Neue Förderung für energiesparwillige Betriebe

24.11.2007 von
Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) können nicht nur ihre Energieeffizienzmaßnahmen, sondern auch Energieberatungen von der KfW fördern lassen. Im Februar 2008 starten das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und die KfW-Förderbank den "Sonderfonds Energieeffizienz in KMU", der sowohl qualifizierte Energieberatungen bezuschusst als auch Baumaßnahmen mit zinsgünstigen Krediten finanziert.

Die Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der Kosten für Energieberatungen sollen laut KfW die Hemmschwelle vieler KMU vor größeren Energiesparmaßnahmen senken. Denn eine Umfrage unter rund 200 KMU ergab, die meisten vermuten zwar Einsparpotential in ihrer Firma, kümmern sich aber aus Zeitmangel oder aus Unwissen nicht darum. Wenn sie sich verstärkt beraten lassen, so die Hoffnung, werden sie auch schneller aktiv werden. Außerdem hat sich gezeigt, dass die Energieberater oftmals ein viel größeres Einsparpotential aufdecken, als die Unternehmer selbst.

"Experten schätzen, dass mit heute verfügbaren Techniken etwa 20 Prozent des derzeitigen Endenergieverbrauchs in den beiden Sektoren wirtschaftlich eingespart werden könnte", erläuterte Detlef Leinberger, Umweltvorstand der KfW Bankengruppe. Als Investitionen in die betriebliche Energieeffizienz gelten Maßnahmen, die den Energieverbrauch der Firma um mindestens 15 Prozent senken. Mitfinanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 10 Mio. Euro.

Förderfähig sind Gebäudedämmung, die Sanierung eines vorhandenen Gebäudes auf Neubau-Niveau oder auch der Neubau eines Gebäudes, solange dieses mindestens 30 Prozent weniger Energie verbraucht als ein Haus auf Neubau-Niveau. Neubau-Niveau heißt hier: die Mindestanforderungen, die neugebaute Häuser in Deutschland erfüllen müssen. Förderfähig sind auch Investitionen am Maschinenpark und in "Querschnittstechnologien" wie elektrische Antriebe Pumpen, Druckluft und Vakuum, Prozesskälte und –wärme, Mess-, Regel- und Steuerungstechnik sowie Informations- und Kommunikationstechnik.

Beide Bestandteile der Förderung können getrennt voneinander beantragt werden. Allerdings muss man für einen Kredit aus dem Sonderfonds nachweisen, dass die geplante Sanierung den Energiebedarf des Betriebes um mindestens 15 Prozent reduziert. Deshalb ist es sinnvoll, vor einer Investition in die Energieeffizienz einen anerkannten Energieberater in Anspruch zu nehmen, der das Gebäude oder den Maschinenpark vorher begutachtet und das Einsparpotenzial bestätigt.

Den Kredit bekommen interessierte Unternehmen über ihre Hausbank, die Energieberatung wird dagegen über die Regionalpartner der KfW-Förderbank organisiert. Dies sind in der Regel Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern. Die Regionalpartner dürfen selbst keine KfW-geförderten Energieberatungen anbieten, helfen aber bei der Auswahl eines geeigneten Energieberaters und der Abwicklung der Beratungsförderung. Eine Übersicht der Regionalpartner findet sich unter www.energieeffizienz-beratung.de.

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