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Fernwärmesperre bei rückständigen Zahlungen
Stadtwerke dürfen die Fernwärmeversorgung für ein Mietshaus sperren, wenn der Hauseigentümer die Rechnungen nicht vollständig bezahlt hat. Das hat das Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg entschieden (Az.: 7 W 82/07), wie die Zeitschrift OLG-Report berichtet.
Eine Vermieterin hatte die Zahlungen an die örtlichen Stadtwerke eingestellt, weil sie die Preiserhöhungen der Stadtwerke für unbillig hielt. Der Zahlungsrückstand belief sich auf 10.000 Euro. Die Stadtwerke kappten ihr daraufhin die Stromversorgung.
Der Protest der Hauseigentümerin hatte keinen Erfolg. Die Stadtwerke seien zu diesem Schritt berechtigt gewesen, so das OLG. Die Sperre stelle für die Eigentümerin auch keine unzumutbare Härte dar. Für die unmittelbar betroffenen Mieter liege diese zwar vor, jedoch müssten die Stadtwerke darauf keine Rücksicht nehmen, da sie nur einen Vertrag mit der Eigentümerin hätten.
Eine Vermieterin hatte die Zahlungen an die örtlichen Stadtwerke eingestellt, weil sie die Preiserhöhungen der Stadtwerke für unbillig hielt. Der Zahlungsrückstand belief sich auf 10.000 Euro. Die Stadtwerke kappten ihr daraufhin die Stromversorgung.
Der Protest der Hauseigentümerin hatte keinen Erfolg. Die Stadtwerke seien zu diesem Schritt berechtigt gewesen, so das OLG. Die Sperre stelle für die Eigentümerin auch keine unzumutbare Härte dar. Für die unmittelbar betroffenen Mieter liege diese zwar vor, jedoch müssten die Stadtwerke darauf keine Rücksicht nehmen, da sie nur einen Vertrag mit der Eigentümerin hätten.