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Gaspreis-Rebellen: Wie weiter?
Nach dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) herrscht nun Uneinigkeit, wie unzufriedene Gaskunden weiter vorgehen sollen. Zwar gehen die Verbraucherzentralen davon aus, die von ihnen betreuten Sammelklagen gegen hohe Strompreise weiter zu führen, die Voraussetzungen haben sich jedoch geändert.
In jedem Falle müsse man "offensiv" vorgehen, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dabei solle man nicht selbst vor Gericht ziehen, sondern "den Versorger in Zugzwang bringen", indem man sofort Widerspruch gegen die Preiserhöhung einlegt und ihr entweder gar nicht oder ausdrücklich nur unter Vorbehalt Folge leisten. "Nur wer sich wehrt, geht nicht leer aus, wenn ein Gericht Gaspreise eines Versorgers für unbillig erklärt", so die Verbraucherschützer.
"In allen Fällen, bei denen die Versorger nur ihre gestiegenen Bezugspreise weitergegeben haben, dürften die Richter der unteren Instanzen der vom BGH vorgegebenen Linie folgen“, schätzt Rechtsanwalt Werner Dorß, Gasmarktexperte der Kanzlei FPS Fritze Paul Seelig in Frankfurt, die Lage ein. Damit steige das Prozessrisiko für die Kunden in den Fällen, bei denen es lediglich um geringe Aufschläge geht. Anders sei es bei übermäßigen Forderungen, die mit einer normalen Kostensteigerung nicht begründet werden können.
Der niederrheinische Energieversorger NGW hat das BGH-Urteil bereits zum Anlass genommen, protestierende Kunden zur Zahlung aufzufordern. Einem Bericht der NRZ-online zufolge werden die rund 400 Kunden, die mit Verweis auf die Unbilligkeit der Preiserhöhungen Mehrzahlungen verweigern, bald Zahlungsaufforderungen der NGW erhalten.
Holger Krawinkel, Energieexperte vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) wies gegenüber der "Frankfurter Rundschau" darauf hin, Gerichtsprozesse gegen Gasunternehmen seien nur eine Notlösung. Wichtiger sei mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt. Das sei sichtbar daran, dass Energieversorger aus Gebieten mit mehreren konkurrierenden Gasanbieter die niedrigsten Preise verlangen. In diesem Zusammenhang hält Aribert Peters vom Verband der Energieverbraucher auch die vom Bundeskabinett am Mittwoch eingeleitete "Anreizregulierung", die die Senkung von Netzgebühren zum Ziel hat, für wichtiger.
In jedem Falle müsse man "offensiv" vorgehen, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dabei solle man nicht selbst vor Gericht ziehen, sondern "den Versorger in Zugzwang bringen", indem man sofort Widerspruch gegen die Preiserhöhung einlegt und ihr entweder gar nicht oder ausdrücklich nur unter Vorbehalt Folge leisten. "Nur wer sich wehrt, geht nicht leer aus, wenn ein Gericht Gaspreise eines Versorgers für unbillig erklärt", so die Verbraucherschützer.
"In allen Fällen, bei denen die Versorger nur ihre gestiegenen Bezugspreise weitergegeben haben, dürften die Richter der unteren Instanzen der vom BGH vorgegebenen Linie folgen“, schätzt Rechtsanwalt Werner Dorß, Gasmarktexperte der Kanzlei FPS Fritze Paul Seelig in Frankfurt, die Lage ein. Damit steige das Prozessrisiko für die Kunden in den Fällen, bei denen es lediglich um geringe Aufschläge geht. Anders sei es bei übermäßigen Forderungen, die mit einer normalen Kostensteigerung nicht begründet werden können.
Der niederrheinische Energieversorger NGW hat das BGH-Urteil bereits zum Anlass genommen, protestierende Kunden zur Zahlung aufzufordern. Einem Bericht der NRZ-online zufolge werden die rund 400 Kunden, die mit Verweis auf die Unbilligkeit der Preiserhöhungen Mehrzahlungen verweigern, bald Zahlungsaufforderungen der NGW erhalten.
Holger Krawinkel, Energieexperte vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) wies gegenüber der "Frankfurter Rundschau" darauf hin, Gerichtsprozesse gegen Gasunternehmen seien nur eine Notlösung. Wichtiger sei mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt. Das sei sichtbar daran, dass Energieversorger aus Gebieten mit mehreren konkurrierenden Gasanbieter die niedrigsten Preise verlangen. In diesem Zusammenhang hält Aribert Peters vom Verband der Energieverbraucher auch die vom Bundeskabinett am Mittwoch eingeleitete "Anreizregulierung", die die Senkung von Netzgebühren zum Ziel hat, für wichtiger.