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Lässt das Emissionshandelsgesetz die Preise steigen?

25.06.2007 von
Als Reaktion auf das Emissionshandelsgesetz hat der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) bereits jetzt steigende Strompreise angekündigt. Die Bundesminister für Umwelt und Wirtschaft, Sigmar Gabriel und Michael Glos, haben die Stromkonzerne vor einem solchen Schritt gewarnt. Schon jetzt würden die bislang kostenlos verteilten Emissionsrechte zum Börsenpreis in die Strompreise einberechnet. Damit würde die Versteigerung Strompreiserhöhungen nicht rechtfertigen, stellten beide Minister fest.

Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) hat den Emissionshandel vor dem Hintergrund kritisiert, dass auf diese Weise nur die Gewinne aus den zu hohen Strompreisen, welche die Stromversorgungsunternehmen im Verlauf der ersten CO2-Handelsperiode verbuchen konnten, nun in den Staatshaushalt umgeleitet werden. Der VIK plädiert statt dessen für eine stärkere Verknappung der Emissionsberechtigungen. Nur so könnten die notwendigen Investitionen zur Emissionsminderung angestoßen werden, ohne dass den Stromerzeugern das benötigte Geld für Effizienz steigernde Maßnahmen entzogen werde.

Ein besonderer Streitpunkt bleibt die Zertifikatszuteilung für die Braunkohle. Sachsen und Nordrhein-Westfalen wollen die Gesetzvorlage nun im Bundesrat stoppen, berichtet der MDR. Gemeinsam mit Kohleverbänden und den großen Braunkohleverstromern RWE und Vattenfall fordern sie, die Stromerzeugung aus Braunkohle dürfe nicht benachteiligt werden. Da das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, gilt der Vorstoß aber als wenig Erfolg versprechend.

Vattenfall hat bereits indirekt damit gedroht, mehr Geld für Strom zu verlangen und gleichzeitig weniger zu investieren. Durch die Ausgestaltung des Zuteilungsgesetzes "entstehe eine Investitionsbremse, deren Folgen steigende Strompreise und eine höhere Abhängigkeit von Energieimporten sind", beklagte der Vorstandsvorsitzende von Vattenfall Europe, Klaus Rauscher.

Ähnliches ließ RWE aus Düsseldorf verlauten. Bis zu 50 Prozent seines Bedarfes an CO2-Ausstoßrechten müsse das Unternehmen künftig zukaufen, hieß es in einer Pressemitteilung zum Thema. Das mache den Strom besonders aus Braunkohle teurer.

Da die Stromkonzerne bisher schon jeden Anlass genutzt haben, ihre Preise zu erhöhen - zuletzt zum Jahresbeginn die steigende Mehrwertsteuer - ist wahrscheinlich, dass sie es auch mit Beginn der neuen Emissionshandelsperiode tun werden. Dann muss sich die Wirksamkeit des neuen Kartellrechts beweisen, das zum 1.1.2008 in Kraft tritt. Es sieht eine Umkehr der Beweislast vor: Künftig müssen die Stromanbieter belegen, dass ihre Preise rechtmäßig sind. Bisher liegt die Beweislast bei der Behörde, die Marktmachtmissbrauch nachweisen muss, um gegen überhöhte Strompreise vorzugehen.

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