Weitere Gasnetzentgelte gekürzt
Die Bundesnetzagentur (BnetzA) hat die Berechnungsgrundlagen für die Entgelte weiterer Gasnetzbetreiber genehmigt, die diese für die Gasdurchleitung durch ihre Netze verlangen dürfen. Keinem der Netzbetreiber wurden die im Antrag genannten Kosten vollständig anerkannt. Die Kürzungen betreffen Stadtwerke in Norddeutschland und Thüringen.
Diese Aufgabe hat die BnetzA stellvertretend für die eigentlich zuständigen regionalen Regulierer übernommen. Nur die Städtischen Werke Spremberg (Lausitz) GmbH und die Stadtwerke Homburg GmbH fallen direkt in den Zuständigkeitsbereich der BnetzA.
Die BnetzA hat die aufwandsgleichen Kosten sowie die kalkulatorischen Ansätze des Sachanlagevermögens, des Umlaufvermögens und der Kapitalkosten der Unternehmen überprüft. Dabei hat sie festgestellt, dass Teile dieser Kosten nicht in voller Höhe angemessen sind und sie daher gekürzt. Das führt in aller Regel zu einer Absenkung der Netzentgelte, die aber in den einzelnen Nutzerbereichen und je nach Nachfragestruktur der Kunden unterschiedlich hoch ausfallen. Die Gasnetzentgelte gelten bis zum 31. März 2008.
Allgemein gilt, sinkende Gasnetzentgelte bedeuten sinkende Kosten für die Gasanbieter, welche ihr Gas durch fremde Netze leiten müssen. Deshalb tragen die Kürzungen zu einer Senkung der Gaspreise bei und erleichtern es Wettbewerbern, eigene Angebote zu machen. Ein direkter Zusammenhang zwischen Netzentgeltsenkung und Gaspreis besteht jedoch nicht. Darauf weist die BnetzA ausdrücklich hin.
Diese Aufgabe hat die BnetzA stellvertretend für die eigentlich zuständigen regionalen Regulierer übernommen. Nur die Städtischen Werke Spremberg (Lausitz) GmbH und die Stadtwerke Homburg GmbH fallen direkt in den Zuständigkeitsbereich der BnetzA.
Energieversorgung Apolda GmbH | 19 Prozent |
Stadtnetze Barmstedt GmbH | 3 Prozent |
Energieversorgung Bergkrug GmbH | 7 Prozent |
Stadtwerke Buxtehude GmbH | 13 Prozent |
Stadtwerke Einbeck GmbH | 16 Prozent |
Stadtwerke Eisenberg GmbH | 22 Prozent |
Greizer Energienetze GmbH | 13 Prozent |
Stadtwerke Homburg GmbH | 14 Prozent |
Stadtwerke Ilmenau GmbH | 8 Prozent |
Stadtwerke Kaltenkirchen GmbH | 28 Prozent |
Gemeindewerke Leck GmbH | 2 Prozent |
Stadtwerke Parchim GmbH | 12 Prozent |
Gasversorgung Pößneck GmbH | 9 Prozent |
Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH | 5 Prozent |
Sömmerdaer Energieversorgungs GmbH | 3 Prozent |
Stadtwerke Sondershausen GmbH | 19 Prozent |
Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH | 2 Prozent |
Stadtwerke Stadtroda GmbH | 16 Prozent |
Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH | 17 Prozent |
Stadtwerke Tornesch GmbH | 9 Prozent |
Stadtwerke Wilster | 19 Prozent |
Energiewerke Zeulenroda GmbH | 7 Prozent |
Die BnetzA hat die aufwandsgleichen Kosten sowie die kalkulatorischen Ansätze des Sachanlagevermögens, des Umlaufvermögens und der Kapitalkosten der Unternehmen überprüft. Dabei hat sie festgestellt, dass Teile dieser Kosten nicht in voller Höhe angemessen sind und sie daher gekürzt. Das führt in aller Regel zu einer Absenkung der Netzentgelte, die aber in den einzelnen Nutzerbereichen und je nach Nachfragestruktur der Kunden unterschiedlich hoch ausfallen. Die Gasnetzentgelte gelten bis zum 31. März 2008.
Allgemein gilt, sinkende Gasnetzentgelte bedeuten sinkende Kosten für die Gasanbieter, welche ihr Gas durch fremde Netze leiten müssen. Deshalb tragen die Kürzungen zu einer Senkung der Gaspreise bei und erleichtern es Wettbewerbern, eigene Angebote zu machen. Ein direkter Zusammenhang zwischen Netzentgeltsenkung und Gaspreis besteht jedoch nicht. Darauf weist die BnetzA ausdrücklich hin.