Niedersächsisches Erdkabelgesetz vorbereitet

15.10.2007 von
In Niedersachsen wird ein Gesetz vorbereitet, das die Genehmigungsverfahren für neue Stromleitungen beschleunigen soll. Gleichzeitig soll es den Einsatz von Freileitungen für den Stromtransport einschränken. Ministerpräsident Christian Wulff hat den Entwurf für ein niedersächsisches Erdkabelgesetz gemeinsam mit Bundesumweltminister Sigmar Gabriel erarbeitet.

Demnach ist es künftig möglich, für erdverlegte Hochspannungsleitungen ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Dadurch werden die Entscheidungen verschiedener zuständiger Behörden gebündelt. Auch können Anwohner leichter ihre Einwände gegen Freileitungen geltend machen. Allerdings gibt es diese Möglichkeit im Entwurf nur, wenn Mindestabstände zwischen der Stromleitung und Wohngebäuden (200 m) oder Siedlungen (400 m) unterschritten werden. Bestehende Landschaftsschutzgebiete dürfen laut Entwurf nicht mehr durch Freileitungen gekreuzt werden.

Der Gesetzentwurf könnte auch neue Perspektiven für ein Leitungsprojekt der e.on Netz GmbH bieten, das zur Zeit für Streit in Niedersachsen sorgt. Die Anwohner der geplanten Stromleitung zwischen Wahle und Mecklar in Ostniedersachsen und Hessen fordern eine vollständige Verlagerung der Trasse unter die Erde. e.on ist dagegen.

e.on argumentiert, Freileitungen entsprechen dem heutigen Stand der Technik, während über Erdkabelleitungen vergleichbarer Länge noch keine Erfahrungen vorlägen. Zudem sei die Freileitung "bei weitem die wirtschaftlichste Möglichkeit, die benötigten Verbindungen zu verwirklichen". e.on geht davon aus, eine Erdkabelverlegung werde viermal so viel wie eine Freileitung kosten. Auch die Teilverkabelung habe "aus betrieblicher und wirtschaftlicher Sicht nur Nachteile", da die Übergänge von der Freileitung zum Kabel und umgekehrt technisch und finanziell aufwändig sei.

Die Anwohner, die sich in mehreren Bürgerinitiativen entlang der geplanten Trasse zusammen geschlossen haben, weisen auf die weit höheren Stromverlustkosten von Freileitungen hin. Jeder Kilometer Freileitung ziehe jährlich 971 Tonnen Kohlendioxidausstoß nach sich, der durch ein Erdkabel mit Gleichstromtechnik verhindert werden könnte. Bei einer Erdverkabelung entstünden nur minimale Belastungen der regionalen Umwelt und des Landschaftsbildes. Gesundheitliche Risiken würden entfallen. Die erhöhten Kosten für die Schnittstellen zwischen Gleich- und Wechselstromleitung seien deshalb verkraftbar, da es sich bei der aktuell geplanten Trasse um eine reine Transportleitung handele. Mit einem reinen Erdkabel sind zudem nur wenige Umwandlungsstationen vonnöten.

Wird der Entwurf zum Gesetz, könnte über ein Planfeststellungsverfahren eine Teilverkabelung vorgeschrieben werden. Wulff hofft, dies könnte die Anwohner besänftigen und den energiesparenden Erdkabel "eine echte Marktchance" verschaffen. Doch tatsächlich stellt eine Teilverkabelung weder e.on noch die Bürderinitiativen zufrieden.

Die Grünen im niedersächsischen Landtag wiesen darauf hin, dass gerade diese Teilverkabelung Konfliktstoff und zusätzliche Kosten berge. Es bestehe die Gefahr, dass es zu einem "unerfreulichen Gezerre" zwischen den einzelnen Gemeinden über die Verlegung der Erdkabel käme. Das Gesetz soll noch vor der Landtagswahl 2008 auf den Weg gebracht werden.

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