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750 Euro Bonus für neue Kombi-Heizung
Im Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien gibt es jetzt einen Zusatzbonus, wenn man neben einer Solarwärmeanlage auch einen energiesparenden Brennwertkessel einbaut. Wie das Bundesumweltministerium mitteilt, wird zusätzlich zur bestehenden Förderung ein Bonus von 750 Euro gezahlt. Die neue Kombinationsförderung ist bis 30. Juni 2008 befristet.
"Wir wollen damit das hohe Potenzial zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Erhöhung des Anteils von erneuerbarer Energien noch besser ausschöpfen", begründete Bundesumweltminister Sigmar Gabriel den Schritt. Bereits jetzt konnten Hausbesitzer zinsgünstige Kredite und Investitionszuschüsse bekommen, wenn sie eine alte Heizanlage durch eine neue ersetzen, welche erneuerbare Energien nutzt.
Als Beispielrechnung führt das Ministerium an: Wer rund 16.000 Euro in einen neuen Brennwertkessel und eine 10 Quadratmeter große Solaranlage zur Heizungsunterstützung investiert, kann mit einem Investitionskostenzuschuss von insgesamt 1.800 Euro rechnen. Das entspricht einer typischen Sanierungsinvestition in ein älteres Einfamilienhaus.
Einen Antrag auf Förderung kann man erst stellen, wenn die Baumaßnahme fertig gestellt ist. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Förderung ist mit anderen Unterstützungsmaßnahmen kombinierbar, solange die Summe der Leistungen das Investitionsvolumen nicht übersteigt.
"Wir wollen damit das hohe Potenzial zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Erhöhung des Anteils von erneuerbarer Energien noch besser ausschöpfen", begründete Bundesumweltminister Sigmar Gabriel den Schritt. Bereits jetzt konnten Hausbesitzer zinsgünstige Kredite und Investitionszuschüsse bekommen, wenn sie eine alte Heizanlage durch eine neue ersetzen, welche erneuerbare Energien nutzt.
Als Beispielrechnung führt das Ministerium an: Wer rund 16.000 Euro in einen neuen Brennwertkessel und eine 10 Quadratmeter große Solaranlage zur Heizungsunterstützung investiert, kann mit einem Investitionskostenzuschuss von insgesamt 1.800 Euro rechnen. Das entspricht einer typischen Sanierungsinvestition in ein älteres Einfamilienhaus.
Einen Antrag auf Förderung kann man erst stellen, wenn die Baumaßnahme fertig gestellt ist. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Förderung ist mit anderen Unterstützungsmaßnahmen kombinierbar, solange die Summe der Leistungen das Investitionsvolumen nicht übersteigt.