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Bundeskartellamt sieht Erfolge gegen Stromoligopol
Bei der Vorstellung seines Tätigkeitsberichts für die Jahre 2005 und 2006 hat das Bundeskartellamt (BKartA) die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen im Energiebereich als einen Schwerpunkt seiner Arbeit bezeichnet. Sein neuer Präsident Dr. Bernhard Heitzer hatte bereits zuvor angekündigt, konsequent gegen überhöhte Strompreise vorgehen zu wollen (stromtip.de berichtete)
Heitzer wertete es in einer Pressemitteilung als "besonderen Erfolg", dass die Monopole in der Gasversorgung angegangen wurden. Das BKartA strengte mehrere Verfahren wegen langfristiger Gaslieferverträge sowie Missbrauchsverfahren gegen Gasversorger wegen überhöhter Gaspreise an. Klagen wurden dagegen über die dünne Personaldecke des BKartA laut. So seien für den ständig wachsenden Energiebereich zurzeit nur acht Sachbearbeiter tätig. Es gebe deshalb "gewisse Besorgnisse", so Heitzer.
Im Kampf gegen die fortschreitende Konzentration auf dem Strommarkt bezeichnete Heitzer das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf gegen E.on als "richtungsweisend". Das OLG hatte vor gut einem Monat die Entscheidung des Bundeskartellamtes bestätigt, die dem E.on-Konzern zugehörige EAM Energie AG den Erwerb eines Drittels der Geschäftsanteile an der Stadtwerke Eschwege GmbH untersagt. Es folgte damit der Ansicht, RWE und E.on bildeten auf dem deutschen Strommarkt ein "marktbeherrschendes Duopol", das sich durch weitere Beteiligungen an regionalen und lokalen Stromversorgern, insbesondere Stadtwerken, verstärken würde.
Auch im so genannten "CO2–Verfahren" kündigte Heitzer eine baldige Entscheidung an. Das Kartellamt hatte RWE im Dezember abgemahnt, weil der Stromversorger seinen Großkunden CO2-Zertifikate in Rechnung gestellt hat, die ihm kostenlos zugeteilt wurden. RWE bestreitet dies. Ein ähnliches Verfahren läuft gegen E.on. Es wurde jedoch aufgrund von "Kapazitätsengpässen" zunächst zurück gestellt.
Heitzer wertete es in einer Pressemitteilung als "besonderen Erfolg", dass die Monopole in der Gasversorgung angegangen wurden. Das BKartA strengte mehrere Verfahren wegen langfristiger Gaslieferverträge sowie Missbrauchsverfahren gegen Gasversorger wegen überhöhter Gaspreise an. Klagen wurden dagegen über die dünne Personaldecke des BKartA laut. So seien für den ständig wachsenden Energiebereich zurzeit nur acht Sachbearbeiter tätig. Es gebe deshalb "gewisse Besorgnisse", so Heitzer.
Im Kampf gegen die fortschreitende Konzentration auf dem Strommarkt bezeichnete Heitzer das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf gegen E.on als "richtungsweisend". Das OLG hatte vor gut einem Monat die Entscheidung des Bundeskartellamtes bestätigt, die dem E.on-Konzern zugehörige EAM Energie AG den Erwerb eines Drittels der Geschäftsanteile an der Stadtwerke Eschwege GmbH untersagt. Es folgte damit der Ansicht, RWE und E.on bildeten auf dem deutschen Strommarkt ein "marktbeherrschendes Duopol", das sich durch weitere Beteiligungen an regionalen und lokalen Stromversorgern, insbesondere Stadtwerken, verstärken würde.
Auch im so genannten "CO2–Verfahren" kündigte Heitzer eine baldige Entscheidung an. Das Kartellamt hatte RWE im Dezember abgemahnt, weil der Stromversorger seinen Großkunden CO2-Zertifikate in Rechnung gestellt hat, die ihm kostenlos zugeteilt wurden. RWE bestreitet dies. Ein ähnliches Verfahren läuft gegen E.on. Es wurde jedoch aufgrund von "Kapazitätsengpässen" zunächst zurück gestellt.