Stadtwerke sollen eigenständiger werden
Das Bundeskartellamt untersucht, ob die vier großen Stromkonzerne ihre Beteiligungen an Stadtwerken und Regionalversorgern reduzieren müssen. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, greift Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer damit einen Vorschlag des hessischen Wirtschaftsministers Alois Rhiel auf.
Die vier großen Versorger Eon, RWE, ENBW und Vattenfall sind an etwa der Hälfte aller deutschen Stadtwerke und Regionalversorger mit wenigstens 10 Prozent beteiligt. Heitzer sieht darin "eines der größten Hindernisse für mehr Wettbewerb auf den Endkundenmärkten". Deshalb müssten die großen Konzerne einen Teil ihrer Beteiligungen abgeben. "Wir brauchen eine Obergrenze für den zulässigen Verflechtungsgrad", sagte er der FAZ. Die Abtrennung des Beteiligungsbesitzes sei der schnellste Weg, um die "strukturellen Voraussetzungen“ auf den Energiemärkten zu verbessern."
Indem die großen Vier zu einem Verkauf ihrer Beteiligungen gezwungen werden, könnte mehr Wettbewerb entstehen, ohne dringend notwendige Investitionen in Netze und Kraftwerke zu gefährden, so Heitzer. Dabei sollen sie nicht alle Beteiligungen abstoßen, sondern nur die, die über ein "wettbewerbsunschädliches Niveau“ hinausgehen. Wo dieses genau liegen soll, sagte er nicht. Diesen Eingriff wertet Heitzer als weniger schwerwiegend als eine Abtrennung der Netze. Die Beteiligungen gehörten schließlich nicht zum Kerngeschäft der Versorger.
Trotzdem stellen sie ein starkes Instrument zur Marktbeherrschung dar – besonders e.on und RWE kontrollieren so vom Kraftwerk und Gasimport über die Fernleitungen bis zu den Endabnehmern die gesamte Versorgungskette. Stadtwerke und Regionalversorger beziehen rund 70 Prozent ihrer Strom- und Gaslieferungen von diesem Duopol. Auf diese Weise sichern sich die Konzerne einen unmittelbaren Zugang zu den Kunden, die Kontrolle über das Endverteilernetz und direkten Einfluss auf die Preisbildung auf den regionalen Märkten.
Bisher gibt es keine Obergrenze für die Beteiligung an Stadtwerken. Das Bundeskartellamt kann zwar neue Beteilungen und Zusammenschlüsse verhindern, wenn diese kartellrechtlich unzulässig sind. Bestehende Strukturen kann es jedoch nicht zwangsweise aufbrechen. Der Vorschlag Heitzers ist nun ein Schritt in diese Richtung.
Die vier großen Versorger Eon, RWE, ENBW und Vattenfall sind an etwa der Hälfte aller deutschen Stadtwerke und Regionalversorger mit wenigstens 10 Prozent beteiligt. Heitzer sieht darin "eines der größten Hindernisse für mehr Wettbewerb auf den Endkundenmärkten". Deshalb müssten die großen Konzerne einen Teil ihrer Beteiligungen abgeben. "Wir brauchen eine Obergrenze für den zulässigen Verflechtungsgrad", sagte er der FAZ. Die Abtrennung des Beteiligungsbesitzes sei der schnellste Weg, um die "strukturellen Voraussetzungen“ auf den Energiemärkten zu verbessern."
Indem die großen Vier zu einem Verkauf ihrer Beteiligungen gezwungen werden, könnte mehr Wettbewerb entstehen, ohne dringend notwendige Investitionen in Netze und Kraftwerke zu gefährden, so Heitzer. Dabei sollen sie nicht alle Beteiligungen abstoßen, sondern nur die, die über ein "wettbewerbsunschädliches Niveau“ hinausgehen. Wo dieses genau liegen soll, sagte er nicht. Diesen Eingriff wertet Heitzer als weniger schwerwiegend als eine Abtrennung der Netze. Die Beteiligungen gehörten schließlich nicht zum Kerngeschäft der Versorger.
Trotzdem stellen sie ein starkes Instrument zur Marktbeherrschung dar – besonders e.on und RWE kontrollieren so vom Kraftwerk und Gasimport über die Fernleitungen bis zu den Endabnehmern die gesamte Versorgungskette. Stadtwerke und Regionalversorger beziehen rund 70 Prozent ihrer Strom- und Gaslieferungen von diesem Duopol. Auf diese Weise sichern sich die Konzerne einen unmittelbaren Zugang zu den Kunden, die Kontrolle über das Endverteilernetz und direkten Einfluss auf die Preisbildung auf den regionalen Märkten.
Bisher gibt es keine Obergrenze für die Beteiligung an Stadtwerken. Das Bundeskartellamt kann zwar neue Beteilungen und Zusammenschlüsse verhindern, wenn diese kartellrechtlich unzulässig sind. Bestehende Strukturen kann es jedoch nicht zwangsweise aufbrechen. Der Vorschlag Heitzers ist nun ein Schritt in diese Richtung.