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Ökostrom an der Börse - ganz oder gar nicht?
Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wird den Börsenhandel mit Ökostrom im Keim ersticken. Das befürchten Ökostromanbieter, die eigentlich schon planten, ihren grünen Strom teilweise an der Leipziger Energiebörse EEX zu verkaufen. Wie die Financial Times Deutschland berichtet, bleibt als Alternative eine Bonusregelung.
Die Idee der Ökostromer lautet folgendermaßen: Wann immer der Strompreis an der Börse über der garantierten Einspeisevergütung liegt, verkaufen sie den Strom dort statt an den Netzbetreiber, der ihnen den Festpreis laut Gesetz zahlen muss. Direktvermarktung an der Börse und Vergütung nach EEG sollten also kombiniert werden. Das hält Bundesumweltminister Sigmar Gabriel jedoch für "Rosinenpickerei" und steht den Plänen deshalb ablehnend gegenüber.
Der Gesetzentwurf aus seinem Hause sieht nun vor, die Stromerzeuger müssten sich für ein Jahr im Voraus entscheiden, ob sie ihren Strom an der Börse handeln oder über die EEG-Vergütung abrechnen wollen. Im Entwurf heißt es, die Betreiber regenerativer Kraftwerke könnten ihren Strom dann an "Dritte veräußern", wenn sie dies dem Netzbetreiber bis zum 30. September des Vorjahres angezeigt haben. In diesem Fall entfällt der Vergütungsanspruch im gesamten Kalenderjahr.
Unter diesen Bedingungen werde kein Windparkbetreiber aus der EEG-Förderung aussteigen, ärgert sich der verhinderte Ökostromhändler Josef Werum, der eigentlich bereits jetzt an der EEX aktiv sein wollte. Laut einer Studie der LBD Beratungsgesellschaft hätte sich der Börsenhandel mit Ökostrom in Leipzig nur in rund 530 Stunden des vergangenen Jahres gelohnt, da dann der Strompreis mit über 90 Euro pro Megawattstunde über dem im EEG festgelegten Vergütungstarif gelegen habe. Ein ganzes Jahr lang auf die EEG-Zahlungen zu verzichten hätte sich da für keinen Ökostromerzeuger gelohnt.
Dabei wäre die schrittweise Einbindung des Ökostrom in den Börsenhandel zumindest für die Verbraucher von Vorteil. Einmal führt ein größeres Stromangebot zu Hochpreiszeiten zu einem niedrigeren Strompreis insgesamt – schließlich berechnen die Stromversorger ihre Preise auf der Basis des Börsenhandels, und der wird durch den gezielten Absatz von Ökostrom sinken. Zweitens müssen die Privathaushalte mit jeder Kilowattstunde, die nicht über das EEG vergütet wird, weniger Umlage zahlen. Die Kosten für die Ökostromeinspeisung nach EEG geben die Stromnetzbetreiber als "EEG-Umlage" an die Verbraucher weiter.
Statt des Modells von Werum ist nun ein zusätzlicher Bonus für den Börsenhandel im Gespräch. Wer auf die EEG-Vergütung verzichtet, könnte demnach mit Zusatzzahlungen für den an der Börse verkauften Ökostrom rechnen. Mit dem neuen Gesetz könnte das Bundesumweltministerium eine Verordnung erlassen, die ein solches zusätzliches Vergütungssystem regelt. Mit der Bonusregelung würde ein erster Schritt zur Abschaffung des EEG getan, fürchten Kritiker.
Bereits vor zwei Jahren kursierte im Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) der Vorschlag, die EEG-Vergütung schrittweise in ein börsenorientiertes System zu überführen. Das führte jedoch zu Streit zwischen den Großkonzernen und den kleineren Mitgliedern des VDEW, denn vom EEG profitieren vor allem kleine und neue Stromproduzenten. Die Festvergütung bietet ihnen Planungssicherheit. Die großen Konzerne zwingt die Einspeiseverpflichtung des EEG zudem, selbst weniger Strom zu produzieren, um den Ökostrom der Kleinen aufzunehmen. Sie erwarten von einem rein börsenorientierten Modell mehr Gewinn.
Die Idee der Ökostromer lautet folgendermaßen: Wann immer der Strompreis an der Börse über der garantierten Einspeisevergütung liegt, verkaufen sie den Strom dort statt an den Netzbetreiber, der ihnen den Festpreis laut Gesetz zahlen muss. Direktvermarktung an der Börse und Vergütung nach EEG sollten also kombiniert werden. Das hält Bundesumweltminister Sigmar Gabriel jedoch für "Rosinenpickerei" und steht den Plänen deshalb ablehnend gegenüber.
Der Gesetzentwurf aus seinem Hause sieht nun vor, die Stromerzeuger müssten sich für ein Jahr im Voraus entscheiden, ob sie ihren Strom an der Börse handeln oder über die EEG-Vergütung abrechnen wollen. Im Entwurf heißt es, die Betreiber regenerativer Kraftwerke könnten ihren Strom dann an "Dritte veräußern", wenn sie dies dem Netzbetreiber bis zum 30. September des Vorjahres angezeigt haben. In diesem Fall entfällt der Vergütungsanspruch im gesamten Kalenderjahr.
Unter diesen Bedingungen werde kein Windparkbetreiber aus der EEG-Förderung aussteigen, ärgert sich der verhinderte Ökostromhändler Josef Werum, der eigentlich bereits jetzt an der EEX aktiv sein wollte. Laut einer Studie der LBD Beratungsgesellschaft hätte sich der Börsenhandel mit Ökostrom in Leipzig nur in rund 530 Stunden des vergangenen Jahres gelohnt, da dann der Strompreis mit über 90 Euro pro Megawattstunde über dem im EEG festgelegten Vergütungstarif gelegen habe. Ein ganzes Jahr lang auf die EEG-Zahlungen zu verzichten hätte sich da für keinen Ökostromerzeuger gelohnt.
Dabei wäre die schrittweise Einbindung des Ökostrom in den Börsenhandel zumindest für die Verbraucher von Vorteil. Einmal führt ein größeres Stromangebot zu Hochpreiszeiten zu einem niedrigeren Strompreis insgesamt – schließlich berechnen die Stromversorger ihre Preise auf der Basis des Börsenhandels, und der wird durch den gezielten Absatz von Ökostrom sinken. Zweitens müssen die Privathaushalte mit jeder Kilowattstunde, die nicht über das EEG vergütet wird, weniger Umlage zahlen. Die Kosten für die Ökostromeinspeisung nach EEG geben die Stromnetzbetreiber als "EEG-Umlage" an die Verbraucher weiter.
Statt des Modells von Werum ist nun ein zusätzlicher Bonus für den Börsenhandel im Gespräch. Wer auf die EEG-Vergütung verzichtet, könnte demnach mit Zusatzzahlungen für den an der Börse verkauften Ökostrom rechnen. Mit dem neuen Gesetz könnte das Bundesumweltministerium eine Verordnung erlassen, die ein solches zusätzliches Vergütungssystem regelt. Mit der Bonusregelung würde ein erster Schritt zur Abschaffung des EEG getan, fürchten Kritiker.
Bereits vor zwei Jahren kursierte im Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) der Vorschlag, die EEG-Vergütung schrittweise in ein börsenorientiertes System zu überführen. Das führte jedoch zu Streit zwischen den Großkonzernen und den kleineren Mitgliedern des VDEW, denn vom EEG profitieren vor allem kleine und neue Stromproduzenten. Die Festvergütung bietet ihnen Planungssicherheit. Die großen Konzerne zwingt die Einspeiseverpflichtung des EEG zudem, selbst weniger Strom zu produzieren, um den Ökostrom der Kleinen aufzunehmen. Sie erwarten von einem rein börsenorientierten Modell mehr Gewinn.