Nachtspeicher-Verbot mit vielen Ausnahmen

12.12.2007 von

Die Bundesregierung hat präzisiert, was Hausbesitzer mit dem Verbot für Nachtspeicherheizungen erwartet. Wie aus ihren Antworten auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag hervor geht, plant die Bundesregierung in diesem Bereich umfangreiche Einzelfallprüfungen. Immobilienbesitzer sollen nur dann ihre Nachtspeicherheizungen durch umweltfreundliche Heizanlagen ersetzen müssen, wenn dies für sie "wirtschaftlich vertretbar" ist.

Individuelle Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sollen für jedes betroffene Haus feststellen, inwiefern der Aufwand für die Umrüstung zumutbar ist. Als zumutbar definiert die Regierung, die Eigentümer dürften "wirtschaftlich nicht überfordert werden". Voraussichtlich werden die Einsparungen durch die neue effizientere Heizung ebenso in die Berechnungen einfließen wie die Frage, ob nicht auch unabhängig von der neuen Regelung eine Sanierung fällig gewesen wäre. Wer die Umrüstung nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann, soll staatliche Förderungsprogramme wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm nutzen.

Wenn die Umrüstung trotz Fördermittel wirtschaftlich unzumutbar ist, wird es Härtefallklauseln und die Möglichkeit der Befreiung geben, verspricht die Bundesregierung. Die Energieeinsparverordnung enthält bereits eine Härtefallregelung, die auch für den Austausch der Nachtspeicheröfen gelten wird. Dort heißt es, auf Antrag können Hausbesitzer von der Pflicht zur Umrüstung befreit werden, wenn sie im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führe. Als "unbillige Härte" definiert die Verordnung eine Situation, in der "die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht mehr erwirtschaftet werden können“.

Sonderfälle sind etwa Gebäude, die vollständig auf Elektroheizung ausgelegt sind. Sie haben keinerlei Vorrichtung für eine Brennkesselheizung, denn es gibt weder Heizleitungen noch Kamine oder Kellerräume. Häufig wurde den Bauherren eine Nachtstromheizung zwingend vorgeschrieben und die Nutzung fossiler Brennstoffe in den Gebäuden verboten. In diesen Häusern würde die Umrüstung besonders teuer. Dazu gibt es Häuser, deren Stromheizung erst vor kürzester Zeit und nach aktuellem Stand der Technik installiert wurde oder die mit Strom aus Erneuerbaren Energiequellen betrieben werden. In solchen Fällen könnte es unabhängig von einer Wirtschaftlichkeitsprüfung Ausnahmeregelungen geben, so die Bundesregierung. Einzelheiten dazu würden aber noch geprüft.



Die Heizungen müssen lediglich außer Betrieb genommen und nicht beseitigt werden,. Gerade Betonkernheizungen müssten "lediglich abgeschaltet werden", so die Bundesregierung. Nachtstromspeicheröfen dagegen müssen in der Regel "aus Platzgründen ausgebaut werden", wenn an ihre Stelle klassische Heizkörper treten.

Das geplante Verbot von Nachtspeicherheizungen betrifft nach Angaben der Bundesregierung rund 1,4 Mio. Wohnungen. So viele wurden 2004 insgesamt in Deutschland elektrisch beheizt. Wie hoch die durchschnittlichen Kosten sind, die durch den Ersatz einer Stromheizung durch andere Systeme entstehen, dazu liegen laut Bundesregierung keine statistischen Erkenntnisse vor.

Wie viel das Verbot der Nachtspeicherheizungen insgesamt kosten wird, könne ebenfalls erst beziffert werden, wenn die neue "Änderungsverordnung zur Energieeinsparverordnung", welche die Details der Heizungssanierung regeln wird, vorliegt. Das ist für Mai 2008 geplant. Da die Länder für die Durchsetzung der Verordnung zuständig sind, hängt die Kostenentwicklung auch von ihnen ab.

 

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