Weitere Gasnetzentgelte gekürzt

27.06.2007 von
Die Bundesnetzagentur (BnetzA) hat die Berechnungsgrundlagen für die Entgelte weiterer Gasnetzbetreiber genehmigt, die diese für die Gasdurchleitung durch ihre Netze verlangen dürfen. Keinem der Netzbetreiber wurden die im Antrag genannten Kosten vollständig anerkannt. Die Kürzungen betreffen Stadtwerke in Norddeutschland und Thüringen.

Diese Aufgabe hat die BnetzA stellvertretend für die eigentlich zuständigen regionalen Regulierer übernommen. Nur die Städtischen Werke Spremberg (Lausitz) GmbH und die Stadtwerke Homburg GmbH fallen direkt in den Zuständigkeitsbereich der BnetzA.

Energieversorgung Apolda GmbH 19 Prozent
Stadtnetze Barmstedt GmbH 3 Prozent
Energieversorgung Bergkrug GmbH 7 Prozent
Stadtwerke Buxtehude GmbH 13 Prozent
Stadtwerke Einbeck GmbH16 Prozent
Stadtwerke Eisenberg GmbH22 Prozent
Greizer Energienetze GmbH 13 Prozent
Stadtwerke Homburg GmbH14 Prozent
Stadtwerke Ilmenau GmbH 8 Prozent
Stadtwerke Kaltenkirchen GmbH 28 Prozent
Gemeindewerke Leck GmbH 2 Prozent
Stadtwerke Parchim GmbH 12 Prozent
Gasversorgung Pößneck GmbH 9 Prozent
Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH 5 Prozent
Sömmerdaer Energieversorgungs GmbH 3 Prozent
Stadtwerke Sondershausen GmbH 19 Prozent
Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH 2 Prozent
Stadtwerke Stadtroda GmbH 16 Prozent
Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH17 Prozent
Stadtwerke Tornesch GmbH 9 Prozent
Stadtwerke Wilster 19 Prozent
Energiewerke Zeulenroda GmbH 7 Prozent

Die BnetzA hat die aufwandsgleichen Kosten sowie die kalkulatorischen Ansätze des Sachanlagevermögens, des Umlaufvermögens und der Kapitalkosten der Unternehmen überprüft. Dabei hat sie festgestellt, dass Teile dieser Kosten nicht in voller Höhe angemessen sind und sie daher gekürzt. Das führt in aller Regel zu einer Absenkung der Netzentgelte, die aber in den einzelnen Nutzerbereichen und je nach Nachfragestruktur der Kunden unterschiedlich hoch ausfallen. Die Gasnetzentgelte gelten bis zum 31. März 2008.

Allgemein gilt, sinkende Gasnetzentgelte bedeuten sinkende Kosten für die Gasanbieter, welche ihr Gas durch fremde Netze leiten müssen. Deshalb tragen die Kürzungen zu einer Senkung der Gaspreise bei und erleichtern es Wettbewerbern, eigene Angebote zu machen. Ein direkter Zusammenhang zwischen Netzentgeltsenkung und Gaspreis besteht jedoch nicht. Darauf weist die BnetzA ausdrücklich hin.

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