Netzentgelte um insgesamt 2,5 Mrd. Euro gekürzt
Insgesamt hat die Bundesnetzagentur (BnetzA) den Strom- und Gasnetzbetreibern 2,5 Milliarden Euro Einnahmen gestrichen, indem sie ihnen die beantragten Netzentgelte gekürzt hat. Diese Bilanz zog der Präsident der BnetzA, Matthias Kurth, am Ende der ersten Genehmigungsrunde. In einem Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) erklärte er sich zufrieden mit dem Ergebnis. Erste Schätzungen seiner Behörde gingen allerdings von noch stärkeren Kürzungen aus.
Insgesamt habe die Netzagentur die Anträge von 249 Stromnetzbetreibern geprüft und die dort veranschlagten Kosten meist für zu hoch befunden: Um durchschnittlich 13 Prozent wurden den Unternehmen die Entgelte gekappt, die sie für die Stromdurchleitung verlangen dürfen. Diese Kürzungen summieren sich auf rund 2 Milliarden Euro, so Kurth. Das bringe auch Erleichterung bei den Endpreisen für Strom und Gas, denn die Netzkosten machen immerhin etwa 22 Prozent des Gaspreises und 39 Prozent des Strompreises für Haushaltskunden aus.
Die Gültigkeit der Stromnetzentgelte endet mit diesem Jahr, weswegen im Strombereich bereits die zweite Genehmigungsrunde für die Netzkostenentgelte begonnen hat. Dabei gelte für kleinere Netzbetreiber ein vereinfachtes Verfahren, in dem die für 2006/07 genehmigten Entgelte fortgeführt werden, erklärte Kurth. Dafür müssen diese Netzbetreiber die bisherigen Kürzungen akzeptieren und dürfen weder Rechtsmittel einlegen noch ihre Kosten erhöhen.
Rund 120 kleinere Versorger bekommen dadurch vorläufig Planungssicherheit. Die BNetzA will sich lieber auf die Anträge der großen Netzbetreiber RWE, e.on, Vattenfall und EnBW konzentrieren, deren Strompreisgestaltung stärker in der Kritik steht und Auswirkungen auf die meisten Stromkunden in Deutschland hat. Hier sind Konflikte bereits absehbar: Der FAZ zufolge hat RWE bereits angekündigt, in den Anträgen seien höhere Netzverluste kalkuliert. Weil die Strompreise steigen, verteuere sich auch der Ausgleich der Stromverluste, die in den Leitungen entstehen. Auch die Frage, in welcher Höhe das Anlagevermögen in die Kalkulation der Netzkosten einfließen darf, wird zur Zeit vor mehreren Verwaltungsgerichten verhandelt.
Für die Gasdurchleitung wurden die Kosten um rund 12 Prozent gegenüber den eingereichten Anträgen gekürzt, weswegen die Netzbetreiber voraussichtlich insgesamt etwa 500 Millionen Euro weniger einnehmen werden. Zuvor hatte die BNetzA den Wert der Kürzungen auf bis zu 800 Millionen Euro geschätzt. Die genehmigten Entgelte im Gasbereich sind noch bis zum März 2008 gültig.
Insgesamt habe die Netzagentur die Anträge von 249 Stromnetzbetreibern geprüft und die dort veranschlagten Kosten meist für zu hoch befunden: Um durchschnittlich 13 Prozent wurden den Unternehmen die Entgelte gekappt, die sie für die Stromdurchleitung verlangen dürfen. Diese Kürzungen summieren sich auf rund 2 Milliarden Euro, so Kurth. Das bringe auch Erleichterung bei den Endpreisen für Strom und Gas, denn die Netzkosten machen immerhin etwa 22 Prozent des Gaspreises und 39 Prozent des Strompreises für Haushaltskunden aus.
Die Gültigkeit der Stromnetzentgelte endet mit diesem Jahr, weswegen im Strombereich bereits die zweite Genehmigungsrunde für die Netzkostenentgelte begonnen hat. Dabei gelte für kleinere Netzbetreiber ein vereinfachtes Verfahren, in dem die für 2006/07 genehmigten Entgelte fortgeführt werden, erklärte Kurth. Dafür müssen diese Netzbetreiber die bisherigen Kürzungen akzeptieren und dürfen weder Rechtsmittel einlegen noch ihre Kosten erhöhen.
Rund 120 kleinere Versorger bekommen dadurch vorläufig Planungssicherheit. Die BNetzA will sich lieber auf die Anträge der großen Netzbetreiber RWE, e.on, Vattenfall und EnBW konzentrieren, deren Strompreisgestaltung stärker in der Kritik steht und Auswirkungen auf die meisten Stromkunden in Deutschland hat. Hier sind Konflikte bereits absehbar: Der FAZ zufolge hat RWE bereits angekündigt, in den Anträgen seien höhere Netzverluste kalkuliert. Weil die Strompreise steigen, verteuere sich auch der Ausgleich der Stromverluste, die in den Leitungen entstehen. Auch die Frage, in welcher Höhe das Anlagevermögen in die Kalkulation der Netzkosten einfließen darf, wird zur Zeit vor mehreren Verwaltungsgerichten verhandelt.
Für die Gasdurchleitung wurden die Kosten um rund 12 Prozent gegenüber den eingereichten Anträgen gekürzt, weswegen die Netzbetreiber voraussichtlich insgesamt etwa 500 Millionen Euro weniger einnehmen werden. Zuvor hatte die BNetzA den Wert der Kürzungen auf bis zu 800 Millionen Euro geschätzt. Die genehmigten Entgelte im Gasbereich sind noch bis zum März 2008 gültig.