Kritik an RWE-Entscheidung des Bundeskartellamtes

28.09.2007 von
Stimmen aus Politik und Wirtschaft haben die Vereinbarung von Bundeskartellamt und RWE kritisiert, gegen Verpflichtungszusagen des Konzerns das Kartellverfahren wegen missbräuchlicher CO2-Einpreisung einzustellen (stromtip.de berichtete). Vor allem wurde kritisiert, dass nur Industriekunden von der Entscheidung etwas hätten. Privatkunden, die ebenfalls einen Preisaufschlag für die CO2-Zertifikate hinnehmen mussten, gehen dagegen leer aus.

Der Energie-Experte Holger Krawinkel vom Verbraucherzentrale Bundesverband sagte der "Frankfurter Rundschau" (FR), private Haushalte hätten mindestens eine Milliarde Euro zu viel gezahlt. Es sei deshalb "nicht nachvollziehbar», dass sie jetzt offenbar leer ausgehen sollen. Laut Krawinkel könnte RWE nun das Billigangebot an die Industrie, zu welchem sich der Konzern gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet hat, über höhere Strompreise von den privaten Haushalten refinanzieren lassen.

Auch die Vizevorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Bärbel Höhn, zeigte sich "enttäuscht" vom Ausgang des Verfahrens. Gegenüber der FR betonte sie, dass "nicht nur Industriekunden ein Recht darauf haben, für zu Unrecht gezahlte Preisaufschläge einen Ausgleich zu erhalten".

Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) hält die Entscheidung des Bundeskartellamtes ebenfalls für unzureichend. Die Auktion sei "keine akzeptable und keine angemessene Alternative zum derzeitigen Großhandel", hieß es in einer Pressemitteilung des Verbandes. Sie sei "eher ein Placebo" und werde aller Voraussicht nach Preise in Höhe des üblichen Großhandelsniveaus ergeben oder zumindest in dessen Nähe, befürchtet der VIK.

Der VIK hatte 2005 die kartellrechtliche Missbrauchsbeschwerde gegen RWE eingereicht und ärgert sich nun, dass weder die Marktmacht von RWE noch die tatsächlichen CO2-Sondergewinne angetastet wurden. Dagegen hatte sich die Beschwerde aber gerichtet. Das Verhalten von RWE bei der CO2-Einspeisung werde nicht einmal mehr missbilligt, obwohl das Bundeskartellamt die Strompreise in der Abmahnung 2006 „vorläufig“ noch als missbräuchlich überhöht einschätzte.

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