Energieverbraucher beschweren sich in Brüssel
Der Bund der Energieverbraucher e.V. (BdE) hat heute in Brüssel eine Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Das teilte der Verein der Presse mit. Der Vorwurf: die deutsche Regierung ignoriere zentrale Gemeinschaftsvorschriften zum Schutz von Energieverbrauchern. Der BdE bittet daher die EU-Kommission um die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens.
In den vergangenen Monaten gab es eine ganze Reihe von Entscheidungen und Empfehlungen von EU-Kommission und dem EU-Parlament zu Gunsten der Rechte von Energieverbrauchern. Die Umsetzung des europäischen Rechts geht dem BdE in Deutschland zu langsam. Wenn sich Mitgliedsstaaten zu viel Zeit damit lassen, wird auch die EU-Kommission aktiv und leitet ein mehrstufiges Verfahren ein, welches eine rasche Implementierung des EU-Rechts zum Ziel hat.
Der BdE nennt das Recht auf verständliche und angemessene Strompreise, einfach und verständlich geregelte Beschwerdeverfahren, die Schadenshaftung des Netzbetreibers bei Versorgungsstörungen, eine Besserstellung der Eigenerzeugung von Strom und die Versorgungspflicht gegenüber Schutzbedürftigen als wesentliche Punkte, die im deutschen Energierecht noch nicht enthalten sind.
So seien auf dem deutschen Strommarkt die Tarife verwirrend und die Preise unangemessen hoch. Außerdem haben deutsche Energieverbraucher keine realeBeschwerdemöglichkeit, wenn sie sich von einem Versorger ungerecht behandelt fühlen. Der BdE fordert deshalb, die Bundesnetzagentur oder die Bundesregierung müssten transparente, einfache und kostengünstige Verfahren zur Behandlung von Verbraucherbeschwerden schaffen. Wie diese ablaufen, müsse schon im Stromliefervertrag enthalten sein.
Auch die Bagatellgrenzen und Haftungsobergrenzen je Schadensfall, welche die gesetzliche Haftung der Strom- und Gasversorger für die Schäden durch Versorgungsstörungen einschränken, hält der BdE für unvereinbar mit dem EU-Recht. Schließlich diskriminiere die in Deutschland geltende Berechnung der Netzentgelte die örtliche Vermarktung von dezentral von Verbrauchern erzeugtem Strom, was ebenfalls EU-rechtlich zweifelhaft sei.
In den vergangenen Monaten gab es eine ganze Reihe von Entscheidungen und Empfehlungen von EU-Kommission und dem EU-Parlament zu Gunsten der Rechte von Energieverbrauchern. Die Umsetzung des europäischen Rechts geht dem BdE in Deutschland zu langsam. Wenn sich Mitgliedsstaaten zu viel Zeit damit lassen, wird auch die EU-Kommission aktiv und leitet ein mehrstufiges Verfahren ein, welches eine rasche Implementierung des EU-Rechts zum Ziel hat.
Der BdE nennt das Recht auf verständliche und angemessene Strompreise, einfach und verständlich geregelte Beschwerdeverfahren, die Schadenshaftung des Netzbetreibers bei Versorgungsstörungen, eine Besserstellung der Eigenerzeugung von Strom und die Versorgungspflicht gegenüber Schutzbedürftigen als wesentliche Punkte, die im deutschen Energierecht noch nicht enthalten sind.
So seien auf dem deutschen Strommarkt die Tarife verwirrend und die Preise unangemessen hoch. Außerdem haben deutsche Energieverbraucher keine realeBeschwerdemöglichkeit, wenn sie sich von einem Versorger ungerecht behandelt fühlen. Der BdE fordert deshalb, die Bundesnetzagentur oder die Bundesregierung müssten transparente, einfache und kostengünstige Verfahren zur Behandlung von Verbraucherbeschwerden schaffen. Wie diese ablaufen, müsse schon im Stromliefervertrag enthalten sein.
Auch die Bagatellgrenzen und Haftungsobergrenzen je Schadensfall, welche die gesetzliche Haftung der Strom- und Gasversorger für die Schäden durch Versorgungsstörungen einschränken, hält der BdE für unvereinbar mit dem EU-Recht. Schließlich diskriminiere die in Deutschland geltende Berechnung der Netzentgelte die örtliche Vermarktung von dezentral von Verbrauchern erzeugtem Strom, was ebenfalls EU-rechtlich zweifelhaft sei.