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Feinstaub-Grenzwert für Holzheizungen geplant

27.11.2007 von
Wer die eigenen vier Wände mit Holz heizt, muss unter Umständen bald einen Russfilter einbauen, wenn es nach dem Bundesumweltministerium (BMU) geht. Holzheizungen zählen zu den größten Feinstaubquellen in Deutschland. Einem Bericht der Lübecker Nachrichten zufolge soll das Thema noch in diesem Jahr im Kabinett beraten werden.

Zwar sind Holzheizungen umweltfreundlicher als Brennöfen, die Öl oder Gas verheizen – schließlich handelt es sich dabei um Biomasse. Doch geht es hier nicht um CO2-Emissionen, sondern um den Rauch: Laut BMU stoßen die rund 15 Millionen Holzfeuerungen in deutschen Haushalten jährlich rund 24.000 Tonnen gefährlichen Feinstaubs aus - alle Dieselfahrzeuge einschließlich LKW schaffen "nur" rund 21.000 Tonnen.

Wenn es nach den bisherigen Entwürfen geht, so soll die neue Bundesimmissionsschutzverordnung für jede Holzheizung - egal ob Kaminofen, Kachelofen oder Pellets-Brennkessel – einen Feinstaub-Höchstwert vorschreiben. Wer ihn nicht einhält, muss einen Russfilter einbauen. Ausgenommen von der Pflicht sind offene Kamine und historische, das heißt vor 1950 errichtete Öfen sowie private Kochherde, Backöfen und Badezimmeröfen, weiß WELTonline zu berichten.

Dazu muss zunächst der Schornsteinfeger den Feinstaubausstoß der "Holzfeuerstelle" messen. Wenn die Grenzwerte eingehalten werden, muss man nichts tun. Im anderen Falle muss ein Filter her. Die Zahl der nachzurüstenden Anlagen schätzt das BMU auf rund 6,5 bis 7 Millionen Anlagen, die Kosten belaufen sich je nach Filtertyp und individueller Ofenkonstruktion auf 200 bis 500 Euro. Dazu kommt das Entgelt für die Messung – noch einmal 100 bis 150 Euro gehen an den Schornsteinfeger.

Laut WELTonline müssen bis zum Jahr 2014 alle Öfen nachgerüstet oder abgestellt werden, die vor dem 1. Januar 1975 ihre letzte Typenprüfung durchlaufen haben. Bis Ende 2017 sind im Zeitraum 1975 bis 1984 geprüfte Öfen umzustellen. Für Öfen, die zwischen 1985 und 1994 untersucht wurden, gilt eine Frist bis 2020 und für die neueren Modelle ist bis 2024 Zeit. Die Verordnung ist für Januar 2008 geplant – die Hausbesitzer haben also noch mindestens sechs Jahre für die Umstellung Zeit.

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