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EU-Charta für Energieverbraucherrechte geplant
Auf dem Weg zu einer Europäischen Charta der Rechte der Energieverbraucher
Am 1. Juli 2007 haben die meisten EU-Mitgliedstaaten ihre Strom- und Gasmärkte für Wettbewerb geöffnet. Um weiterhin die Rechte der Energieverbraucher zu gewährleisten, will die EU-Kommission eine "Charta der Rechte der Energieverbraucher" ins Leben rufen.
Die Charta gilt für den Gas- und den Strombereich. Sie soll Mindestbestimmungen für Verträge, Auskünfte und Preisgestaltung enthalten sowie verbraucherfreundliche Verfahren der Streitbeilegung und den Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken festschreiben. Verbrauchern müsse ermöglicht werden, überlegt ihre Versorgungsunternehmen auszuwählen, fasste die für Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissarin Meglena Kuneva die Ziele der Charta zusammen. Auch die Formalitäten beim Anbieterwechsel möchte die EU-Kommission möglichst beschränken.
Besonders kritisiert die EU-Kommission, die Mitgliedstaaten beachteten das Problem der "schutzbedürftigen Verbraucher" nicht hinreichend. Dabei sei die "energiepreisbedingte Armut" in vielen Mitgliedsstaaten ein Problem und könne sich durch die Marktliberalisierung noch verschärfen. Deshalb soll die Charta besonders die Rechte und Bedürfnisse schutzbedürftiger Verbraucher schützen. Als Beispiel nennt die Kommission einen "Standardtarif für sozial benachteiligte Haushalte".
Die EU-Kommission fordert darüber hinaus, Energie müsse zu "tragbaren und leicht vergleichbaren, transparenten Preisen" zur Verfügung gestellt werden. Verbraucher, die regelmäßig zahlen, hätten ein Anrecht auf "sichere und gesicherte Strom- und Gasdienste in voraussehbarem Umfang". Der Anbieterwechsel dürfe den Verbrauchern keine zusätzlichen Kosten verursachen, ebenso müssten Beschwerdeverfahren einfach und kostengünstig zu erledigen sein. Energiekunden müssten umfassend über Energieversorgung, Vertragsbedingungen, Preise und Gebühren, Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Herkunft des Stroms und die Art seiner Produktion informiert werden.
Die Interessenvertreter (einschließlich Verbrauchervertreter, Energieregulierungsbehörden, EU-Mitgliedstaaten und die Gas- und Elektrizitätsindustrie) werden zu den vorgeschlagenen Inhalten der Charta konsultiert. Danach entwirft die Kommission aufgrund ihrer Beiträge das endgültige Papier, das die Interessenvertreter bei einer förmlichen Zeremonie unterzeichnen werden. Dies ist für Anfang Dezember 2007 geplant.
Die Charta gilt für den Gas- und den Strombereich. Sie soll Mindestbestimmungen für Verträge, Auskünfte und Preisgestaltung enthalten sowie verbraucherfreundliche Verfahren der Streitbeilegung und den Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken festschreiben. Verbrauchern müsse ermöglicht werden, überlegt ihre Versorgungsunternehmen auszuwählen, fasste die für Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissarin Meglena Kuneva die Ziele der Charta zusammen. Auch die Formalitäten beim Anbieterwechsel möchte die EU-Kommission möglichst beschränken.
Besonders kritisiert die EU-Kommission, die Mitgliedstaaten beachteten das Problem der "schutzbedürftigen Verbraucher" nicht hinreichend. Dabei sei die "energiepreisbedingte Armut" in vielen Mitgliedsstaaten ein Problem und könne sich durch die Marktliberalisierung noch verschärfen. Deshalb soll die Charta besonders die Rechte und Bedürfnisse schutzbedürftiger Verbraucher schützen. Als Beispiel nennt die Kommission einen "Standardtarif für sozial benachteiligte Haushalte".
Die EU-Kommission fordert darüber hinaus, Energie müsse zu "tragbaren und leicht vergleichbaren, transparenten Preisen" zur Verfügung gestellt werden. Verbraucher, die regelmäßig zahlen, hätten ein Anrecht auf "sichere und gesicherte Strom- und Gasdienste in voraussehbarem Umfang". Der Anbieterwechsel dürfe den Verbrauchern keine zusätzlichen Kosten verursachen, ebenso müssten Beschwerdeverfahren einfach und kostengünstig zu erledigen sein. Energiekunden müssten umfassend über Energieversorgung, Vertragsbedingungen, Preise und Gebühren, Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Herkunft des Stroms und die Art seiner Produktion informiert werden.
Die Interessenvertreter (einschließlich Verbrauchervertreter, Energieregulierungsbehörden, EU-Mitgliedstaaten und die Gas- und Elektrizitätsindustrie) werden zu den vorgeschlagenen Inhalten der Charta konsultiert. Danach entwirft die Kommission aufgrund ihrer Beiträge das endgültige Papier, das die Interessenvertreter bei einer förmlichen Zeremonie unterzeichnen werden. Dies ist für Anfang Dezember 2007 geplant.