Politische Unterstützung für Energiekonzerne
Die Energiepolitik der EU-Kommission bekommt Gegenwind aus einigen Mitgliedsländern. Wie die Financial Times Deutschland (FTD) berichtet, hat Frankreichs Energieminister Jean-Louis Borloo im Namen mehrerer EU-Staaten einen Brief geschrieben, in dem er die EU-Kommission vor einer Zerschlagung der integrierten Energiekonzerne warnt.
Die Kommissare für Energie und Wettbewerb, Andris Piebalgs und Neelie Kroes, planen seit längerem, die Versorgungsnetze eigentumsrechtlich von der Stromerzeugung bzw. dem Gaseinkauf und dem Vertrieb zu trennen. Damit soll sichergestellt werden, dass neue Anbieter leichter Zugang zu den Netzen bekommen und die Wartung und der Ausbau der Netze diskriminierungsfrei vonstatten geht.
In ihrem Brief erklären die Gegner der Entflechtung, sie glaubten nicht, dass ein solcher Schritt zu niedrigeren Preisen und mehr Investitionen in die Netze führen würde. Vielmehr könnte er die Versorgungssicherheit und die Verhandlungsmacht gegenüber Energielieferanten aus Nicht-EU-Ländern beeinträchtigen. Deshalb sollte die EU Alternativen wie das Treuhändermodell erwägen. Hier würde ein unabhängiger Systembetreiber für die Leitungsnetze geschaffen, während diese weiterhin Eigentum der Konzerne blieben. Borloo schreibt im Namen der Wirtschafts- und Energieminister unter anderen von Deutschland, Österreich, Luxemburg, Griechenland und der Slowakei.
Andere EU-Staaten halten dagegen den Kurs der Kommission für richtig. Vor rund einem Monat hatten acht Mitgliedsländer, darunter Großbritannien, Spanien und Schweden, die Kommission aufgefordert, die Zerschlagung integrierter Energieunternehmen durchzusetzen. Voraussichtlich im Herbst wird Energiekommissar Piebalgs sein energiepolitisches Konzept vorstellen. Zur Zeit finden Konsultationsgespräche dazu statt.
Gleichzeitig hat die EU-Kommission ein kartellrechtliches Verfahren gegen die Gasversorger E.on und Gaz de France eingeleitet. Es bestehe der Verdacht illegaler Absprachen. Demnach könnten E.on und Gaz de France überein gekommen sein, kein Erdgas auf dem Heimatmarkt des jeweils anderen zu verkaufen. Dies könnte vor allem Erdgaslieferungen über die MEGAL-Pipeline betreffen, die den beiden Unternehmen gemeinsam gehört. Dafür gibt es laut EU-Kommission noch keine Beweise. Man gehe lediglich Informationen nach, die aus einer Nachprüfung im letzten Jahr stammen, so die Kommission.
Die Kommissare für Energie und Wettbewerb, Andris Piebalgs und Neelie Kroes, planen seit längerem, die Versorgungsnetze eigentumsrechtlich von der Stromerzeugung bzw. dem Gaseinkauf und dem Vertrieb zu trennen. Damit soll sichergestellt werden, dass neue Anbieter leichter Zugang zu den Netzen bekommen und die Wartung und der Ausbau der Netze diskriminierungsfrei vonstatten geht.
In ihrem Brief erklären die Gegner der Entflechtung, sie glaubten nicht, dass ein solcher Schritt zu niedrigeren Preisen und mehr Investitionen in die Netze führen würde. Vielmehr könnte er die Versorgungssicherheit und die Verhandlungsmacht gegenüber Energielieferanten aus Nicht-EU-Ländern beeinträchtigen. Deshalb sollte die EU Alternativen wie das Treuhändermodell erwägen. Hier würde ein unabhängiger Systembetreiber für die Leitungsnetze geschaffen, während diese weiterhin Eigentum der Konzerne blieben. Borloo schreibt im Namen der Wirtschafts- und Energieminister unter anderen von Deutschland, Österreich, Luxemburg, Griechenland und der Slowakei.
Andere EU-Staaten halten dagegen den Kurs der Kommission für richtig. Vor rund einem Monat hatten acht Mitgliedsländer, darunter Großbritannien, Spanien und Schweden, die Kommission aufgefordert, die Zerschlagung integrierter Energieunternehmen durchzusetzen. Voraussichtlich im Herbst wird Energiekommissar Piebalgs sein energiepolitisches Konzept vorstellen. Zur Zeit finden Konsultationsgespräche dazu statt.
Gleichzeitig hat die EU-Kommission ein kartellrechtliches Verfahren gegen die Gasversorger E.on und Gaz de France eingeleitet. Es bestehe der Verdacht illegaler Absprachen. Demnach könnten E.on und Gaz de France überein gekommen sein, kein Erdgas auf dem Heimatmarkt des jeweils anderen zu verkaufen. Dies könnte vor allem Erdgaslieferungen über die MEGAL-Pipeline betreffen, die den beiden Unternehmen gemeinsam gehört. Dafür gibt es laut EU-Kommission noch keine Beweise. Man gehe lediglich Informationen nach, die aus einer Nachprüfung im letzten Jahr stammen, so die Kommission.