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Neuer Ärger um AKW Brunsbüttel
Die Atomaufsicht im Schleswig-Holsteinischen Sozialministerium beklagt gravierende Sicherheitsmängel im Notstromsystem des Atomkraftwerks (AKW) Brunsbüttel. Das berichtet die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), der ein Defizitbericht des Ministeriums vorliegt.
Das Ministerium antwortete auf eine Anfrage der Umweltschützer, die zuständige Ministerin Dr. Gitta Trauernicht habe "wiederholt erklärt, dass Brunsbüttel erst wieder ans Netz gehen kann, wenn alle sicherheitsrelevanten Fragen geklärt sind". Bei der Routineprüfung hätten sich aber keine Ergebnisse ergeben, die einen sofortigen Handlungsbedarf erforderten oder einem Betrieb von Brunsbüttel grundsätzlich entgegenstünden, so das Ministerium weiter. Einige der notwendigen Reparaturen am Notstromsystem könnten zudem auch im laufenden Betrieb vorbereitet und abgearbeitet werden.
Die DUH forderte dagegen, das AKW dürfe erst wieder ans Netz, wenn sämtliche Sicherheitsdefizite behoben seien. Aus dem Bericht, der der Umweltorganisation nach eigenen Angaben anonym zugespielt wurde, gehe ein umfassender Sanierungsbedarf hervor. Der erforderliche Umbau des Notstromsystems würde zwei, die Anpassung an gültige Sicherheitsregeln sogar vier Jahre beanspruchen, zitiert die DUH die Autoren des Berichts. Dies sind vier Experten der Reaktorsicherheitsabteilung im Kieler Sozialministerium.
Zentrales Problem in Brunsbüttel sei die mangelnde Trennung der Notstromstränge des Reaktors und der ihnen zugeordneten Not- und Nachkühlsysteme. Dieser außergewöhnlich "hohe Vermaschungsgrad" könne nur unter großem zeitlichen und finanziellen Aufwand behoben werden. Das Notkühlsystem eines Atomkraftwerks soll im Fall eines Ausfalls der regulären Kühlung sicherstellen, dass der Reaktor kontrolliert heruntergefahren werden kann und die nach der Abschaltung weiter entstehende Nachwärme abgeführt wird. Andernfalls würde der Reaktorkern schmelzen, es käme zum Super-GAU.
Die Autoren des Berichts schlagen zur Lösung des Problems unter anderem die "Errichtung eines neuen Notstromgebäudes" vor, die nach Schätzungen der Experten etwa zwei Jahre dauern würde. Für die "technische Anpassung des Anlagenzustands an die Anforderungen des derzeit gültigen Regelwerks" wird sogar ein "Realisierungszeitraum" von vier Jahren angesetzt, schreibt die DUH.
Länger laufen als geplant darf das AKW jedenfalls nicht. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat eine Klage des Betreibers Vattenfall Europe abgewiesen. Das Unternehmen wollte Strommengen, die beim AKW Mülheim-Kärlich übrig geblieben sind, auf Brunsbüttel übertragen. Den entsprechenden Antrag lehnte das Bundesumweltministerium ab (stromtip.de berichtete). Diese Entscheidung wurde jetzt vom Gericht in Schleswig bestätigt. Vattenfall kündigte Widerspruch vor dem Bundesverwaltungsgericht an.
Das Ministerium antwortete auf eine Anfrage der Umweltschützer, die zuständige Ministerin Dr. Gitta Trauernicht habe "wiederholt erklärt, dass Brunsbüttel erst wieder ans Netz gehen kann, wenn alle sicherheitsrelevanten Fragen geklärt sind". Bei der Routineprüfung hätten sich aber keine Ergebnisse ergeben, die einen sofortigen Handlungsbedarf erforderten oder einem Betrieb von Brunsbüttel grundsätzlich entgegenstünden, so das Ministerium weiter. Einige der notwendigen Reparaturen am Notstromsystem könnten zudem auch im laufenden Betrieb vorbereitet und abgearbeitet werden.
Die DUH forderte dagegen, das AKW dürfe erst wieder ans Netz, wenn sämtliche Sicherheitsdefizite behoben seien. Aus dem Bericht, der der Umweltorganisation nach eigenen Angaben anonym zugespielt wurde, gehe ein umfassender Sanierungsbedarf hervor. Der erforderliche Umbau des Notstromsystems würde zwei, die Anpassung an gültige Sicherheitsregeln sogar vier Jahre beanspruchen, zitiert die DUH die Autoren des Berichts. Dies sind vier Experten der Reaktorsicherheitsabteilung im Kieler Sozialministerium.
Zentrales Problem in Brunsbüttel sei die mangelnde Trennung der Notstromstränge des Reaktors und der ihnen zugeordneten Not- und Nachkühlsysteme. Dieser außergewöhnlich "hohe Vermaschungsgrad" könne nur unter großem zeitlichen und finanziellen Aufwand behoben werden. Das Notkühlsystem eines Atomkraftwerks soll im Fall eines Ausfalls der regulären Kühlung sicherstellen, dass der Reaktor kontrolliert heruntergefahren werden kann und die nach der Abschaltung weiter entstehende Nachwärme abgeführt wird. Andernfalls würde der Reaktorkern schmelzen, es käme zum Super-GAU.
Die Autoren des Berichts schlagen zur Lösung des Problems unter anderem die "Errichtung eines neuen Notstromgebäudes" vor, die nach Schätzungen der Experten etwa zwei Jahre dauern würde. Für die "technische Anpassung des Anlagenzustands an die Anforderungen des derzeit gültigen Regelwerks" wird sogar ein "Realisierungszeitraum" von vier Jahren angesetzt, schreibt die DUH.
Länger laufen als geplant darf das AKW jedenfalls nicht. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat eine Klage des Betreibers Vattenfall Europe abgewiesen. Das Unternehmen wollte Strommengen, die beim AKW Mülheim-Kärlich übrig geblieben sind, auf Brunsbüttel übertragen. Den entsprechenden Antrag lehnte das Bundesumweltministerium ab (stromtip.de berichtete). Diese Entscheidung wurde jetzt vom Gericht in Schleswig bestätigt. Vattenfall kündigte Widerspruch vor dem Bundesverwaltungsgericht an.