Die Zukunft der europäischen Strom- und Gasnetze
Die EU-Kommission hat ihre Richtlinienentwürfe für den Energie-Binnenmarkt, das "Dritte Energie-Paket", vorgestellt. Kernpunkt des Regelwerks ist die Trennung der Stromnetze von der Stromerzeugung. Wie erwartet wird es zwei Möglichkeiten der Entflechtung geben, zwischen denen die Mitgliedsstaaten wählen können. Das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten müssen dem Paket noch zustimmen, was noch nicht als sicher gilt.
Der EU-Kommission geht es um nichts weniger als einen "offenen und gerechten Energiebinnenmarkt". Der sei notwendig, um "die Herausforde-rungen des Klimawandels, der steigenden Importabhängigkeit und des globalen Wettbewerbs bewältigen zu können", sagte Kommissionspräsident José-Manuel Barroso bei der Vorstellung des Pakets in Brüssel. Auch die Verbraucher sollten gestärkt werden.
Bisher sieht die EU-Kommission diesen Energiebinnenmarkt nicht verwirklicht. In einer Rede vor dem Europäischen Energie-Institut wies Wettbewerbs-kommissarin Neelie Kroes auf die Konzentration und den nur schleppend in Gang kommenden Wettbewerb in diesem Sektor hin. Hauptproblem blieben die integrierten Konzerne. Solange die Netzbetreiber innerhalb der großen Stromkonzerne arbeiten, benachteiligen sie "fremde" Stromanbieter. Netzinvestitionen werden zurückgehalten, wenn sie den Konkurrenten des Konzerns nutzen, lautet der Vorwurf.
Wenn sich das durch die Entflechtung ändern soll, müsste der Unabhängige Netzbetreiber aber mit "sehr weitgehenden Rechten" ausgestattet werden, sagte Hans-Jochen Luhmann vom Wuppertal Institut für Klima, Umwelt und Energie der Berliner tageszeitung. Gerade in Bezug auf die erforderlichen Investitionen stelle sich die Frage: "Kann ein Systemoperator ohne Eigentumsrechte am Netz überhaupt in das Netz investieren?", so Luhmann weiter. Das von der Bundesregierung favorisierte Modell einer nur formalen Entflechtung werde die angestrebte Wettbewerbsgleichheit nicht gewährleisten können.
Doch der Bau neuer Leitungen scheitert auch an umständlichen Genehmigungsverfahren. Das bemängelte der Präsident der Bundesnetz-agentur, Matthias Kurth gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium (stromtip.de berichtete). Auch der Bundesverband Windenergie (BWE) beklagt in einem Hintergrundpapier zum Thema "Offshore" den schleppenden Netzausbau für die geplanten Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee. Der sei auch den aufwändigen, unterschiedlichen und langwierigen Genehmigungsverfahren bei Ländern und Gemeinden geschuldet. Dieses Problem wird das Energie-Paket nicht lösen.
Neben der Entflechtung wird auch die Regulierung des Energiebinnenmarktes durch das Paket neu geregelt. Laut Entwurf soll es eine Agentur auf europäischer Ebene geben, über die die einzelstaatlichen Energieregulierungsbehörden zusammen arbeiten, die aber auch eigene verbindliche Entscheidungsbefugnisse hat. Diese "Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierer" (ACER) wird von Verbänden der Energiewirtschaft, aber auch von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos kritisiert, die "zusätzliche Bürokratie" fürchten. Die Gruppe der europäischen Gas- und Stromregulierer (ERGEG) unterstützt dagegen die Pläne, da eine EU-weite Regulierung besonders für grenzüberschreitende Probleme von zentraler Bedeutung sei.
Der EU-Kommission geht es um nichts weniger als einen "offenen und gerechten Energiebinnenmarkt". Der sei notwendig, um "die Herausforde-rungen des Klimawandels, der steigenden Importabhängigkeit und des globalen Wettbewerbs bewältigen zu können", sagte Kommissionspräsident José-Manuel Barroso bei der Vorstellung des Pakets in Brüssel. Auch die Verbraucher sollten gestärkt werden.
Bisher sieht die EU-Kommission diesen Energiebinnenmarkt nicht verwirklicht. In einer Rede vor dem Europäischen Energie-Institut wies Wettbewerbs-kommissarin Neelie Kroes auf die Konzentration und den nur schleppend in Gang kommenden Wettbewerb in diesem Sektor hin. Hauptproblem blieben die integrierten Konzerne. Solange die Netzbetreiber innerhalb der großen Stromkonzerne arbeiten, benachteiligen sie "fremde" Stromanbieter. Netzinvestitionen werden zurückgehalten, wenn sie den Konkurrenten des Konzerns nutzen, lautet der Vorwurf.
Wenn sich das durch die Entflechtung ändern soll, müsste der Unabhängige Netzbetreiber aber mit "sehr weitgehenden Rechten" ausgestattet werden, sagte Hans-Jochen Luhmann vom Wuppertal Institut für Klima, Umwelt und Energie der Berliner tageszeitung. Gerade in Bezug auf die erforderlichen Investitionen stelle sich die Frage: "Kann ein Systemoperator ohne Eigentumsrechte am Netz überhaupt in das Netz investieren?", so Luhmann weiter. Das von der Bundesregierung favorisierte Modell einer nur formalen Entflechtung werde die angestrebte Wettbewerbsgleichheit nicht gewährleisten können.
Doch der Bau neuer Leitungen scheitert auch an umständlichen Genehmigungsverfahren. Das bemängelte der Präsident der Bundesnetz-agentur, Matthias Kurth gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium (stromtip.de berichtete). Auch der Bundesverband Windenergie (BWE) beklagt in einem Hintergrundpapier zum Thema "Offshore" den schleppenden Netzausbau für die geplanten Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee. Der sei auch den aufwändigen, unterschiedlichen und langwierigen Genehmigungsverfahren bei Ländern und Gemeinden geschuldet. Dieses Problem wird das Energie-Paket nicht lösen.
Neben der Entflechtung wird auch die Regulierung des Energiebinnenmarktes durch das Paket neu geregelt. Laut Entwurf soll es eine Agentur auf europäischer Ebene geben, über die die einzelstaatlichen Energieregulierungsbehörden zusammen arbeiten, die aber auch eigene verbindliche Entscheidungsbefugnisse hat. Diese "Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierer" (ACER) wird von Verbänden der Energiewirtschaft, aber auch von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos kritisiert, die "zusätzliche Bürokratie" fürchten. Die Gruppe der europäischen Gas- und Stromregulierer (ERGEG) unterstützt dagegen die Pläne, da eine EU-weite Regulierung besonders für grenzüberschreitende Probleme von zentraler Bedeutung sei.