100%
0%
Sonne kriegt weniger, Wind dafür mehr
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel und Wirtschaftsminister Michael Glos haben sich auf die Solarstromvergütung ab 2009 geeinigt. Sie wird für Neuanlagen jährlich weit stärker sinken als bisher. Offshore-Windparks werden im neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dagegen besser gestellt. Das berichtet die "Frankfurter Rundschau" (FR).
Demnach soll die Vergütung, die für Strom aus neuen Solarstrom-Anlagen gezahlt wird, von 2009 an pro Jahr im Schnitt um acht Prozent sinken. Bisher sind es nur fünf Prozent. Damit reagiert die Regierung auf Kritik, Photovoltaik werde zu stark gefördert und damit langsamer als es möglich wäre wettbewerbsreif. Die schnellere Absenkung der Vergütungssätze soll nun Anreiz bieten, die Kaufpreise für Anlagen zu verbilligen.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) verwahrte sich gegen Vorwürfe, die solarindutrie würde sich auf den hohen Fördersätzen ausruhen. "Steigende Zinsen und Rohstoffkosten" belasteten die Unternehmen, so dass es "keinen nennenswerten Spielraum für eine schnellere Absenkung der Solarstromförderung in den nächsten Jahren" gebe, sagte BSW-Geschäftsführer Carsten Körnig der FR. Der Betreiber einer 2007 gekauften Anlage erhält je nach Größe 38 bis 54 Cent pro ins Netz eingespeister Kilowattstunde - garantiert über 20 Jahre.
Gewinner der EEG-Novelle ist die Windkraft. Die in der Nord- und Ostsee geplanten Großanlagen können ab 2009 mit elf bis 15 Cent pro Kilowattstunde rechnen. Derzeit bekommen Windmüller 9,2 Cent/kWh. Von dieser Förderung werden vor allem größere Stromkonzerne profitieren, denn die Offshore-Windkraft ist mit hohen Investitionen verbunden, die kleinere Betreiber nicht allein aufbringen können. Die Konzerne von der Windkraft zu überzeugen soll helfen, den vom Bund angepeilten Anstieg des Ökostrom-Anteils an der Gesamtversorgung auf 27 Prozent bis 2020 erreichen zu können.
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, das Ökoenergien bei Heizung und Warmwassergewinnung fördern soll, befindet sich noch in der Abstimmung zwischen Umwelt- und Bauministerium. Letzteres will durchsetzen, dass nur Neubauten zu einem bestimmten Anteil an Wärme aus erneuerbaren Quellen verpflichtet werden. Bei Altbauten soll dies nur gelten, wenn der Heizkessel erneuert und eine Wärmedämmung angebracht wird. Das Umweltministerium hatte weiter gehende Pläne verfolgt.
Demnach soll die Vergütung, die für Strom aus neuen Solarstrom-Anlagen gezahlt wird, von 2009 an pro Jahr im Schnitt um acht Prozent sinken. Bisher sind es nur fünf Prozent. Damit reagiert die Regierung auf Kritik, Photovoltaik werde zu stark gefördert und damit langsamer als es möglich wäre wettbewerbsreif. Die schnellere Absenkung der Vergütungssätze soll nun Anreiz bieten, die Kaufpreise für Anlagen zu verbilligen.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) verwahrte sich gegen Vorwürfe, die solarindutrie würde sich auf den hohen Fördersätzen ausruhen. "Steigende Zinsen und Rohstoffkosten" belasteten die Unternehmen, so dass es "keinen nennenswerten Spielraum für eine schnellere Absenkung der Solarstromförderung in den nächsten Jahren" gebe, sagte BSW-Geschäftsführer Carsten Körnig der FR. Der Betreiber einer 2007 gekauften Anlage erhält je nach Größe 38 bis 54 Cent pro ins Netz eingespeister Kilowattstunde - garantiert über 20 Jahre.
Gewinner der EEG-Novelle ist die Windkraft. Die in der Nord- und Ostsee geplanten Großanlagen können ab 2009 mit elf bis 15 Cent pro Kilowattstunde rechnen. Derzeit bekommen Windmüller 9,2 Cent/kWh. Von dieser Förderung werden vor allem größere Stromkonzerne profitieren, denn die Offshore-Windkraft ist mit hohen Investitionen verbunden, die kleinere Betreiber nicht allein aufbringen können. Die Konzerne von der Windkraft zu überzeugen soll helfen, den vom Bund angepeilten Anstieg des Ökostrom-Anteils an der Gesamtversorgung auf 27 Prozent bis 2020 erreichen zu können.
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, das Ökoenergien bei Heizung und Warmwassergewinnung fördern soll, befindet sich noch in der Abstimmung zwischen Umwelt- und Bauministerium. Letzteres will durchsetzen, dass nur Neubauten zu einem bestimmten Anteil an Wärme aus erneuerbaren Quellen verpflichtet werden. Bei Altbauten soll dies nur gelten, wenn der Heizkessel erneuert und eine Wärmedämmung angebracht wird. Das Umweltministerium hatte weiter gehende Pläne verfolgt.