"Thermostrom"-Kunden können Geld zurückverlangen

23.11.2007 von
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat erfolgreich gegen intransparente Preisänderungen bei e.on Hanse geklagt. Wie der Verband der Presse mitteilte, befand das Oberlandesgericht Schleswig die entsprechenden Klauseln in den "Thermostrom"-Verträgen für unwirksam. Die betroffenen Kunden können die zu viel gezahlten Beträge jetzt zurückverlangen.

In den Verträgen wurde nicht ersichtlich, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen sich der Preis ändern würde, so das Gericht. Die Preiserhöhungen in den Jahren 2006 und 2007 erfolgten daher ohne Rechtsgrund. Die Richter wiesen deshalb die Berufung des Stromanbieters zurück. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wird ein Formschreiben und weitere Informationen auf ihre Internetseite stellen, damit die Kunden zuviel gezahlte Beträge zurückfordern können.

"Die 29.000 Kunden, die den Thermostromvertrag von e.on Hanse unterschrieben haben, sind die eigentlichen Gewinner des Verfahrens", sagt vzbv Vorstand Gerd Billen. E.on Hanse hatte seit 2004 versucht, seine Heizstromkunden zum Abschluss neuer Lieferverträge zu bewegen, die die fragwürdigen Klauseln enthielten. Damals haben etwa 7.000 Kunden die neuen Verträge nicht unterschrieben, so der vzbv. Sie wurden in den teuren allgemeinen Tarif eingestuft. Die 29.000 Thermostromkunden wurden dann ab 2006 mit Preiserhöhungen zur Kasse gebeten.

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