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Mehr Firmen sparen EEG-Umlage
378 Firmen des produzierenden Gewerbes und 48 Bahnunternehmen werden 2008 bei der Umlage zur Förderung Erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) entlastet, teilte das Bundesumweltministerium mit. Das ermöglicht die Ausgleichsregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), durch die besonders stromintensive Unternehmen entlastet werden.
Diese Entlastung wird sich nächstes Jahr auf voraussichtlich 650 Millionen Euro summieren. Die stromintensiven Unternehmen müssen nur 0,05 Cent/Kilowattstunde an EEG-Umlage zahlen – bei Privathaushalten ist es zwanzigmal so viel: Für das kommende Jahr erwartet das Ministerium eine Umlage von bis zu 1 Cent/kWh für die regulären Verbraucher.
Denn die Entlastung der Großverbraucher bedeutet nicht weniger Förderung für die Erneuerbaren Energien. Die Anlagenbetreiber bekommen nach wie vor die gesetzlich garantierte Festvergütung. Stattdessen werden die 650 Mio. Euro auf die nicht-privilegierten Verbraucher umgelegt – also Privatkunden und kleinere Gewerbebetriebe.
Die Unternehmen müssen diesen Ausgleich beantragen. Er wird ihnen gewährt, wenn sie im vergangenen Jahr mehr als 10 Gigawattstunden verbraucht haben und ihre Stromkosten mindestens 15 Prozent ihrer gesamten Bruttowertschöpfung ausmachen. 2008 stieg die Zahl der begünstigten Unternehmen um etwa 10 Prozent. Das Bundesumweltministerium führt dies auf die gute Konjunktur und die steigenden Strompreise zurück.
Diese Entlastung wird sich nächstes Jahr auf voraussichtlich 650 Millionen Euro summieren. Die stromintensiven Unternehmen müssen nur 0,05 Cent/Kilowattstunde an EEG-Umlage zahlen – bei Privathaushalten ist es zwanzigmal so viel: Für das kommende Jahr erwartet das Ministerium eine Umlage von bis zu 1 Cent/kWh für die regulären Verbraucher.
Denn die Entlastung der Großverbraucher bedeutet nicht weniger Förderung für die Erneuerbaren Energien. Die Anlagenbetreiber bekommen nach wie vor die gesetzlich garantierte Festvergütung. Stattdessen werden die 650 Mio. Euro auf die nicht-privilegierten Verbraucher umgelegt – also Privatkunden und kleinere Gewerbebetriebe.
Die Unternehmen müssen diesen Ausgleich beantragen. Er wird ihnen gewährt, wenn sie im vergangenen Jahr mehr als 10 Gigawattstunden verbraucht haben und ihre Stromkosten mindestens 15 Prozent ihrer gesamten Bruttowertschöpfung ausmachen. 2008 stieg die Zahl der begünstigten Unternehmen um etwa 10 Prozent. Das Bundesumweltministerium führt dies auf die gute Konjunktur und die steigenden Strompreise zurück.