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Netzbetreiber machen mit Ökostrom Kasse
Die vier Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland berechnen zuviel für die Ökostromeinspeisung. Einer aktuellen Studie der LBD Beratungsgesellschaft zufolge setzen sie die Menge an Ausgleichsenergie, die wegen der schwankenden Stromproduktion von Windrädern und Solarstromanlagen benötigt wird, viel zu hoch an.
Vor allem den Strom aus Windkraftanlagen in die Übertragungsnetze einzuspeisen erfordert organisatorischen und technischen Mehraufwand. Der Ertrag der Windmühlen schwankt je nach Wetterlage stark, doch die Netzbetreiber sind verpflichtet, den gesamten Strom abzunehmen. Sie müssen also kurzfristig unterschiedlich viel Ausgleichsenergie bereit stellen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden den Stromkunden über die Netzentgelte in Rechnung gestellt.
Die Verfahren, worüber die entstehenden Kosten ermittelt werden, sind aber laut Gutachten "weder effizient noch verbraucherfreundlich" und "dienen nicht der Förderung des Wettbewerbs". Der Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) als Auftraggeber der Studie fordert denn auch Konsequenzen für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). "Die Netzbetreiber verteuern das Verfahren künstlich. Die Mehrbelastung ist für die Verbraucher erheblich. Und sie wächst mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien stetig“, fasste eine Sprecherin des bne gegenüber dem Handelsblatt die Kritik am derzeitigen Vergütungssystem zusammen.
Um das EEG effizienter zu gestalten, schlagen die Gutachter einen zentralen Portfoliomanager vor, der zukünftig das gesamte EEG-Stromaufkommen an der Strombörse vermarkten soll. Da der Strom auf jeden Fall abgesetzt werden muss, hieße das, der Portfoliomanager müsste mit einem Preisgebot von »0 Euro/MWh« in die Spotmarktauktion gehen. Das würde die Liquidität am Spotmarkt deutlich erhöhen und sich damit dämpfend auf die Strompreishöhe auswirken. Die Differenz zwischen der gesetzlich garantierten Vergütung der EEG-Anlagenbetreiber und dem Erlös an der Strombörse könnte dann als gesonderter Entgeltbestandteil des Übertragungsnetzentgeltes berechnet werden.
Laut Handelsblatt betrachten die Netzbetreiber den Vorschlag, EEG-Strom zukünftig vollständig am Spotmarkt zu vermarkten, mit Skepsis. Doch auch sie prüfen Alternativen. Im vorläufigen Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum EEG wird die mangelnde Transparenz der Ökostrom-Einspeisung und -verrechnung nur am Rande erwähnt. Er dient als Grundlage für die geplante Novelle des EEG.
Vor allem den Strom aus Windkraftanlagen in die Übertragungsnetze einzuspeisen erfordert organisatorischen und technischen Mehraufwand. Der Ertrag der Windmühlen schwankt je nach Wetterlage stark, doch die Netzbetreiber sind verpflichtet, den gesamten Strom abzunehmen. Sie müssen also kurzfristig unterschiedlich viel Ausgleichsenergie bereit stellen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden den Stromkunden über die Netzentgelte in Rechnung gestellt.
Die Verfahren, worüber die entstehenden Kosten ermittelt werden, sind aber laut Gutachten "weder effizient noch verbraucherfreundlich" und "dienen nicht der Förderung des Wettbewerbs". Der Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) als Auftraggeber der Studie fordert denn auch Konsequenzen für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). "Die Netzbetreiber verteuern das Verfahren künstlich. Die Mehrbelastung ist für die Verbraucher erheblich. Und sie wächst mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien stetig“, fasste eine Sprecherin des bne gegenüber dem Handelsblatt die Kritik am derzeitigen Vergütungssystem zusammen.
Um das EEG effizienter zu gestalten, schlagen die Gutachter einen zentralen Portfoliomanager vor, der zukünftig das gesamte EEG-Stromaufkommen an der Strombörse vermarkten soll. Da der Strom auf jeden Fall abgesetzt werden muss, hieße das, der Portfoliomanager müsste mit einem Preisgebot von »0 Euro/MWh« in die Spotmarktauktion gehen. Das würde die Liquidität am Spotmarkt deutlich erhöhen und sich damit dämpfend auf die Strompreishöhe auswirken. Die Differenz zwischen der gesetzlich garantierten Vergütung der EEG-Anlagenbetreiber und dem Erlös an der Strombörse könnte dann als gesonderter Entgeltbestandteil des Übertragungsnetzentgeltes berechnet werden.
Laut Handelsblatt betrachten die Netzbetreiber den Vorschlag, EEG-Strom zukünftig vollständig am Spotmarkt zu vermarkten, mit Skepsis. Doch auch sie prüfen Alternativen. Im vorläufigen Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum EEG wird die mangelnde Transparenz der Ökostrom-Einspeisung und -verrechnung nur am Rande erwähnt. Er dient als Grundlage für die geplante Novelle des EEG.