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BKartA-Chef warnt vor zu hohen Erwartungen
Die Strompreise in Deutschland werden auch nach der geplanten Verschärfung des Kartellrechts nicht sinken. Damit rechnet das Bundeskartellamt (BKartA) nach Aussage seines Präsidenten Bernhard Heitzer. In einem Interview mit dem Radiosender Deutschlandfunk sagte Heitzer, eine flächendeckende Kontrolle könne es nicht geben. Die kartellrechtlichen Maßnahmen könnten erst mittel- und langfristig wirken.
Heitzer appellierte in diesem Zusammenhang auch an die Eigenverantwortung der Verbraucher: "Jeder Verbraucher kann heute seinen Stromanbieter ganz leicht wechseln", forderte er die Stromkunden zur Stärkung des Wettbewerbs auf. Man könne nicht erwarten, das BKartA allein werde für dauerhaft niedrige Energiepreise sorgen. Das Ziel sei ein funktionierender Wettbewerb und keine dauernde Preisaufsicht.
Der Kartellamts-Chef erklärte, wichtig sei das Zusammenwirken verhaltensorientierter und strukturorientierter Maßnahmen. Während die Missbrauchsaufsicht darüber wacht, dass die Stromversorger sich ordnungsgemäß verhalten und z.B. keine illegalen Absprachen treffen, müssen auch die Strukturen der Stromversorgung Missbrauch von vornherein zumindest erschweren. Als Beispiele für strukturelle Maßnahmen nannte Heitzer die Netzzugangsverordnung und die geplante Anreizregulierung im Bereich der Stromnetze. Hierfür ist hauptsächlich die Bundesnetzagentur zuständig.
Die für den Herbst geplante Kartellrechtsnovelle verbessert vor allem die Möglichkeit der Verhaltenskontrolle auf dem Strommarkt. Es werden neue Vergleichsmethoden geschaffen, die den Nachweis, dass ein Unternehmen seine Marktmacht missbraucht hat, leichter machen. Dazu kommt der "sofortige Vollzug", für Heitzer ein "ganz wesentlicher Punkt". Unternehmen können den Vollzug der Kartellamtsentscheidung dann nicht mehr durch Einspruch und die darauf folgenden gerichtlichen Verfahren hinaus zögern.
Das neue Vergleichsmarktkonzept erleichtere es der Kartellaufsicht, die Preisbildung von Energieversorgungsunternehmen mit der von Unternehmen aus anderen Versorgungsbereichen zu vergleichen, so Heitzer. Auch eine bessere kostenbasierte Kontrolle werde dazu beitragen feststellen zu können, ob der Abstand zwischen Preisen und Kosten angemessen ist. Solche Kontrollen werde es aber nur bei "extremen Ausreißern" geben, meinte Heitzer.
Stellt die Aufsichtsbehörde fest, der Preis scheine im Vergleich überhöht, muss das betroffene Unternehmen seine Preise "sachlich rechtfertigen", also der Wettbewerbsaufsicht seine Preisbildung erläutern. Diese Beweislastumkehr sei sehr wichtig, so Heitzer. Bisher müssen das BKartA oder die Landeskartellämter selbst den Unternehmen nachweisen, dass sie ihre Marktmacht missbrauchen.
Ob der CO2-Emissionshandel, der sich nächstes Jahr aufgrund reduzierter Zuteilungen intensivieren wird, zu höheren Strompreisen führen wird, mochte Heitzer weder bestätigen noch verneinen. Dazu sei die Situation, die ab 2008 im Emissionshandel eintreten wird, noch zu wenig voraussehbar. Die derzeitigen Verfahren gegen RWE und weitere Anbieter (stromtip.de berichtete) ließen keine Rückschlüsse auf zukünftige Verfahren zu.
Heitzer appellierte in diesem Zusammenhang auch an die Eigenverantwortung der Verbraucher: "Jeder Verbraucher kann heute seinen Stromanbieter ganz leicht wechseln", forderte er die Stromkunden zur Stärkung des Wettbewerbs auf. Man könne nicht erwarten, das BKartA allein werde für dauerhaft niedrige Energiepreise sorgen. Das Ziel sei ein funktionierender Wettbewerb und keine dauernde Preisaufsicht.
Der Kartellamts-Chef erklärte, wichtig sei das Zusammenwirken verhaltensorientierter und strukturorientierter Maßnahmen. Während die Missbrauchsaufsicht darüber wacht, dass die Stromversorger sich ordnungsgemäß verhalten und z.B. keine illegalen Absprachen treffen, müssen auch die Strukturen der Stromversorgung Missbrauch von vornherein zumindest erschweren. Als Beispiele für strukturelle Maßnahmen nannte Heitzer die Netzzugangsverordnung und die geplante Anreizregulierung im Bereich der Stromnetze. Hierfür ist hauptsächlich die Bundesnetzagentur zuständig.
Die für den Herbst geplante Kartellrechtsnovelle verbessert vor allem die Möglichkeit der Verhaltenskontrolle auf dem Strommarkt. Es werden neue Vergleichsmethoden geschaffen, die den Nachweis, dass ein Unternehmen seine Marktmacht missbraucht hat, leichter machen. Dazu kommt der "sofortige Vollzug", für Heitzer ein "ganz wesentlicher Punkt". Unternehmen können den Vollzug der Kartellamtsentscheidung dann nicht mehr durch Einspruch und die darauf folgenden gerichtlichen Verfahren hinaus zögern.
Das neue Vergleichsmarktkonzept erleichtere es der Kartellaufsicht, die Preisbildung von Energieversorgungsunternehmen mit der von Unternehmen aus anderen Versorgungsbereichen zu vergleichen, so Heitzer. Auch eine bessere kostenbasierte Kontrolle werde dazu beitragen feststellen zu können, ob der Abstand zwischen Preisen und Kosten angemessen ist. Solche Kontrollen werde es aber nur bei "extremen Ausreißern" geben, meinte Heitzer.
Stellt die Aufsichtsbehörde fest, der Preis scheine im Vergleich überhöht, muss das betroffene Unternehmen seine Preise "sachlich rechtfertigen", also der Wettbewerbsaufsicht seine Preisbildung erläutern. Diese Beweislastumkehr sei sehr wichtig, so Heitzer. Bisher müssen das BKartA oder die Landeskartellämter selbst den Unternehmen nachweisen, dass sie ihre Marktmacht missbrauchen.
Ob der CO2-Emissionshandel, der sich nächstes Jahr aufgrund reduzierter Zuteilungen intensivieren wird, zu höheren Strompreisen führen wird, mochte Heitzer weder bestätigen noch verneinen. Dazu sei die Situation, die ab 2008 im Emissionshandel eintreten wird, noch zu wenig voraussehbar. Die derzeitigen Verfahren gegen RWE und weitere Anbieter (stromtip.de berichtete) ließen keine Rückschlüsse auf zukünftige Verfahren zu.