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Hessen droht mit Kraftwerks-Zwangsverkauf
Der hessische Wirtschaftsminister Alois Rhiel hat vorgeschlagen, die Energiekonzerne zum Verkauf ihrer Kraftwerke zu zwingen, wenn sich der Wettbewerb auf dem Strommarkt anders nicht verbessern lässt. Dazu hat Rhiel jetzt in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, teilte das Hessische Wirtschaftsministerium in einer Presseerklärung mit. Die Bundesregierung zeigt sich bisher wenig begeistert.
Der Entwurf soll das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) um einen Passus erweitern, der das Bundeskartellamt zu „wettbewerbsstimulierenden Eingriffen in die Marktstruktur“ berechtigt. Dazu gehöre notfalls auch, den Verkauf von Kraftwerken anzuordnen, wenn "Unternehmen ihre Marktmacht missbrauchen und dadurch Wettbewerb verhindern". Rhiel sagte, "wenn alles andere nicht hilft", müsse der Staat das Oligopol der vier Konzerne RWE, e.on, Vattenfall und EnBW eben auf diesem Wege beseitigen.
Ein solcher Zwangsverkauf muss zu einer "spürbaren Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen" führen, sonst darf er nicht angeordnet werden. Das betroffene Unternehmen müsste der Anordnung dann binnen zwei bis drei Jahren nachkommen. Kaufen dürfen nur Unternehmen, die weder eine beherrschende Stellung innehaben noch durch den Erwerb erlangen. Auch dürfen sie nicht mit dem betroffenen Unternehmen konzernmäßig verbunden sein. Dazu fordert Rhiel, Fusionen sollten nachträglich widerrufen werden können, wenn Unternehmen, die dadurch eine marktbeherrschende Stellung erlangt haben, diese nun dauerhaft missbrauchen.
Rhiel stellte zudem zwei wissenschaftliche Gutachten vor, die einen Zwangsverkauf als verfassungsrechtlich zulässig einstufen und die Erfahrungen anderer Länder mit solchen Eingriffen positiv bewerten. Das Gutachten zur Frage der Verfassungskonformität verfasste Christoph Engel, Direktor am Bonner Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern. Das zweite Gutachten stammt von Christian von Hirschhausen, Professor für Energiewirtschaft an der TU Dresden.
Desweiteren forderte Rhiel, die als Ökosteuer bekannt gewordene Stromsteuer um die Hälfte zu kürzen. Dadurch sinkt die Steuerbelastung pro Kilowattstunde um einen Cent. Zur Gegenfinanzierung sollten die CO2-Verschmutzungszertifikate gegenüber den Stromerzeugern komplett versteigert werden.
Die Bundesregierung zeigte sich zurückhaltend. Zu der Stromsteuersenkung sagte Thomas Albig, Sprecher des Bundesfinanzministeriums dem ZDF: "Es gibt keine derartigen Pläne". Die Zwangsverkäufe bezeichnete das Wirtschaftsministerium als "Ultima Ratio". Zunächst wolle man die bereits beschlossene Verschärfung des Kartellrechts ab Anfang 2008 abwarten und die Wirkung analysieren, sagte eine Sprecherin gegenüber dem Sender.
Bei einem Fachkongress am 6. Dezember 2007 in Wiesbaden soll der Gesetzentwurf nach Willen Hessens öffentlich diskutiert werden. Dann will Rhiel die Erkenntnisse des Kongresses in den Gesetzentwurf einarbeiten, um diesen dann Anfang 2008 in den Bundesrat einzubringen.
Der Entwurf soll das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) um einen Passus erweitern, der das Bundeskartellamt zu „wettbewerbsstimulierenden Eingriffen in die Marktstruktur“ berechtigt. Dazu gehöre notfalls auch, den Verkauf von Kraftwerken anzuordnen, wenn "Unternehmen ihre Marktmacht missbrauchen und dadurch Wettbewerb verhindern". Rhiel sagte, "wenn alles andere nicht hilft", müsse der Staat das Oligopol der vier Konzerne RWE, e.on, Vattenfall und EnBW eben auf diesem Wege beseitigen.
Ein solcher Zwangsverkauf muss zu einer "spürbaren Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen" führen, sonst darf er nicht angeordnet werden. Das betroffene Unternehmen müsste der Anordnung dann binnen zwei bis drei Jahren nachkommen. Kaufen dürfen nur Unternehmen, die weder eine beherrschende Stellung innehaben noch durch den Erwerb erlangen. Auch dürfen sie nicht mit dem betroffenen Unternehmen konzernmäßig verbunden sein. Dazu fordert Rhiel, Fusionen sollten nachträglich widerrufen werden können, wenn Unternehmen, die dadurch eine marktbeherrschende Stellung erlangt haben, diese nun dauerhaft missbrauchen.
Rhiel stellte zudem zwei wissenschaftliche Gutachten vor, die einen Zwangsverkauf als verfassungsrechtlich zulässig einstufen und die Erfahrungen anderer Länder mit solchen Eingriffen positiv bewerten. Das Gutachten zur Frage der Verfassungskonformität verfasste Christoph Engel, Direktor am Bonner Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern. Das zweite Gutachten stammt von Christian von Hirschhausen, Professor für Energiewirtschaft an der TU Dresden.
Desweiteren forderte Rhiel, die als Ökosteuer bekannt gewordene Stromsteuer um die Hälfte zu kürzen. Dadurch sinkt die Steuerbelastung pro Kilowattstunde um einen Cent. Zur Gegenfinanzierung sollten die CO2-Verschmutzungszertifikate gegenüber den Stromerzeugern komplett versteigert werden.
Die Bundesregierung zeigte sich zurückhaltend. Zu der Stromsteuersenkung sagte Thomas Albig, Sprecher des Bundesfinanzministeriums dem ZDF: "Es gibt keine derartigen Pläne". Die Zwangsverkäufe bezeichnete das Wirtschaftsministerium als "Ultima Ratio". Zunächst wolle man die bereits beschlossene Verschärfung des Kartellrechts ab Anfang 2008 abwarten und die Wirkung analysieren, sagte eine Sprecherin gegenüber dem Sender.
Bei einem Fachkongress am 6. Dezember 2007 in Wiesbaden soll der Gesetzentwurf nach Willen Hessens öffentlich diskutiert werden. Dann will Rhiel die Erkenntnisse des Kongresses in den Gesetzentwurf einarbeiten, um diesen dann Anfang 2008 in den Bundesrat einzubringen.