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Klimapaket: 14 Gesetze für schonende Energienutzung
Wie erwartet, hat die Bundesregierung ihr "Integriertes Energie- und Klimaschutzpaket" verabschiedet. Es besteht aus 14 Gesetzen und Verordnungen und sieben weiteren Maßnahmen. Insgesamt rund 3,3 Milliarden Euro sollen im kommenden Jahr für Klimaschutzmaßnahmen bereitgestellt werden, teilte das Bundesumweltministerium der Presse mit. Bundestag und Bundesrat müssen den meisten Regelungen noch zustimmen.
Im Vordergrund dabei steht der Ausbau der regenerativen Energien - sowohl beim Strom als auch bei den Kraftstoffen und der Wärmeenergie. Aus technischen Gründen können die Gesetze allerdings erst im kommenden Mai formal beschlossen werden. Mit dem Maßnahmenpaket soll Deutschland dem Ziel, bis zum Jahr 2020 den Ausstoß von Kohlendioxid gegenüber dem Basisjahr 1990 um 40 Prozent zu reduzieren, sehr nahe kommen: Nach unabhängigen Untersuchungen werden nach Angaben des Bundesumweltministeriums 36 Prozent erreicht.
Die Ziele der Bundesregierung bis 2020 im Strombereich: Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sollen rund 25 Prozent und erneuerbare Energien 25-30 Prozent des deutschen Strombedarfes decken. Für beide gibt es ein eigenes Förderungsgesetz, das im Rahmen des Klimapaketes erneuert wird. Neu ist das Wärmegesetz (EEWärmeG), das für die Heizung von Neubauten einen Mindestanteil Erneuerbarer Energiequellen vorsieht. Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 mindestens 14 Prozent der Heizwärme aus erneuerbaren Energien zu decken. Derzeit sind es sechs Prozent.
Das KWK-Gesetz gibt neuen oder umfassend modernisierten Anlagen eine Einspeisegarantie und legt Zuschläge für den erzeugten Strom fest. Anlagen, deren Strom nicht ins öffentliche Netz eingespeist, sondern zum Beispiel innerhalb eines Produktionsbetriebes verwendet wird, bekommen weniger Förderung. Der Bundesverband KWK hält dies für "Diskriminierung", denn im Sinne des Klimaschutzes sei Strom aus KWK-Anlagen des produzierenden Gewerbes gleichwertig mit dem anderer Anlagen, aber auch mit dem in ein öffentliches Netz eingespeisten KWK-Strom.
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz werden wie geplant die Vergütungsregeln für die verschiedenen Energieträger angepasst. Windstrom aus Offshore-Anlagen wird zukünftig mehr, Sonnenstrom dagegen weniger Vergütung erhalten. Insgesamt wird die EEG-Umlage, die alle Stromverbraucher anteilig mitbezahlen, ansteigen. Nach Berechnung des Umweltministeriums werden die Kosten durch die EEG-Umlage im Jahr 2015 doppelt so hoch sein wie heute. Für einen 3-Personen-Haushalt bedeute das dann 4,40 Euro pro Monat. Derzeit liegt sie bei ungefähr einem halben Cent pro Kilowattstunde.
Das Wärmegesetz ist zunächst nur bei Neubauten von Bedeutung: Wird das Haus nach dem 31. Dezember 2008 fertiggestellt, müssen mindestens 14 Prozent der Energie zur Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien stammen.Ab 2009 gelten schärfere Energiestandards für Häuser: Umfassend sanierte Gebäude sollen dann 30 Prozent weniger Energie verbrauchen dürfen als bisher. Für die Sanierung und den Einsatz regenerativer Energien bei Altbauten gibt es Förderprogramme der KfW-Förderbank und des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle. Dafür stehen im Jahr 2008 insgesamt 350 Millionen Euro zusätzlich bereit, ab 2009 jährlich 500 Millionen Euro.
Im Vordergrund dabei steht der Ausbau der regenerativen Energien - sowohl beim Strom als auch bei den Kraftstoffen und der Wärmeenergie. Aus technischen Gründen können die Gesetze allerdings erst im kommenden Mai formal beschlossen werden. Mit dem Maßnahmenpaket soll Deutschland dem Ziel, bis zum Jahr 2020 den Ausstoß von Kohlendioxid gegenüber dem Basisjahr 1990 um 40 Prozent zu reduzieren, sehr nahe kommen: Nach unabhängigen Untersuchungen werden nach Angaben des Bundesumweltministeriums 36 Prozent erreicht.
Die Ziele der Bundesregierung bis 2020 im Strombereich: Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sollen rund 25 Prozent und erneuerbare Energien 25-30 Prozent des deutschen Strombedarfes decken. Für beide gibt es ein eigenes Förderungsgesetz, das im Rahmen des Klimapaketes erneuert wird. Neu ist das Wärmegesetz (EEWärmeG), das für die Heizung von Neubauten einen Mindestanteil Erneuerbarer Energiequellen vorsieht. Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 mindestens 14 Prozent der Heizwärme aus erneuerbaren Energien zu decken. Derzeit sind es sechs Prozent.
Das KWK-Gesetz gibt neuen oder umfassend modernisierten Anlagen eine Einspeisegarantie und legt Zuschläge für den erzeugten Strom fest. Anlagen, deren Strom nicht ins öffentliche Netz eingespeist, sondern zum Beispiel innerhalb eines Produktionsbetriebes verwendet wird, bekommen weniger Förderung. Der Bundesverband KWK hält dies für "Diskriminierung", denn im Sinne des Klimaschutzes sei Strom aus KWK-Anlagen des produzierenden Gewerbes gleichwertig mit dem anderer Anlagen, aber auch mit dem in ein öffentliches Netz eingespeisten KWK-Strom.
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz werden wie geplant die Vergütungsregeln für die verschiedenen Energieträger angepasst. Windstrom aus Offshore-Anlagen wird zukünftig mehr, Sonnenstrom dagegen weniger Vergütung erhalten. Insgesamt wird die EEG-Umlage, die alle Stromverbraucher anteilig mitbezahlen, ansteigen. Nach Berechnung des Umweltministeriums werden die Kosten durch die EEG-Umlage im Jahr 2015 doppelt so hoch sein wie heute. Für einen 3-Personen-Haushalt bedeute das dann 4,40 Euro pro Monat. Derzeit liegt sie bei ungefähr einem halben Cent pro Kilowattstunde.
Das Wärmegesetz ist zunächst nur bei Neubauten von Bedeutung: Wird das Haus nach dem 31. Dezember 2008 fertiggestellt, müssen mindestens 14 Prozent der Energie zur Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien stammen.Ab 2009 gelten schärfere Energiestandards für Häuser: Umfassend sanierte Gebäude sollen dann 30 Prozent weniger Energie verbrauchen dürfen als bisher. Für die Sanierung und den Einsatz regenerativer Energien bei Altbauten gibt es Förderprogramme der KfW-Förderbank und des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle. Dafür stehen im Jahr 2008 insgesamt 350 Millionen Euro zusätzlich bereit, ab 2009 jährlich 500 Millionen Euro.