Fördergelder für Solar- und Biomasse-Heizanlagen
Noch 123 Millionen Euro stehen dieses Jahr für Sonnenkollektoren, Pellets- und Scheitholz-Vergaserkessel zur Verfügung. Das Marktanreizprogramm des Bundesumweltministeriums (MAP) wurde nochmals aufgestockt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ruft deshalb Privatleute wie Gewerbetreibende dazu auf, Anträge auf Förderung ihrer Bauvorhaben zu stellen.
Die Anlagen werden in Form von Zuschüssen gefördert. Die Antragsbearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim BAFA. Eine Grundvergütung wird gewährt für Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung (40 Euro/m2, mindestens 275 Euro je Anlage), Solarkollektoranlagen zur Heizungsunterstützung (70 Euro/m2), Pelletskessel (24 Euro/ kW Nennwärmeleistung), Hackschnitzelanlagen (pauschal 500 Euro je Anlage) und Scheitholzvergaserkessel (pauschal 750 Euro je Anlage).
Außerdem wurde das Verfahren für die Basisförderung vereinfacht. Für Antragstellende entfällt die bisherige Verpflichtung, vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages einen Förderantrag beim BAFA zu stellen. Erst wenn die Anlage betriebsbereit ist, braucht man den Antrag beim BAFA zu stellen. Die Basisförderung umfasst Solarkollektoranlagen bis 40 m2 installierter Bruttokollektorfläche, automatisch beschickte Biomasseanlagen (8 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung) und handbeschickte Scheitholzvergaserkessel (15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung).
Die einzelnen Antragsformulare stellt das BAFA zum Herunterladen im Internet zur Verfügung unter www.bafa.de Eine Liste mit den förderfähigen automatisch beschickten Biomasse-Anlagen kann als PDF-Dokument heruntergeladen werden, ebenso eine Liste mit den förderfähigen handbeschickten Biomasse-Anlagen.
Die Anlagen werden in Form von Zuschüssen gefördert. Die Antragsbearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim BAFA. Eine Grundvergütung wird gewährt für Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung (40 Euro/m2, mindestens 275 Euro je Anlage), Solarkollektoranlagen zur Heizungsunterstützung (70 Euro/m2), Pelletskessel (24 Euro/ kW Nennwärmeleistung), Hackschnitzelanlagen (pauschal 500 Euro je Anlage) und Scheitholzvergaserkessel (pauschal 750 Euro je Anlage).
Außerdem wurde das Verfahren für die Basisförderung vereinfacht. Für Antragstellende entfällt die bisherige Verpflichtung, vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages einen Förderantrag beim BAFA zu stellen. Erst wenn die Anlage betriebsbereit ist, braucht man den Antrag beim BAFA zu stellen. Die Basisförderung umfasst Solarkollektoranlagen bis 40 m2 installierter Bruttokollektorfläche, automatisch beschickte Biomasseanlagen (8 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung) und handbeschickte Scheitholzvergaserkessel (15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung).
Die einzelnen Antragsformulare stellt das BAFA zum Herunterladen im Internet zur Verfügung unter www.bafa.de Eine Liste mit den förderfähigen automatisch beschickten Biomasse-Anlagen kann als PDF-Dokument heruntergeladen werden, ebenso eine Liste mit den förderfähigen handbeschickten Biomasse-Anlagen.