Kartellamt richtet eigene Strompreisabteilung ein
Beim Bundeskartellamt beschäftigt sich nun eine eigene Abteilung mit der Strom- und Gaspreisaufsicht. Wie die Behörde der Presse mitteilte, hat sie eigens für den Bereich Strom, Gas und Fernwärme eine neue Beschlussabteilung eingerichtet. Die neue Abteilung mit der Bezeichnung B 10 b nahm am 2. Januar 2008 ihre Arbeit auf.
Die acht Mitarbeiter werden vor allem die Angemessenheit der Strom- und Gaspreise wettbewerbsrechtlich überprüfen und dabei mit den Landeskartellbehörden zusammenarbeiten. Wie das Bundeskartellamt betonte, sind dies zusätzlich geschaffene Stellen. Damit soll das Amt seinen zusätzlichen Aufgaben, die ihm das neue Kartellrecht zuweist, besser erfüllen können.
Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer betonte, nun gehe es "intensiver als bisher darum, unmittelbar zum Nutzen des Verbrauchers zu prüfen und – wo erforderlich - sicherzustellen, dass die Preise auf den Strom- und Gasmärkten wettbewerbsgerecht sind." Er hatte bereits wiederholt angekündigt, konsequent gegen überhöhte Strompreise vorgehen zu wollen. Eine flächendeckende Wirkung des neuen Kartellrechts sieht er jedoch nicht (stromtip.de berichtete).
Die acht Mitarbeiter werden vor allem die Angemessenheit der Strom- und Gaspreise wettbewerbsrechtlich überprüfen und dabei mit den Landeskartellbehörden zusammenarbeiten. Wie das Bundeskartellamt betonte, sind dies zusätzlich geschaffene Stellen. Damit soll das Amt seinen zusätzlichen Aufgaben, die ihm das neue Kartellrecht zuweist, besser erfüllen können.
Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer betonte, nun gehe es "intensiver als bisher darum, unmittelbar zum Nutzen des Verbrauchers zu prüfen und – wo erforderlich - sicherzustellen, dass die Preise auf den Strom- und Gasmärkten wettbewerbsgerecht sind." Er hatte bereits wiederholt angekündigt, konsequent gegen überhöhte Strompreise vorgehen zu wollen. Eine flächendeckende Wirkung des neuen Kartellrechts sieht er jedoch nicht (stromtip.de berichtete).