e.on Hanse bietet Sozialrabatt für GEZ-Befreite
Kunden des Regionalversorgers e.on Hanse AG können ab dem 1. Oktober 2007 von einem Sozialtarif profitieren, wenn sie dem Versorger ihre Bedürftigkeit nachweisen. Wie e.on Hanse mitteilte wird der Sozialrabatt mit dem Namen "HanseHilft" in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Nord-Niedersachsen erhältlich sein.
"HanseHilft"-Kunden bekommen den monatlichen Grundpreis für Zählermiete und Verwaltung erlassen. Damit zahlen sie 7,14 Euro (brutto) weniger im Monat, also 85,68 Euro (brutto) weniger im Jahr als reguläre Kunden des Grundversorgungstarifes. Der Rabatt wird von der Jahresverbrauchsrechnung abgezogen, gilt für 12 Monate und ist je Haushalt auf einen Vertrag – Strom oder Gas – beschränkt. Das Angebot tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
Um den Rabatt zu bekommen, muss man e.on Hanse schriftlich nachweisen, dass man von der Bezahlung der Rundfunkgebühren (GEZ) befreit ist. Dieser Nachweis ist auch Voraussetzung, um den Sozialanschluss der deutschen Telekom AG zu erhalten. Man bekommt ihn im zuständigen Bürgeramt. Damit ist es jetzt auch Menschen mit einem negativen SCHUFA-Eintrag möglich, einen preiswerteren Stromtarif zu erhalten. Sie werden von alternativen Stromanbietern oft nicht als Kunden akzeptiert.
Kunden, die sich für „HanseHilft“ interessieren, können sich unter www.eon-hanse.com oder im Kundenservice unter 0180 – 140 44 44 informieren. Darüber hinaus geben auch die Schuldnerberatungsstellen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gern Auskunft. Man sollte aber auch überprüfen, ob ein Wechsel in einen günstigeren Tarif nicht ebenso viel Ersparnis bringt – ohne Bedürftigkeitsnachweis. Dabei hilft unser Stromtarifrechner.
"HanseHilft"-Kunden bekommen den monatlichen Grundpreis für Zählermiete und Verwaltung erlassen. Damit zahlen sie 7,14 Euro (brutto) weniger im Monat, also 85,68 Euro (brutto) weniger im Jahr als reguläre Kunden des Grundversorgungstarifes. Der Rabatt wird von der Jahresverbrauchsrechnung abgezogen, gilt für 12 Monate und ist je Haushalt auf einen Vertrag – Strom oder Gas – beschränkt. Das Angebot tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
Um den Rabatt zu bekommen, muss man e.on Hanse schriftlich nachweisen, dass man von der Bezahlung der Rundfunkgebühren (GEZ) befreit ist. Dieser Nachweis ist auch Voraussetzung, um den Sozialanschluss der deutschen Telekom AG zu erhalten. Man bekommt ihn im zuständigen Bürgeramt. Damit ist es jetzt auch Menschen mit einem negativen SCHUFA-Eintrag möglich, einen preiswerteren Stromtarif zu erhalten. Sie werden von alternativen Stromanbietern oft nicht als Kunden akzeptiert.
Kunden, die sich für „HanseHilft“ interessieren, können sich unter www.eon-hanse.com oder im Kundenservice unter 0180 – 140 44 44 informieren. Darüber hinaus geben auch die Schuldnerberatungsstellen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gern Auskunft. Man sollte aber auch überprüfen, ob ein Wechsel in einen günstigeren Tarif nicht ebenso viel Ersparnis bringt – ohne Bedürftigkeitsnachweis. Dabei hilft unser Stromtarifrechner.