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Koalition einig über Kartellrecht
Das Bundeskartellamt wird mit dem Jahreswechsel eine intensivere Preiskontrolle über die deutschen Energieversorger ausüben. Einem Bericht der "Berliner Zeitung" zufolge stimmte die große Koalition in Berlin der Kartellrechtsnovelle des Wirtschaftsministeriums zu, die den Anstieg der Strom- und Gaspreise bremsen soll.
Die Novelle des Kartellrechts ist seit Anfang diesen Jahres in Arbeit (stromtip.de berichtete). Ursprünglich erlaubte das Gesetz auch Privatkunden den so genannten Sofortvollzug: Sie hätten Entgelte, die sie für zu hoch halten, vor einem gerichtlichen Entscheid zugunsten des betroffenen Energieversorgers nicht zahlen müssen. Die SPD hatte dagegen Bedenken angemeldet.
In der neuen Fassung bekommen nur die Kartellbehörden die Befugnis, unmittelbar gegen Preiserhöhungen vorzugehen. Verbraucher, die eine Verteuerung für unangemessen halten, müssen dagegen die höheren Entgelte zunächst zahlen, auch wenn sie Widerspruch einlegen. Laut dem neuen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen dürfen marktbeherrschende Unternehmen keine höheren Preise mehr verlangen als Versorger auf vergleichbaren Märkten. Auch dürfen die Entgelte die Erzeugerkosten nicht "in unangemessener Weise überschreiten".
Die Novelle des Kartellrechts ist seit Anfang diesen Jahres in Arbeit (stromtip.de berichtete). Ursprünglich erlaubte das Gesetz auch Privatkunden den so genannten Sofortvollzug: Sie hätten Entgelte, die sie für zu hoch halten, vor einem gerichtlichen Entscheid zugunsten des betroffenen Energieversorgers nicht zahlen müssen. Die SPD hatte dagegen Bedenken angemeldet.
In der neuen Fassung bekommen nur die Kartellbehörden die Befugnis, unmittelbar gegen Preiserhöhungen vorzugehen. Verbraucher, die eine Verteuerung für unangemessen halten, müssen dagegen die höheren Entgelte zunächst zahlen, auch wenn sie Widerspruch einlegen. Laut dem neuen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen dürfen marktbeherrschende Unternehmen keine höheren Preise mehr verlangen als Versorger auf vergleichbaren Märkten. Auch dürfen die Entgelte die Erzeugerkosten nicht "in unangemessener Weise überschreiten".