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Strom-Kartellverdacht in Belgien und Frankreich
Die Europäische Kommission hat zwei Kartellverfahren wegen des Verdachts auf Marktabschottung und überhöhte Strompreise eingeleitet. Betroffen sind die französischen Stromkonzerne "Électricité de France" (EDF) und SUEZ mit seiner belgischen Tochter Electrabel.
Laut EU-Kommission besteht der Verdacht, die Unternehmen hätten ihre marktbeherrschende Stellung auf dem französischen und belgischen Strommarkt missbraucht. Möglicherweise haben Electrabel und EDF ihre gewerblichen Kunden im Rahmen der bestehenden Lieferverträge langfristig dazu verpflichtet, Strom ausschließlich von ihnen zu beziehen und damit Wettbewerb um diese Kunden verhindert.
Wenn das stimmt, könnten Stromanbieter, die neu in den Markt eintreten wollen, unter diesen Bedingungen kaum Großkunden gewinnen. Ihre geschäftlichen Möglichkeiten wären stark eingeschränkt. Der Markt wäre dann abgeschottet, was gegen die Bestimmungen des EG-Vertrags über den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Artikel 82 EG-Vertrag) verstieße.
Die EU-Kommission wird sich bei der Untersuchung auf gewerbliche Großabnehmer von Strom konzentrieren. Wann das Verfahren abgeschlossen sein wird, ist noch offen. Bestätigt sich der Verdacht, wird die EU auf eine Beseitigung der Wettbewerbsschranken drängen, erklärte sie. Sie kritisierte in diesem Zusammenhang die generell starke Marktkonzentration auf den belgischen und französischen Strommärkten.
Laut EU-Kommission besteht der Verdacht, die Unternehmen hätten ihre marktbeherrschende Stellung auf dem französischen und belgischen Strommarkt missbraucht. Möglicherweise haben Electrabel und EDF ihre gewerblichen Kunden im Rahmen der bestehenden Lieferverträge langfristig dazu verpflichtet, Strom ausschließlich von ihnen zu beziehen und damit Wettbewerb um diese Kunden verhindert.
Wenn das stimmt, könnten Stromanbieter, die neu in den Markt eintreten wollen, unter diesen Bedingungen kaum Großkunden gewinnen. Ihre geschäftlichen Möglichkeiten wären stark eingeschränkt. Der Markt wäre dann abgeschottet, was gegen die Bestimmungen des EG-Vertrags über den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Artikel 82 EG-Vertrag) verstieße.
Die EU-Kommission wird sich bei der Untersuchung auf gewerbliche Großabnehmer von Strom konzentrieren. Wann das Verfahren abgeschlossen sein wird, ist noch offen. Bestätigt sich der Verdacht, wird die EU auf eine Beseitigung der Wettbewerbsschranken drängen, erklärte sie. Sie kritisierte in diesem Zusammenhang die generell starke Marktkonzentration auf den belgischen und französischen Strommärkten.