Bundesregierung verabschiedet Klimaschutzprogramm
Die Bundesregierung hat auf ihrer Klausurtagung auf Schloß Meseberg das Klimapaket gebilligt. Dafür sind allein im Bundeshaushalt 2008 2,6 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind rund 200 Prozent mehr Mittel als 2005: Bislang gab die Bundesregierung jährlich 700 Millionen Euro für den Klimaschutz aus.
Die dort festgelegten Maßnahmen werden den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2020 um rund 36 Prozent verringern, so Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Insgesamt 30 Punkte umfasst das Programm, um den Energieverbrauch beim Heizen, in Haushaltsgeräten, Autos und Gewerbebetrieben zu senken. "Wir wollen die energieeffizienteste Region der Welt werden", unterstrich Wirtschaftsminister Michael Glos. Erst in letzter Minute kamen die beiden in allen Punkten überein.
Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion von derzeit rund 13 Prozent soll bis 2030 auf 25 bis 30 Prozent ausgebaut werden. Dazu werden vor allem Offshore-Windanlagen stärker gefördert, indem die Vergütungssätze für den von ihnen erzeugten Strom angehoben und die Genehmigungsverfahren für ihre Netzanbindung vereinfacht werden. Auch Wasserkraft und Geothermie sollen bessere Förderung bekommen.
Für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird bis 2020 ein Zuwachs von 25 Prozent angepeilt. Für die KWK stehen Haushaltsmittel von 750 Millionen Euro jährlich bereit. Daneben soll die CCS-Technologie voran getrieben werden, die eine Speicherung von CO2 vorsieht. Die Bundesregierung will Maßnahmen zur CO2-Speicherung in den Emissionshandel einbeziehen – für gespeichertes CO2 soll man keine oder nur wenige Emissionszertifikate erwerben müssen. Die großen Stromerzeuger werben intensiv für diese Technik.
Innerhalb von zehn Jahren sollen auch die rund 1,4 Millionen Nachtstromspeicheröfen der Vergangenheit angehören, unterstützt durch Fördermittel des Bundesumweltministeriums. Ein Verbot konnte Gabriel nicht durchsetzen. Auch wird nur noch für Neubauten die teilweise Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie gesetzlich vorgeschrieben: Künftig sollen 15 Prozent der Heizenergie in Neubauten aus diesen Quellen stammen. Bei Altbauten gilt dies nur bei einer grundlegenden Sanierung.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) wird insbesondere im Bereich Gebäude reformiert und die energetischen Anforderungen um durchschnittlich 30 Prozent verschärft. Die Bundesregierung strebt an, dass die Wärmeversorgung bei Neubauten bis zum Jahr 2020 "möglichst weitgehend unabhängig von fossilen Energieträgern" funktioniert. Nachrüstungsverpflichtungen bei Anlagen und Gebäuden werden mit verschiedenen Ausnahmeregelungen, etwa bei finanziellen Härten, Denkmalschutz oder bevorstehendem Rückbau. Konkrete Einsparziele nennt das Eckpunktepapier nicht.
Die Einsparverpflichtungen werden von verschiedenen Förderprogrammen flankiert, allen voran das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien. Neben privaten Gebäuden soll auch der kommunale und bundes- sowie ländereigene Gebäudebestand energetische saniert werden, wobei insbesondere finanzschwache Kommunen mit Fördergeldern rechnen können.
Die abschätzbaren Kosten für die Verbraucher – etwa für neue Stromzähler, Heizungs-Nachrüstungen und Biosprit-Ausbau oder Umlagen für die kombinierte Strom-Wärme-Erzeugung – werden vom Umweltministerium mit 8,26 Milliarden Euro angegeben. Das liegt unter den errechneten 15,5 Milliarden Einsparungen bei Strom, Wärme und Auto. Solche Zahlen sagen aber kaum etwas darüber aus, welche Kosten und Einsparungen auf einzelne Haushalte oder Betriebe zukommen.
Die dort festgelegten Maßnahmen werden den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2020 um rund 36 Prozent verringern, so Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Insgesamt 30 Punkte umfasst das Programm, um den Energieverbrauch beim Heizen, in Haushaltsgeräten, Autos und Gewerbebetrieben zu senken. "Wir wollen die energieeffizienteste Region der Welt werden", unterstrich Wirtschaftsminister Michael Glos. Erst in letzter Minute kamen die beiden in allen Punkten überein.
Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion von derzeit rund 13 Prozent soll bis 2030 auf 25 bis 30 Prozent ausgebaut werden. Dazu werden vor allem Offshore-Windanlagen stärker gefördert, indem die Vergütungssätze für den von ihnen erzeugten Strom angehoben und die Genehmigungsverfahren für ihre Netzanbindung vereinfacht werden. Auch Wasserkraft und Geothermie sollen bessere Förderung bekommen.
Für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird bis 2020 ein Zuwachs von 25 Prozent angepeilt. Für die KWK stehen Haushaltsmittel von 750 Millionen Euro jährlich bereit. Daneben soll die CCS-Technologie voran getrieben werden, die eine Speicherung von CO2 vorsieht. Die Bundesregierung will Maßnahmen zur CO2-Speicherung in den Emissionshandel einbeziehen – für gespeichertes CO2 soll man keine oder nur wenige Emissionszertifikate erwerben müssen. Die großen Stromerzeuger werben intensiv für diese Technik.
Innerhalb von zehn Jahren sollen auch die rund 1,4 Millionen Nachtstromspeicheröfen der Vergangenheit angehören, unterstützt durch Fördermittel des Bundesumweltministeriums. Ein Verbot konnte Gabriel nicht durchsetzen. Auch wird nur noch für Neubauten die teilweise Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie gesetzlich vorgeschrieben: Künftig sollen 15 Prozent der Heizenergie in Neubauten aus diesen Quellen stammen. Bei Altbauten gilt dies nur bei einer grundlegenden Sanierung.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) wird insbesondere im Bereich Gebäude reformiert und die energetischen Anforderungen um durchschnittlich 30 Prozent verschärft. Die Bundesregierung strebt an, dass die Wärmeversorgung bei Neubauten bis zum Jahr 2020 "möglichst weitgehend unabhängig von fossilen Energieträgern" funktioniert. Nachrüstungsverpflichtungen bei Anlagen und Gebäuden werden mit verschiedenen Ausnahmeregelungen, etwa bei finanziellen Härten, Denkmalschutz oder bevorstehendem Rückbau. Konkrete Einsparziele nennt das Eckpunktepapier nicht.
Die Einsparverpflichtungen werden von verschiedenen Förderprogrammen flankiert, allen voran das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien. Neben privaten Gebäuden soll auch der kommunale und bundes- sowie ländereigene Gebäudebestand energetische saniert werden, wobei insbesondere finanzschwache Kommunen mit Fördergeldern rechnen können.
Die abschätzbaren Kosten für die Verbraucher – etwa für neue Stromzähler, Heizungs-Nachrüstungen und Biosprit-Ausbau oder Umlagen für die kombinierte Strom-Wärme-Erzeugung – werden vom Umweltministerium mit 8,26 Milliarden Euro angegeben. Das liegt unter den errechneten 15,5 Milliarden Einsparungen bei Strom, Wärme und Auto. Solche Zahlen sagen aber kaum etwas darüber aus, welche Kosten und Einsparungen auf einzelne Haushalte oder Betriebe zukommen.