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EnBW muss vergleichende Werbung akzeptieren
Die meistro Strom GmbH darf ihre Strompreise direkt mit denen der EnBW vegleichen. Damit ist die EnBW mit ihrer Klage gescheitert. Der kleinere Stromanbieter hatte mit der Aussage geworben, seine Tarife für kleine und mittlere Unternehmen seien im Vergleich zu den Angeboten von EnBW um bis zu 3.000 Euro pro Jahr günstiger.
Die meistro Strom GmbH hatte nach eigenen Angaben im März dieses Jahres Betriebe in Baden-Württemberg angeschrieben. Die Briefe enthielten Preisvergleiche zwischen dem Angebot der meistro Strom GmbH und dem Grundversorgungstarif "EnBW Komfort" für einen Verbrauch zwischen 10.000 und 100.000 kWh. Dagegen hatte EnBW auf eine einstweilige Verfügung geklagt mit der Begründung, der genannte Tarif gelte nur für Kunden mit einem Verbrauch bis 10.000 kWh.
Vor dem Landgericht Ingolstadt konnte die meistro Strom nachweisen, dass die Konditionen für EnBW-Kunden, deren Verbrauch über 10.000 kWh liegt, identisch sind mit dessen Grundversorgungstarif. Außerdem ähneln die Namen der Großverbrauchertarife - "EnBW Komfort plus" und "EnBW Komfort plus sechs" dem Namen des Grundtarifs sehr. Deshalb war die vergleichende Werbung mit diesem Tarif rechtmäßig. EnBW zog daraufhin die Klage zurück.
Die meistro Strom GmbH hatte nach eigenen Angaben im März dieses Jahres Betriebe in Baden-Württemberg angeschrieben. Die Briefe enthielten Preisvergleiche zwischen dem Angebot der meistro Strom GmbH und dem Grundversorgungstarif "EnBW Komfort" für einen Verbrauch zwischen 10.000 und 100.000 kWh. Dagegen hatte EnBW auf eine einstweilige Verfügung geklagt mit der Begründung, der genannte Tarif gelte nur für Kunden mit einem Verbrauch bis 10.000 kWh.
Vor dem Landgericht Ingolstadt konnte die meistro Strom nachweisen, dass die Konditionen für EnBW-Kunden, deren Verbrauch über 10.000 kWh liegt, identisch sind mit dessen Grundversorgungstarif. Außerdem ähneln die Namen der Großverbrauchertarife - "EnBW Komfort plus" und "EnBW Komfort plus sechs" dem Namen des Grundtarifs sehr. Deshalb war die vergleichende Werbung mit diesem Tarif rechtmäßig. EnBW zog daraufhin die Klage zurück.