Strom- und Gaspreisvergleich in Niedersachsen
Die niedersächsische Landeskartellbehörde hat Übersichtstabellen mit den Strom- und Gaspreisen im Internet veröffentlicht. Sie befragte alle 66 Grundversorgungsunternehmen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Die niedersächsischen Verbraucher können damit direkt vergleichen, ob ihr Versorger landesweit zu den teuren oder den billigen gehört.
Der Strompreisvergleich wurde zum Stichtag 15. November 2007 durchgeführt. Alle bis zum 1. Januar 2008 beabsichtigten Preisänderungen der Unternehmen sind aber bereits berücksichtigt. Abgefragt wurden die Preise bei Abnahmemengen von 2.400 kWh/a, 3.500 kWh/a, 4.500 kWh/a und 10.000 kWh/a. Das entspricht ungefähr den Jahresverbrauchsmengen von Haushalten mit zwei, drei oder vier Mitgliedern. 10.000 kWh/a bilden den durchschnittliches Jahresverbrauch eines kleinen Gewerbebetriebes ab.
Zum Stichtag 15. Oktober 2007 wurden die Gaspreise für die beginnende Heizperiode abgefragt. Sie orientieren sich an den Verbrauchsmengen eines Einfamilienreihenhauses (20.000kWh/13 KW), eines freistehenden Einfamilienhauses (35.000kWh/20KW) sowie eines 6-Familienhauses (90.000 kWh/50KW). Dabei sind die Gaspreise nur eingeschränkt miteinander vergleichbar, da die Unternehmen und ihre Netze große strukturelle Unterschiede aufweisen, die sich auch auf die Kosten für die Gasversorgung niederschlagen.
"Jeder Kunde soll sich umfassend über das Preisniveau seines lokalen Versorgers informieren können, mit der Möglichkeit zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln", begründete Niedersachsens Wirtschaftsminister Walter Hirche den Schritt. Die Landeskartellbehörde werde die Ergebnisse ihrer Abfrage jetzt im Rahmen der nachträglichen kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht prüfen.
Stellt sie fest, dass ein Unternehmen von seinen Kunden missbräuchlich überhöhte Preise verlangt, kann sie das Unternehmen entweder verpflichten, seine Preise zu senken und den Kunden zuviel gezahlte Beträge zurück zu erstatten. Oder sie kann die Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils anordnen und dem Unternehmen die Zahlung eines entsprechenden Geldbetrages auferlegen.
Die Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Gewählt wurde jeweils der Tarif, den die Mehrzahl der Kunden ohne zusätzliche Vertragsbedingungen für den entsprechenden Abnahmefall in Anspruch nimmt und der grundsätzlich allen Kunden dauerhaft offen steht. Daher wurden z.B. Festpreisangebote oder Sonderverträge nicht berücksichtigt. Die gewählten Verbrauchsmengen sind Richtwerte. Die Daten beruhen auf Unternehmensangaben, die Behörde übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit.
Der Tarif-Vergleich ist hier veröffentlicht.
Der Strompreisvergleich wurde zum Stichtag 15. November 2007 durchgeführt. Alle bis zum 1. Januar 2008 beabsichtigten Preisänderungen der Unternehmen sind aber bereits berücksichtigt. Abgefragt wurden die Preise bei Abnahmemengen von 2.400 kWh/a, 3.500 kWh/a, 4.500 kWh/a und 10.000 kWh/a. Das entspricht ungefähr den Jahresverbrauchsmengen von Haushalten mit zwei, drei oder vier Mitgliedern. 10.000 kWh/a bilden den durchschnittliches Jahresverbrauch eines kleinen Gewerbebetriebes ab.
Zum Stichtag 15. Oktober 2007 wurden die Gaspreise für die beginnende Heizperiode abgefragt. Sie orientieren sich an den Verbrauchsmengen eines Einfamilienreihenhauses (20.000kWh/13 KW), eines freistehenden Einfamilienhauses (35.000kWh/20KW) sowie eines 6-Familienhauses (90.000 kWh/50KW). Dabei sind die Gaspreise nur eingeschränkt miteinander vergleichbar, da die Unternehmen und ihre Netze große strukturelle Unterschiede aufweisen, die sich auch auf die Kosten für die Gasversorgung niederschlagen.
"Jeder Kunde soll sich umfassend über das Preisniveau seines lokalen Versorgers informieren können, mit der Möglichkeit zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln", begründete Niedersachsens Wirtschaftsminister Walter Hirche den Schritt. Die Landeskartellbehörde werde die Ergebnisse ihrer Abfrage jetzt im Rahmen der nachträglichen kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht prüfen.
Stellt sie fest, dass ein Unternehmen von seinen Kunden missbräuchlich überhöhte Preise verlangt, kann sie das Unternehmen entweder verpflichten, seine Preise zu senken und den Kunden zuviel gezahlte Beträge zurück zu erstatten. Oder sie kann die Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils anordnen und dem Unternehmen die Zahlung eines entsprechenden Geldbetrages auferlegen.
Die Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Gewählt wurde jeweils der Tarif, den die Mehrzahl der Kunden ohne zusätzliche Vertragsbedingungen für den entsprechenden Abnahmefall in Anspruch nimmt und der grundsätzlich allen Kunden dauerhaft offen steht. Daher wurden z.B. Festpreisangebote oder Sonderverträge nicht berücksichtigt. Die gewählten Verbrauchsmengen sind Richtwerte. Die Daten beruhen auf Unternehmensangaben, die Behörde übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit.
Der Tarif-Vergleich ist hier veröffentlicht.