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EU-Entflechtungspläne bekommen mehr Gegenwind
Joachim Wuermeling, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, hat den EU-Kommissaren für Wettbewerbsfragen und für Energie, Neelie Kroes und Andris Piebalgs, einen Brief geschrieben. Einem Bericht des Magazins "Der Spiegel" zufolge wirft er der EU-Kommission darin Willkür und Schlamperei vor.
Der Brief kritisiert vor allem die Folgeabschätzung zum dritten "Binnenmarktpaket Strom und Gas". Dieser Bericht ist eine der Grundlagen für die Forderung der EU-Kommission, die Konzerne müssten ihre Stromnetze verkaufen, damit sich der Wettbewerb auf dem Strommarkt verstärke. Er unterfüttert eines der wichtigsten Argumente der EU-Kommission: dass Länder mit einer eigentumsrechtlichen Trennung von Netz und Vertrieb geringere Netto-Stromkosten aufwiesen als andere.
Die Folgeabschätzung enthält aber, so lautet der Vorwurf des Bundeswirtschaftsministeriums, unzureichende und fehlerhafte Zahlen, "erhebliche Untersuchungslücken, Defizite in der Methode und Fehler in der Anwendung auf". Selbst die Datengrundlage "erscheint teilweise willkürlich" ausgewählt. Das hätten deutsche "Dienststellen" wie die Bundesnetzagentur festgestellt. Deshalb halte die Bundesregierung die Folgenabschätzung für keine "geeignete Grundlage", um für alle EU-Staaten zwingend eine Eigentumsentflechtung vorzuschlagen.
Energie-Kommissar Piebalgs unterstrich indessen in einer Pressemitteilung die Notwendigkeit der europäischen Wettbewerbspolitik und verteidigte sie insbesondere gegen die gegen sie opponierenden Unternehmen. Er sagte, die Marktmacht der großen Energiekonzerne werde dadurch ermöglicht, dass diese die Stromnetze kontrollierten. Gerade in den Ländern, wo die großen Stromerzeuger und –händler auch über die Stromnetze verfügten, herrsche ein Mangel an effektivem Wettbewerb, wiederholte er die Sicht der EU-Kommission.
Der Brief kritisiert vor allem die Folgeabschätzung zum dritten "Binnenmarktpaket Strom und Gas". Dieser Bericht ist eine der Grundlagen für die Forderung der EU-Kommission, die Konzerne müssten ihre Stromnetze verkaufen, damit sich der Wettbewerb auf dem Strommarkt verstärke. Er unterfüttert eines der wichtigsten Argumente der EU-Kommission: dass Länder mit einer eigentumsrechtlichen Trennung von Netz und Vertrieb geringere Netto-Stromkosten aufwiesen als andere.
Die Folgeabschätzung enthält aber, so lautet der Vorwurf des Bundeswirtschaftsministeriums, unzureichende und fehlerhafte Zahlen, "erhebliche Untersuchungslücken, Defizite in der Methode und Fehler in der Anwendung auf". Selbst die Datengrundlage "erscheint teilweise willkürlich" ausgewählt. Das hätten deutsche "Dienststellen" wie die Bundesnetzagentur festgestellt. Deshalb halte die Bundesregierung die Folgenabschätzung für keine "geeignete Grundlage", um für alle EU-Staaten zwingend eine Eigentumsentflechtung vorzuschlagen.
Energie-Kommissar Piebalgs unterstrich indessen in einer Pressemitteilung die Notwendigkeit der europäischen Wettbewerbspolitik und verteidigte sie insbesondere gegen die gegen sie opponierenden Unternehmen. Er sagte, die Marktmacht der großen Energiekonzerne werde dadurch ermöglicht, dass diese die Stromnetze kontrollierten. Gerade in den Ländern, wo die großen Stromerzeuger und –händler auch über die Stromnetze verfügten, herrsche ein Mangel an effektivem Wettbewerb, wiederholte er die Sicht der EU-Kommission.