolitisch oder energiewirtschaftlich geboten".
Der Bundesrat hatte dagegen in seiner Stellungnahme einen speziellen Braunkohle-Benchmark gefordert. Er regte an, dieses Benchmark so hoch anzusetzen, dass nur derzeit im Bau oder Planung befindliche Kondensationskraftwerke diesen Standard erreichen. Die Länderkammer schlägt hierfür einen Wert von 950g/kWh vor, der allerdings bestenfalls den Durchschnitt der bestehenden Kraftwerke wiedergibt - über die Hälfte der Anlagen, die der WWF zu den 30 klimaschädlichsten Kraktwerken Deutschlands gekürt hat, erreichen diesen Wert bereits. Der Gesetzentwurf sieht dagegen ein Benchmark von 750g CO2 pro erzeugter kWh Kohlestrom vor. Wer mehr braucht, muss Emissionsrechte nachkaufen.
Die Bundesregierung geht davon aus, die Braunkohle bleibe auch ohne eigenes Benchmark wirtschaftlich und grundlastfähig, da sie selbst bei hohen Zertifikatpreisen die Braunkohle über deutliche Kostenvorteile gegenüber Steinkohle und Gas verfüge. Deshalb lehnt sie die Forderungen des Bundesrates ab.
Eine Sonderbehandlung der Braunkohle wollen vor allem die Kraftwerksbetreiber erreichen, die von den niedrigen Beschaffungspreisen der Braunkohle profitieren. Müssten sie zukünftig Verschmutzungsrechte zukaufen, was mit den Plänen der Bundesregierung wahrscheinlich ist, würde die Stromerzeugung aus Braunkohle teurer. Das ist auch Sinn der Emissionsbeschränkung, die CO2-intensive Stromerzeugung zugunsten umweltfreundlicherer Methoden belasten will.
Der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) warnt bereits vor massiven Wettbewerbsverzerrungen auf dem europäischen Strommarkt zu Lasten der deutschen Stromerzeuger, sollte die Bundesregierung an ihren Plänen festhalten.
Der Bundesrat hatte dagegen in seiner Stellungnahme einen speziellen Braunkohle-Benchmark gefordert. Er regte an, dieses Benchmark so hoch anzusetzen, dass nur derzeit im Bau oder Planung befindliche Kondensationskraftwerke diesen Standard erreichen. Die Länderkammer schlägt hierfür einen Wert von 950g/kWh vor, der allerdings bestenfalls den Durchschnitt der bestehenden Kraftwerke wiedergibt - über die Hälfte der Anlagen, die der WWF zu den 30 klimaschädlichsten Kraktwerken Deutschlands gekürt hat, erreichen diesen Wert bereits. Der Gesetzentwurf sieht dagegen ein Benchmark von 750g CO2 pro erzeugter kWh Kohlestrom vor. Wer mehr braucht, muss Emissionsrechte nachkaufen.
Die Bundesregierung geht davon aus, die Braunkohle bleibe auch ohne eigenes Benchmark wirtschaftlich und grundlastfähig, da sie selbst bei hohen Zertifikatpreisen die Braunkohle über deutliche Kostenvorteile gegenüber Steinkohle und Gas verfüge. Deshalb lehnt sie die Forderungen des Bundesrates ab.
Eine Sonderbehandlung der Braunkohle wollen vor allem die Kraftwerksbetreiber erreichen, die von den niedrigen Beschaffungspreisen der Braunkohle profitieren. Müssten sie zukünftig Verschmutzungsrechte zukaufen, was mit den Plänen der Bundesregierung wahrscheinlich ist, würde die Stromerzeugung aus Braunkohle teurer. Das ist auch Sinn der Emissionsbeschränkung, die CO2-intensive Stromerzeugung zugunsten umweltfreundlicherer Methoden belasten will.
Der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) warnt bereits vor massiven Wettbewerbsverzerrungen auf dem europäischen Strommarkt zu Lasten der deutschen Stromerzeuger, sollte die Bundesregierung an ihren Plänen festhalten.