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Werbung mit pauschalem Preisvergleich verboten

01.10.2007 von
Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat die Berufung von e.on edis zurückgewiesen und entschieden, dass die strittigen Werbeflyer des Stromanbieters weiterhin verboten bleiben. Das teilte das Gericht der Presse mit.

Der Stromversorger e.on edis, der in weiten Teilen Brandenburgs und Mecklenburg-Vorpommerns auch das Stromnetz unterhält, verteilte im Sommer des Jahres 2006 im Land Brandenburg einen Werbeflyer, in dem sich unter der hervorgehobenen Überschrift „Gelb - nicht wirklich günstiger“ ein Preisvergleich für verschiedene Jahresverbrauchsmengen mit Stand vom 24.7.2006 befindet.

Auf Antrag von Yello Strom untersagte das Landgericht Potsdam diese Werbung. e.on edis legte dagegen Berufung zum Brandenburgischen Oberlandesgericht ein, die der Wettbewerbssenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts nunmehr zurückgewiesen hat. Das Werbeverbot sei zu Recht ergangen da die Werbeaussage in ihrer Verallgemeinerung unzutreffend und deshalb irreführend sei.

Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Werbeaussage „Gelb – nicht wirklich günstiger“ bei einer Gesamtbetrachtung der Werbung als „Gelb – generell nicht günstiger als e.on edis“ zu verstehen sei. Denn e.on edis hatte die Werbung zum einen mit dem hervorgehobenen Satz „Starke Leistung - e.on edis auch in der Summe günstiger“ unterschrieben, zum anderen optisch deutlich hervorgehoben vier Preisvergleiche im Jahresverbrauchsbereich von 1000 bis 6000 kWh vorgenommen, bei denen Yello Strom durchweg höhere Preise forderte als e.on edis.

Yello Strom war zwar weit überwiegend, nämlich in über 80 % des Versorgungsgebietes von Brandenburg und Mecklenburg Vorpommern, nicht günstiger als e.on edis. Auch waren die angegebenen Preise für den Jahresverbrauchsbereich von 1000 bis 6000 kWh zutreffend. Allerdings verlangt Yello Strom im Jahresverbrauchsbereich von 2500 bis 3000 kWh niedrigere Entgelte als e.on edis, was aus der Werbung nicht hervorging.

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