Neues Kartellrecht schützt nur vor "Ausreißern"
Das Bundeskartellamt wird die größeren Möglichkeiten, die ihm das neue Kartellrecht bietet, konsequent ausnutzen. Flächendeckende Preissenkungen dürfen die Verbraucher davon aber nicht erwarten. Das kündigte der Präsident des Bundeskartellamtes, Bernhard Heitzer, in einem Interview mit dem "Handelsblatt" an. Die Gesetzesnovelle befugt die Kartellbehörden zu einer strengeren Preisaufsicht (stromtip.de berichtete).
Der Kartellamtspräsident erklärte, eine generelle Preiskontrolle werde es nicht geben. "Das Instrument der Preismissbrauchskontrolle ist für eine flächendeckende Preiskontrolle weder gedacht noch geeignet. Es werden Ausreißer erfasst, bei denen der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung belegt werden kann", sagte Heitzer. Man werde den Einsatz des neuen Instruments "sehr gezielt vorbereiten". Es gehe Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Denn wenn das neue Kartellrecht in Kraft tritt, wird der Widerspruch gegen eine Entscheidung des Kartellamts keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Beschließt die Behörde also Sanktionen gegen ein Unternehmen, werden diese künftig sofort vollzogen.
Heitzer machte in dem Interview auch deutlich, er könne die Begründungen nicht nachvollziehen, welche die Stromunternehmen für ihre jüngsten Preiserhöhungen gegeben haben. Die Unternehmen machen unter anderem "gestiegene Beschaffungskosten" geltend, mit Verweis auf den Preisanstieg an der Leipziger Strombörse EEX. Diese funktioniert laut Heitzer jedoch nicht korrekt. So treten regelmäßig Anbieter auch als Käufer auf, etwa wenn die großen Energiekonzerne Strom über die Börse an ihre Tochtergesellschaften verkaufen. An anderen Aktienbörsen oder Warenterminbörsen ist so etwas nur sehr eingeschränkt möglich, denn es legt den Verdacht der Preismanipulation nahe.
Zu den Plänen, die Energiekonzerne zum Verkauf ihrer Netzbetreiber zu zwingen, sagte Heitzer, dies werfe eine Reihe von verfassungsrechtlichen Fragen auf, die langjährige juristische Auseinandersetzungen nach sich ziehen würden. Damit wäre dem Wettbewerb wohl auch nicht gedient, auch wenn eine Zerschlagung der Energiekonzerne die "sauberste Lösung" sei, um den Wettbewerb zu stärken.
Der Kartellamtspräsident erklärte, eine generelle Preiskontrolle werde es nicht geben. "Das Instrument der Preismissbrauchskontrolle ist für eine flächendeckende Preiskontrolle weder gedacht noch geeignet. Es werden Ausreißer erfasst, bei denen der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung belegt werden kann", sagte Heitzer. Man werde den Einsatz des neuen Instruments "sehr gezielt vorbereiten". Es gehe Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Denn wenn das neue Kartellrecht in Kraft tritt, wird der Widerspruch gegen eine Entscheidung des Kartellamts keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Beschließt die Behörde also Sanktionen gegen ein Unternehmen, werden diese künftig sofort vollzogen.
Heitzer machte in dem Interview auch deutlich, er könne die Begründungen nicht nachvollziehen, welche die Stromunternehmen für ihre jüngsten Preiserhöhungen gegeben haben. Die Unternehmen machen unter anderem "gestiegene Beschaffungskosten" geltend, mit Verweis auf den Preisanstieg an der Leipziger Strombörse EEX. Diese funktioniert laut Heitzer jedoch nicht korrekt. So treten regelmäßig Anbieter auch als Käufer auf, etwa wenn die großen Energiekonzerne Strom über die Börse an ihre Tochtergesellschaften verkaufen. An anderen Aktienbörsen oder Warenterminbörsen ist so etwas nur sehr eingeschränkt möglich, denn es legt den Verdacht der Preismanipulation nahe.
Zu den Plänen, die Energiekonzerne zum Verkauf ihrer Netzbetreiber zu zwingen, sagte Heitzer, dies werfe eine Reihe von verfassungsrechtlichen Fragen auf, die langjährige juristische Auseinandersetzungen nach sich ziehen würden. Damit wäre dem Wettbewerb wohl auch nicht gedient, auch wenn eine Zerschlagung der Energiekonzerne die "sauberste Lösung" sei, um den Wettbewerb zu stärken.