Netzbetreiber zu Effizienzsteigerungen verpflichtet

23.09.2007 von
Die Anreizregulierung, welche die Gas- und Stromnetzbetreiber zu jährlichen Effizienzsteigerungen verpflichtet, kommt. Der Bundesrat billigte mit knapper Mehrheit den Verordnungsentwurf des Bundes, heißt es im Online-Portal von n-tv. Eine Abschwächung des Effizienzdrucks, die der Wirtschaftsausschuss der Länderkammer auf Betreiben der Unternehmen beantragt hatte, fanden im Bundesrat keine Mehrheit.

Die jetzt beschlossene Verordnung, die 2009 in Kraft treten soll, sieht eine jährliche Effizienzsteigerung von 1,25 bzw. 1,5 Prozent vor. Um diesen Wert könnten dann mindestens die Netzentgelte sinken, welche die Strom- und Gasversorger für die Netznutzung zahlen müssen. Dadurch würden Strom und Gas für Endkunden billiger. Die Effizienzvorgabe orientiert sich dabei am effizientesten Unternehmen. Innerhalb von zehn Jahren sollen alle dessen Produktivität erreichen.

"Enttäuscht" äußerte sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der vor allem Stadtwerke vertritt. Die jetzt gebilligten Bestimmungen seien "weder erreichbar noch übertreffbar. Sie werden die kommunalen Netzbetreiber in eine wirtschaftliche Schieflage drängen", warnte der Hauptgeschäftsführer des VKU, Hans-Joachim Reck. Der Verband argumentiert, aufgrund der historisch gewachsenen und damit sehr unterschiedlichen Netzstrukturen in den Kommunen kann man die Stadtwerke als kommunale Netzbetreiber nicht über einen Kamm scheren, wenn es um die Betriebskosten ihrer Netze geht.

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Hartmut Schauerte (CDU), hielt in der Debatte dagegen, die vom Wirtschaftsausschuss vorgeschlagenen Änderungen würden die Verbraucher mindestens eine Milliarde Euro kosten. Ähnliche Befürchtungen hatte auch die Energie-Expertin Cerstin Gammelin in der Zeitschrift "Die Zeit" geäußert. Der Bundesverband Neue Energieanbieter hatte ebenfalls vor einer Abschwächung der Verordnung gewarnt, die den Energiekonzernen "Zusatzgewinne in Milliardenhöhe" und den Verbrauchern überhöhte Netznutzungsentgelte bescheren würde.