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FAZ liegt Entwurf des Erneuerbare-Wärme-Gesetz vor
Das Bundesumweltministerium hat einen Entwurf für das neue Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Wärme-EEG) fertig, das den Ausbau umweltfreundlicher Heiztechnologien befördern soll. Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil regenerativer Quellen an der Wärmeerzeugung von heute 6 auf 14 Prozent und damit auf das Zweieinhalbfache gesteigert werden, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), der der Gesetzentwurf vorliegt.
Diese Werte waren bereits Teil des auf Schloss Meseberg beschlossenen Klimaschutzpaketes (stromtip.de berichtete). Bisher war davon die Rede gewesen, für neue und grundlegend sanierte Gebäude einen Anteil regenerativer Energien am Wärmebedarf generell vorzuschreiben.
Der Gesetzentwurf sieht nun unterschiedliche Maßgaben je nach Heizungstyp vor. Neubauten, die mit Solarkollektoren ausgestattet werden, müssen 15 Prozent und Altbauten 10 Prozent ihres Wärmeverbrauchs daraus beziehen. Wer auf Umweltwärme (Wärmepumpe), das Verfeuern fester Biomasse, Geothermie oder die Belieferung durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) setzt, muss daraus mindestens 75 Prozent der Wärme beziehen. Alternativ sind der Anschluss an eine KWK-Anlage oder an das öffentliche Wärmenetz möglich. Immobilien mit modernen Heizkesseln bleiben von solchen Vorgaben laut FAZ verschont.
In dem Entwurf ist auch der ungefähre Haushaltsposten für das neue Gesetz benannt: "Die Nutzung Erneuerbarer Energien für die Heizung, Warmwasserbereitung und Erzeugung von Kühl- und Prozesswärme wird durch den Bund mit 350 Millionen Euro pro Jahr gefördert,“ heißt es in dem Papier. Damit werden die Immobilienbesitzer selbst auch einiges Geld investieren müssen, wenn die Pflicht zur umweltfreundlichen Wärme kommt.
Ein besonderer Punkt, der wohl auch die Kraft-Wärme-Kopplung fördern soll: Kommunen sollen Hauseigentümer zwingen können, sich an das öffentliche Nah- und Fernwärmenetz anzuschließen und den Bedarf „ausschließlich aus dem Nah- und Fernwärmenetz zu decken“.
Diese Werte waren bereits Teil des auf Schloss Meseberg beschlossenen Klimaschutzpaketes (stromtip.de berichtete). Bisher war davon die Rede gewesen, für neue und grundlegend sanierte Gebäude einen Anteil regenerativer Energien am Wärmebedarf generell vorzuschreiben.
Der Gesetzentwurf sieht nun unterschiedliche Maßgaben je nach Heizungstyp vor. Neubauten, die mit Solarkollektoren ausgestattet werden, müssen 15 Prozent und Altbauten 10 Prozent ihres Wärmeverbrauchs daraus beziehen. Wer auf Umweltwärme (Wärmepumpe), das Verfeuern fester Biomasse, Geothermie oder die Belieferung durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) setzt, muss daraus mindestens 75 Prozent der Wärme beziehen. Alternativ sind der Anschluss an eine KWK-Anlage oder an das öffentliche Wärmenetz möglich. Immobilien mit modernen Heizkesseln bleiben von solchen Vorgaben laut FAZ verschont.
In dem Entwurf ist auch der ungefähre Haushaltsposten für das neue Gesetz benannt: "Die Nutzung Erneuerbarer Energien für die Heizung, Warmwasserbereitung und Erzeugung von Kühl- und Prozesswärme wird durch den Bund mit 350 Millionen Euro pro Jahr gefördert,“ heißt es in dem Papier. Damit werden die Immobilienbesitzer selbst auch einiges Geld investieren müssen, wenn die Pflicht zur umweltfreundlichen Wärme kommt.
Ein besonderer Punkt, der wohl auch die Kraft-Wärme-Kopplung fördern soll: Kommunen sollen Hauseigentümer zwingen können, sich an das öffentliche Nah- und Fernwärmenetz anzuschließen und den Bedarf „ausschließlich aus dem Nah- und Fernwärmenetz zu decken“.