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Energieausweis für Gebäude wird bald Pflicht
Zum 1. Oktober tritt die novellierte Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) in Kraft. Damit wird der bundesweit einheitliche Energieausweis schrittweise für alle Wohngebäude zur Pflicht. Daran erinnert die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) in einer Pressemitteilung.
Hauseigentümer, deren Wohngebäude bis Ende 1965 erbaut wurden, haben noch neun Monate Zeit, um sich einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Sie brauchen ihn, wenn sie ihre Immobilie nach dem 1. Juli 2008 neu vermieten oder verkaufen wollen. Ein halbes Jahr später - ab dem 1. Januar 2009 - gilt dies für alle Wohngebäude.
Für Büro- oder andere Nichtwohngebäude wird der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung ab dem 1. Juli 2009 zur Pflicht. Ab dann sollen auch öffentliche Gebäude, die stark von Besuchern frequentiert werden, eine Vorbildfunktion übernehmen: Energieausweise müssen in Gebäuden mit mehr als 1000 m² Nutzfläche gut sichtbar ausgehängt werden.
Ein Energieausweis ist nur gültig, wenn er von einem zugelassenen Energieberater ausgestellt wurde. Wer als Energieberater für die Ausstellung der Ausweise zugelassen ist, regelt ebenfalls die EnEV 2007 (§ 21). Datenbanken im Internet, wie ENEV-online oder Zukunft Haus helfen bei der Experten-Suche.
Es gibt zwei Sorten von Energieausweisen: den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten. Der verbrauchsorientierte reicht in den meisten Fällen aus, ist allerdings nicht so aussagekräftig wie der bedarfsorientierte Ausweis. Beim Bedarfsausweis ermittelt ein Fachmensch den rechnerischen Energiebedarf und dokumentiert den energetischen Zustand des Gebäudes.
Egal, ob der Energieausweis auf gemessenen Verbrauchswerten oder dem rechnerischen Energiebedarf beruht - er muss individuelle Modernisierungsempfehlungen enthalten. Die dena empfiehlt, dass der Aussteller die vorhandene Heiztechnik und die Qualität von Wänden und Fenstern dazu vor Ort prüft. Der Energieausweis dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche z.B. auf Durchführung einer Modernisierung lassen sich aus dem Energieausweis nicht ableiten.
Weitere Informationen zum Energieausweis finden Sie in diesem Stromtip-Ratgeber. Außerdem hält die dena umfangreiche Informationen bereit. Mit einem "Energieausweis-Check" können Gebäudeeigentümer dort herausfinden, ob und ab wann sie einen Energieausweis vorlegen müssen und welche Anforderungen er erfüllen muss.
Hauseigentümer, deren Wohngebäude bis Ende 1965 erbaut wurden, haben noch neun Monate Zeit, um sich einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Sie brauchen ihn, wenn sie ihre Immobilie nach dem 1. Juli 2008 neu vermieten oder verkaufen wollen. Ein halbes Jahr später - ab dem 1. Januar 2009 - gilt dies für alle Wohngebäude.
Für Büro- oder andere Nichtwohngebäude wird der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung ab dem 1. Juli 2009 zur Pflicht. Ab dann sollen auch öffentliche Gebäude, die stark von Besuchern frequentiert werden, eine Vorbildfunktion übernehmen: Energieausweise müssen in Gebäuden mit mehr als 1000 m² Nutzfläche gut sichtbar ausgehängt werden.
Ein Energieausweis ist nur gültig, wenn er von einem zugelassenen Energieberater ausgestellt wurde. Wer als Energieberater für die Ausstellung der Ausweise zugelassen ist, regelt ebenfalls die EnEV 2007 (§ 21). Datenbanken im Internet, wie ENEV-online oder Zukunft Haus helfen bei der Experten-Suche.
Es gibt zwei Sorten von Energieausweisen: den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten. Der verbrauchsorientierte reicht in den meisten Fällen aus, ist allerdings nicht so aussagekräftig wie der bedarfsorientierte Ausweis. Beim Bedarfsausweis ermittelt ein Fachmensch den rechnerischen Energiebedarf und dokumentiert den energetischen Zustand des Gebäudes.
Egal, ob der Energieausweis auf gemessenen Verbrauchswerten oder dem rechnerischen Energiebedarf beruht - er muss individuelle Modernisierungsempfehlungen enthalten. Die dena empfiehlt, dass der Aussteller die vorhandene Heiztechnik und die Qualität von Wänden und Fenstern dazu vor Ort prüft. Der Energieausweis dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche z.B. auf Durchführung einer Modernisierung lassen sich aus dem Energieausweis nicht ableiten.
Weitere Informationen zum Energieausweis finden Sie in diesem Stromtip-Ratgeber. Außerdem hält die dena umfangreiche Informationen bereit. Mit einem "Energieausweis-Check" können Gebäudeeigentümer dort herausfinden, ob und ab wann sie einen Energieausweis vorlegen müssen und welche Anforderungen er erfüllen muss.