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Kartellrechtsnovelle kommt im Herbst
Wenn die Genehmigungspflicht für die Strom-Grundversorgungstarife zum Monatsende ausläuft, können die Stromkonzerne schneller und häufiger ihre Preise "anpassen" - auch und gerade nach oben. Eine Aussage zur Preisentwicklung im zweiten Halbjahr ist deshalb bisher kaum möglich. Einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zufolge kommt die Kartellrechtsnovelle, welche die nachträgliche Preisaufsicht durch das Bundeskartellamt vereinfachen soll, erst im Herbst.
Bundeswirtschaftsminister Michael Glos gab sich der FAZ gegenüber zuversichtlich, den Wettbewerb mit rechtspolitischen Mitteln stärken zu können – damit meint er die Wettbewerbsnovelle, die Anreizregulierung der Netze und die Anschlusspflicht für konzernfremde Kraftwerke schon geschehen.
Kernpunkt der Wettbewerbsrechtsnovelle ist die Umkehr der Beweislast. Nicht mehr das Bundeskartellamt muss dann nachweisen, dass ein Missbrauch der Marktmacht vorliegt. Vielmehr müssten dann die Stromversorger belegen, dass ihre Preiserhöhungen angemessen sind. Aller Voraussicht nach wird der Bundestag die Gesetzesänderung nach der Sommerpause verabschieden.
Erst vergangenen Mittwoch hat das Kabinett die Kraftwerknetzanschlussverordnung und die Anreizregulierungsverordnung verabschiedet. Ersterer hat der Bundesrat bereits zugestimmt. Bei der Anreizregulierung hat er dagegen Änderungen gefordert (stromtip.de berichtete). Sie wird jetzt wohl noch abgemildert, um die Zustimmung des Bundesrates zu erhalten.
Bundeswirtschaftsminister Michael Glos gab sich der FAZ gegenüber zuversichtlich, den Wettbewerb mit rechtspolitischen Mitteln stärken zu können – damit meint er die Wettbewerbsnovelle, die Anreizregulierung der Netze und die Anschlusspflicht für konzernfremde Kraftwerke schon geschehen.
Kernpunkt der Wettbewerbsrechtsnovelle ist die Umkehr der Beweislast. Nicht mehr das Bundeskartellamt muss dann nachweisen, dass ein Missbrauch der Marktmacht vorliegt. Vielmehr müssten dann die Stromversorger belegen, dass ihre Preiserhöhungen angemessen sind. Aller Voraussicht nach wird der Bundestag die Gesetzesänderung nach der Sommerpause verabschieden.
Erst vergangenen Mittwoch hat das Kabinett die Kraftwerknetzanschlussverordnung und die Anreizregulierungsverordnung verabschiedet. Ersterer hat der Bundesrat bereits zugestimmt. Bei der Anreizregulierung hat er dagegen Änderungen gefordert (stromtip.de berichtete). Sie wird jetzt wohl noch abgemildert, um die Zustimmung des Bundesrates zu erhalten.