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e.on droht Millionen-Bußgeld
Die EU-Kommission wirft dem Energiekonzern e.on vor, ein amtliches Siegel beschädigt zu haben. Mit dem Siegel war eine Tür geschützt, hinter der beschlagnahmte Unterlagen gelagert wurden. E.on weist die Vorwürfe zurück, kann ein Millionen Strafgeld aber wohl nicht mehr verhindern, berichtet das "Handelsblatt".
Die Unterlagen wurden während der Razzia vor knapp zwei Jahren sichergestellt, die EU-Beamte in den Räumen der e.on Energie AG durchgeführt hatten. Sie ermittelten gegen e.on wegen des Verdachts auf illegale Preisabsprachen. Für die EU-Kommission weist die Beschädigung an dem amtlichen Siegel darauf hin, dass jemand heimlich den Raum betreten haben muss – möglicherweise, um Beweismittel zu entwenden. E.on widerspricht: Das Siegel sei allenfalls durch Erschütterungen beschädigt worden, die durch Baumaßnahmen hervorgerufen wurden.
E.on legte mehrere Gutachten vor, die die Version der "versehentlichen" Beschädigung untermauern sollten. Doch die Beweislast, dass niemand den Raum betreten habe, liegt eindeutig bei e.on, so das "Handelsblatt" weiter. Denn laut EG-Verordnung 1/2003 reicht die bloße Beschädigung des Siegels aus, um gegen das beschuldigte Unternehmen ein Bußgeld von maximal einem Prozent des Jahresumsatzes zu verhängen. Die EU-Kommission ließ keinen Zweifel daran, dass sie die Strafe auch verhängen wird.
Für e.on kommt es nun darauf an, wessen Jahresumsatz für die Berechnung des Bußgeldes herangezogen wird. Gemessen am Jahresumsatz des Gesamtkonzerns könnte es bis zu 677 Millionen Euro betragen. Wird der Umsatz der Münchener Energie AG zur Grundlage genommen, wären es immerhin noch 273 Millionen Euro. Über das Kartellverfahren selbst ist noch nicht entschieden.
Die Unterlagen wurden während der Razzia vor knapp zwei Jahren sichergestellt, die EU-Beamte in den Räumen der e.on Energie AG durchgeführt hatten. Sie ermittelten gegen e.on wegen des Verdachts auf illegale Preisabsprachen. Für die EU-Kommission weist die Beschädigung an dem amtlichen Siegel darauf hin, dass jemand heimlich den Raum betreten haben muss – möglicherweise, um Beweismittel zu entwenden. E.on widerspricht: Das Siegel sei allenfalls durch Erschütterungen beschädigt worden, die durch Baumaßnahmen hervorgerufen wurden.
E.on legte mehrere Gutachten vor, die die Version der "versehentlichen" Beschädigung untermauern sollten. Doch die Beweislast, dass niemand den Raum betreten habe, liegt eindeutig bei e.on, so das "Handelsblatt" weiter. Denn laut EG-Verordnung 1/2003 reicht die bloße Beschädigung des Siegels aus, um gegen das beschuldigte Unternehmen ein Bußgeld von maximal einem Prozent des Jahresumsatzes zu verhängen. Die EU-Kommission ließ keinen Zweifel daran, dass sie die Strafe auch verhängen wird.
Für e.on kommt es nun darauf an, wessen Jahresumsatz für die Berechnung des Bußgeldes herangezogen wird. Gemessen am Jahresumsatz des Gesamtkonzerns könnte es bis zu 677 Millionen Euro betragen. Wird der Umsatz der Münchener Energie AG zur Grundlage genommen, wären es immerhin noch 273 Millionen Euro. Über das Kartellverfahren selbst ist noch nicht entschieden.