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EEG-Novelle will stärker Offshore-Windkraft fördern
Ein neuer Entwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) liegt dem Handelsblatt vor. Der Zeitung zufolge sieht das Bundesumweltministerium darin stärkere Förderung für Windkraftanlagen auf See ("Offshore") und weniger Vergütung für Windkraft an Land und Photovoltaikanlagen vor.
Demnach soll Strom aus Offshore-Anlagen mit elf bis 15 Cent je Kilowattstunde vergütet werden, wenn das Windrad bis Ende 2012 in Betrieb geht. Ab 2013 sinken die Vergütungen pro Jahr um fünf Prozent. Bislang war eine Vergütung in Höhe von lediglich neun Cent bei einer Inbetriebnahme spätestens 2008 geplant, so das Handelsblatt. Die Anlagenbauer und -betreiber selbst hatten bislang 14 Cent gefordert.
Kritik übte die Branche dagegen an der Reduzierung ab 2012. Denn höchstwahrscheinlich wird die Offshore-Windkraft bis 2012 noch nicht flächendeckend verfügbar sein. Schließlich gibt es bis jetzt noch keinen einzigen Offshore-Windpark auf deutschem Seegebiet, und nur an einem wird konkret gearbeitet: dem gemeinsamen Testfeld von Vattenfall, Eon und EWE vor der Nordseeinsel Borkum, das im Sommer 2009 ans Netz gehen soll.
Für Windräder auf dem Land sieht der Gesetzentwurf nur minimale Änderungen vor: Statt derzeit 8,13 Cent sollen ab dem übernächsten Jahr 7,95 Cent gezahlt werden. Der Branchenverband BWE drängt jedoch darauf, die realen Vergütungen für Windstrom in den nächsten Jahren stabil zu halten. Die Stahl- und Kupferpreise hätten sich seit der letzten Novelle 2004 verdoppelt bis verdreifacht, weist der BWE auf wachsenden Preisdruck in der Branche hin. Stabile Vergütungen seien erforderlich, ebenso wie eine bessere Förderung des "Repowering", des Ersatzes alter Anlagen durch leistungsfähigere neue.
Veränderungen sind auch bei der Photovoltaik geplant. Die Vergütungssätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen sollen nach den Vorstellungen des Ministeriums künftig je nach Anlagentyp und Anlagengröße zwischen 32 und 47 Cent liegen. Das ist rund ein Cent weniger, als im EEG-Erfahrungsbericht vorgesehen, den Gabriel im Juli vorgestellt hatte.
Demnach soll Strom aus Offshore-Anlagen mit elf bis 15 Cent je Kilowattstunde vergütet werden, wenn das Windrad bis Ende 2012 in Betrieb geht. Ab 2013 sinken die Vergütungen pro Jahr um fünf Prozent. Bislang war eine Vergütung in Höhe von lediglich neun Cent bei einer Inbetriebnahme spätestens 2008 geplant, so das Handelsblatt. Die Anlagenbauer und -betreiber selbst hatten bislang 14 Cent gefordert.
Kritik übte die Branche dagegen an der Reduzierung ab 2012. Denn höchstwahrscheinlich wird die Offshore-Windkraft bis 2012 noch nicht flächendeckend verfügbar sein. Schließlich gibt es bis jetzt noch keinen einzigen Offshore-Windpark auf deutschem Seegebiet, und nur an einem wird konkret gearbeitet: dem gemeinsamen Testfeld von Vattenfall, Eon und EWE vor der Nordseeinsel Borkum, das im Sommer 2009 ans Netz gehen soll.
Für Windräder auf dem Land sieht der Gesetzentwurf nur minimale Änderungen vor: Statt derzeit 8,13 Cent sollen ab dem übernächsten Jahr 7,95 Cent gezahlt werden. Der Branchenverband BWE drängt jedoch darauf, die realen Vergütungen für Windstrom in den nächsten Jahren stabil zu halten. Die Stahl- und Kupferpreise hätten sich seit der letzten Novelle 2004 verdoppelt bis verdreifacht, weist der BWE auf wachsenden Preisdruck in der Branche hin. Stabile Vergütungen seien erforderlich, ebenso wie eine bessere Förderung des "Repowering", des Ersatzes alter Anlagen durch leistungsfähigere neue.
Veränderungen sind auch bei der Photovoltaik geplant. Die Vergütungssätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen sollen nach den Vorstellungen des Ministeriums künftig je nach Anlagentyp und Anlagengröße zwischen 32 und 47 Cent liegen. Das ist rund ein Cent weniger, als im EEG-Erfahrungsbericht vorgesehen, den Gabriel im Juli vorgestellt hatte.